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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-203/22CK v Magistrat der Stadt Wien

Entschieden
2025-02-27
ECLI
ECLI:EU:C:2025:117
CELEX
62022CJ0203
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016/679 – Art. 15 Abs. 1 Buchst. h – Automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling – ‚Scoring‘ – Beurteilung der Bonität einer natürlichen Person – Zugang zu aussagekräftigen Informationen über die involvierte Logik des Profilings – Überprüfung der Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen – Richtlinie (EU) 2016/943 – Art. 2 Nr. 1 – Geschäftsgeheimnis – Personenbezogene Daten Dritter.

Legt aus

Artikel in der Entscheidung

Die Vorschriften nennt das Gericht in seiner eigenen Schlagwortzeile. Der Artikeltext hier, die Entscheidung an der Quelle.

Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

Überprüfbare Vertrauenssignale

  • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
  • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
  • Version und Lesedatum an jeder Antwort
  • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
  • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

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