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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-667/21ZQ v Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Nordrhein, Körperschaft des öffentlichen Rechts

Entschieden
2023-12-21
ECLI
ECLI:EU:C:2023:1022
CELEX
62021CJ0667
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016/679 – Art. 6 Abs. 1 – Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung – Art. 9 Abs. 1 bis 3 – Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten – Gesundheitsdaten – Beurteilung der Arbeitsfähigkeit eines Angestellten – Medizinischer Dienst der Krankenkassen, der Gesundheitsdaten seiner eigenen Mitarbeiter verarbeitet – Zulässigkeit und Voraussetzungen einer solchen Verarbeitung – Art. 82 Abs. 1 – Haftung und Recht auf Schadenersatz – Ersatz eines immateriellen Schadens – Ausgleichsfunktion – Auswirkung des Verschuldens des Verantwortlichen.

Legt aus

Artikel in der Entscheidung

Die Vorschriften nennt das Gericht in seiner eigenen Schlagwortzeile. Der Artikeltext hier, die Entscheidung an der Quelle.

Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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