Agent · utlandska-subventioner-2022-2560-7
FSR artikel 7: Verpflichtungszusagen und Abhilfemaßnahmen
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32022R2560 · 2026-08-22 · Gewicht 70 · minimal-risk
OpenOpen reading. No metering is planned for this class.
- Was diese Seite ist
- Agent, FSR artikel 7
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-22Aktuell
- Verantwortlicher Herausgeber
- ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition
Kurze Antwort
What does FSR Article 7 require, and what outcome does the rule tree give?
FSR Article 7 is tested here by a deterministic rule tree of 14 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-22 against CELEX 32022R2560. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
FSR Article 7Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-22Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Die Kommission kann Abhilfemaßnahmen auferlegen, um die tatsächlich oder potenziell durch eine drittstaatliche Subvention verursachte Verzerrung auf dem Binnenmarkt zu beseitigen, es sei denn, sie hat gemäß Absatz 2 Verpflichtungszusagen des Unternehmens, das Gegenstand der Prüfung ist, angenommen.
- Paragraph 2 applies. (2) Die Kommission kann Verpflichtungszusagen des Unternehmens, das Gegenstand der Prüfung ist, annehmen, wenn diese Verpflichtungszusagen die Verzerrung auf dem Binnenmarkt vollständig und wirksam beseitigen. Nimmt die Kommission solche Verpflichtungszusagen an, so erklärt sie die Verpflichtungen mittels eines Verpflichtungsbeschlusses nach Artikel 11 Absatz 3 für das Unternehmen, das Gegenstand der Prüfung ist, für…
- Paragraph 3 applies. (3) Die Verpflichtungszusagen bzw. Abhilfemaßnahmen müssen verhältnismäßig sein und die tatsächlich oder potenziell durch die drittstaatliche Subvention auf dem Binnenmarkt verursachte Verzerrung vollständig und wirksam beseitigen.
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Die Kommission kann Abhilfemaßnahmen auferlegen, um die tatsächlich oder potenziell durch eine drittstaatliche Subvention verursachte Verzerrung auf dem Binnenmarkt zu beseitigen, es sei denn, sie hat gemäß Absatz 2 Verpflichtungszusagen des Unternehmens, das Gegenstand der Prüfung ist, angenommen.
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) Die Kommission kann Verpflichtungszusagen des Unternehmens, das Gegenstand der Prüfung ist, annehmen, wenn diese Verpflichtungszusagen die Verzerrung auf dem Binnenmarkt vollständig und wirksam beseitigen. Nimmt die Kommission solche Verpflichtungszusagen an, so erklärt sie die Verpflichtungen mittels eines Verpflichtungsbeschlusses nach Artikel 11 Absatz 3 für das Unternehmen, das Gegenstand der Prüfung ist, für…
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
(3) Die Verpflichtungszusagen bzw. Abhilfemaßnahmen müssen verhältnismäßig sein und die tatsächlich oder potenziell durch die drittstaatliche Subvention auf dem Binnenmarkt verursachte Verzerrung vollständig und wirksam beseitigen.
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
(4) Die Verpflichtungen bzw. Abhilfemaßnahmen können unter anderem. Folgendes umfassen:
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
a)
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
Gewährung des Zugangs zu Infrastruktur — einschließlich Forschungseinrichtungen, Produktionsmittel oder wesentlicher Einrichtungen —, die durch die den Binnenmarkt verzerrenden drittstaatlichen Subventionen erworben oder gefördert wurde, zu fairen, angemessenen und diskriminierungsfreien Bedingungen, es sei denn, ein solcher Zugang ist bereits im Unionsrecht vorgesehen,
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
b)
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
Verringerung der Kapazitäten oder der Marktpräsenz, auch durch vorübergehende Beschränkungen der Geschäftstätigkeit,
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
c)
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
Verzicht auf bestimmte Investitionen,
Absatz 10
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)
Paragraph 11 applies
d)
Absatz 11
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)
Paragraph 12 applies
Lizenzvergabe zu fairen, angemessenen und diskriminierungsfreien Bedingungen für Vermögenswerte, die mithilfe drittstaatlicher Subventionen erworben oder entwickelt wurden,
Absatz 12
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)
Paragraph 13 applies
e)
Absatz 13
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)
Paragraph 14 applies
Veröffentlichung der Ergebnisse von Forschung und Entwicklung,
Absatz 14
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Die Kommission kann Abhilfemaßnahmen auferlegen, um die tatsächlich oder potenziell durch eine drittstaatliche Subvention verursachte Verzerrung auf dem Binnenmarkt zu beseitigen, es sei denn, sie hat gemäß Absatz 2 Verpflichtungszusagen des Unternehmens, das Gegenstand der Prüfung ist, angenommen.
- 2(2) Die Kommission kann Verpflichtungszusagen des Unternehmens, das Gegenstand der Prüfung ist, annehmen, wenn diese Verpflichtungszusagen die Verzerrung auf dem Binnenmarkt vollständig und wirksam beseitigen. Nimmt die Kommission solche Verpflichtungszusagen an, so erklärt sie die Verpflichtungen mittels eines Verpflichtungsbeschlusses nach Artikel 11 Absatz 3 für das Unternehmen, das Gegenstand der Prüfung ist, für bindend. Gegebenenfalls wird überwacht, ob das Unternehmen die vereinbarten Verpflichtungszusagen einhält.
- 3(3) Die Verpflichtungszusagen bzw. Abhilfemaßnahmen müssen verhältnismäßig sein und die tatsächlich oder potenziell durch die drittstaatliche Subvention auf dem Binnenmarkt verursachte Verzerrung vollständig und wirksam beseitigen.
- 4(4) Die Verpflichtungen bzw. Abhilfemaßnahmen können unter anderem. Folgendes umfassen:
- 5a)
- 6Gewährung des Zugangs zu Infrastruktur — einschließlich Forschungseinrichtungen, Produktionsmittel oder wesentlicher Einrichtungen —, die durch die den Binnenmarkt verzerrenden drittstaatlichen Subventionen erworben oder gefördert wurde, zu fairen, angemessenen und diskriminierungsfreien Bedingungen, es sei denn, ein solcher Zugang ist bereits im Unionsrecht vorgesehen,
- 7b)
- 8Verringerung der Kapazitäten oder der Marktpräsenz, auch durch vorübergehende Beschränkungen der Geschäftstätigkeit,
- 9c)
- 10Verzicht auf bestimmte Investitionen,
- 11d)
- 12Lizenzvergabe zu fairen, angemessenen und diskriminierungsfreien Bedingungen für Vermögenswerte, die mithilfe drittstaatlicher Subventionen erworben oder entwickelt wurden,
- 13e)
- 14Veröffentlichung der Ergebnisse von Forschung und Entwicklung,
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32022R2560 art. 7, Verpflichtungszusagen und Abhilfemaßnahmen. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/utlandska-subventioner-2022-2560/artikel-7 (hämtad 2026-08-22, bevis sha256:c72014277090bd8c, bygge legal-2026-08-25).