Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-667/21ZQ v Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Nordrhein, Körperschaft des öffentlichen Rechts
- Entschieden
- 2023-12-21
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:1022
- CELEX
- 62021CJ0667
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016/679 – Art. 6 Abs. 1 – Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung – Art. 9 Abs. 1 bis 3 – Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten – Gesundheitsdaten – Beurteilung der Arbeitsfähigkeit eines Angestellten – Medizinischer Dienst der Krankenkassen, der Gesundheitsdaten seiner eigenen Mitarbeiter verarbeitet – Zulässigkeit und Voraussetzungen einer solchen Verarbeitung – Art. 82 Abs. 1 – Haftung und Recht auf Schadenersatz – Ersatz eines immateriellen Schadens – Ausgleichsfunktion – Auswirkung des Verschuldens des Verantwortlichen.
Legt aus
- DSGVO — Verordnung (EU) 2016/67932016R0679
Artikel in der Entscheidung
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