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Agent · utlandska-subventioner-2022-2560-7

FSR artikel 7: Verpflichtungszusagen und Abhilfemaßnahmen

Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.

CELEX 32022R2560 · 2026-08-22 · Gewicht 70 · minimal-risk

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Agent, FSR artikel 7
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2026-08-22Aktuell
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Rechtsordnung

Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.

Eingaben

  • in_scopeThe article applies to the situationboolean
  • punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)

Regelbaum

  1. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)

    Paragraph 1 applies

    (1) Die Kommission kann Abhilfemaßnahmen auferlegen, um die tatsächlich oder potenziell durch eine drittstaatliche Subvention verursachte Verzerrung auf dem Binnenmarkt zu beseitigen, es sei denn, sie hat gemäß Absatz 2 Verpflichtungszusagen des Unternehmens, das Gegenstand der Prüfung ist, angenommen.

    Absatz 1

  2. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)

    Paragraph 2 applies

    (2) Die Kommission kann Verpflichtungszusagen des Unternehmens, das Gegenstand der Prüfung ist, annehmen, wenn diese Verpflichtungszusagen die Verzerrung auf dem Binnenmarkt vollständig und wirksam beseitigen. Nimmt die Kommission solche Verpflichtungszusagen an, so erklärt sie die Verpflichtungen mittels eines Verpflichtungsbeschlusses nach Artikel 11 Absatz 3 für das Unternehmen, das Gegenstand der Prüfung ist, für…

    Absatz 2

  3. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)

    Paragraph 3 applies

    (3) Die Verpflichtungszusagen bzw. Abhilfemaßnahmen müssen verhältnismäßig sein und die tatsächlich oder potenziell durch die drittstaatliche Subvention auf dem Binnenmarkt verursachte Verzerrung vollständig und wirksam beseitigen.

    Absatz 3

  4. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)

    Paragraph 4 applies

    (4) Die Verpflichtungen bzw. Abhilfemaßnahmen können unter anderem. Folgendes umfassen:

    Absatz 4

  5. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)

    Paragraph 5 applies

    a)

    Absatz 5

  6. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)

    Paragraph 6 applies

    Gewährung des Zugangs zu Infrastruktur — einschließlich Forschungseinrichtungen, Produktionsmittel oder wesentlicher Einrichtungen —, die durch die den Binnenmarkt verzerrenden drittstaatlichen Subventionen erworben oder gefördert wurde, zu fairen, angemessenen und diskriminierungsfreien Bedingungen, es sei denn, ein solcher Zugang ist bereits im Unionsrecht vorgesehen,

    Absatz 6

  7. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)

    Paragraph 7 applies

    b)

    Absatz 7

  8. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)

    Paragraph 8 applies

    Verringerung der Kapazitäten oder der Marktpräsenz, auch durch vorübergehende Beschränkungen der Geschäftstätigkeit,

    Absatz 8

  9. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)

    Paragraph 9 applies

    c)

    Absatz 9

  10. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)

    Paragraph 10 applies

    Verzicht auf bestimmte Investitionen,

    Absatz 10

  11. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)

    Paragraph 11 applies

    d)

    Absatz 11

  12. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)

    Paragraph 12 applies

    Lizenzvergabe zu fairen, angemessenen und diskriminierungsfreien Bedingungen für Vermögenswerte, die mithilfe drittstaatlicher Subventionen erworben oder entwickelt wurden,

    Absatz 12

  13. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)

    Paragraph 13 applies

    e)

    Absatz 13

  14. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)

    Paragraph 14 applies

    Veröffentlichung der Ergebnisse von Forschung und Entwicklung,

    Absatz 14

Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.

Der gelesene Artikeltext

  1. 1(1) Die Kommission kann Abhilfemaßnahmen auferlegen, um die tatsächlich oder potenziell durch eine drittstaatliche Subvention verursachte Verzerrung auf dem Binnenmarkt zu beseitigen, es sei denn, sie hat gemäß Absatz 2 Verpflichtungszusagen des Unternehmens, das Gegenstand der Prüfung ist, angenommen.
  2. 2(2) Die Kommission kann Verpflichtungszusagen des Unternehmens, das Gegenstand der Prüfung ist, annehmen, wenn diese Verpflichtungszusagen die Verzerrung auf dem Binnenmarkt vollständig und wirksam beseitigen. Nimmt die Kommission solche Verpflichtungszusagen an, so erklärt sie die Verpflichtungen mittels eines Verpflichtungsbeschlusses nach Artikel 11 Absatz 3 für das Unternehmen, das Gegenstand der Prüfung ist, für bindend. Gegebenenfalls wird überwacht, ob das Unternehmen die vereinbarten Verpflichtungszusagen einhält.
  3. 3(3) Die Verpflichtungszusagen bzw. Abhilfemaßnahmen müssen verhältnismäßig sein und die tatsächlich oder potenziell durch die drittstaatliche Subvention auf dem Binnenmarkt verursachte Verzerrung vollständig und wirksam beseitigen.
  4. 4(4) Die Verpflichtungen bzw. Abhilfemaßnahmen können unter anderem. Folgendes umfassen:
  5. 5a)
  6. 6Gewährung des Zugangs zu Infrastruktur — einschließlich Forschungseinrichtungen, Produktionsmittel oder wesentlicher Einrichtungen —, die durch die den Binnenmarkt verzerrenden drittstaatlichen Subventionen erworben oder gefördert wurde, zu fairen, angemessenen und diskriminierungsfreien Bedingungen, es sei denn, ein solcher Zugang ist bereits im Unionsrecht vorgesehen,
  7. 7b)
  8. 8Verringerung der Kapazitäten oder der Marktpräsenz, auch durch vorübergehende Beschränkungen der Geschäftstätigkeit,
  9. 9c)
  10. 10Verzicht auf bestimmte Investitionen,
  11. 11d)
  12. 12Lizenzvergabe zu fairen, angemessenen und diskriminierungsfreien Bedingungen für Vermögenswerte, die mithilfe drittstaatlicher Subventionen erworben oder entwickelt wurden,
  13. 13e)
  14. 14Veröffentlichung der Ergebnisse von Forschung und Entwicklung,

Herkunft

treatyTFEU art. 288 (förordning)
act32022R2560
chapter
article7
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Schnittstelle

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Artefakte

Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.

Zitierung: 32022R2560 art. 7, Verpflichtungszusagen und Abhilfemaßnahmen. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/utlandska-subventioner-2022-2560/artikel-7 (hämtad 2026-08-22, bevis sha256:c72014277090bd8c, bygge legal-2026-08-25).