Agent · utlandska-subventioner-2022-2560-33
FSR artikel 33: Geldbußen und Zwangsgelder bei finanziellen Zuwendungen im Zusammenhang mit öffentlichen Vergabeverfahren
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32022R2560 · 2026-08-22 · Gewicht 70 · minimal-risk
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- Agent, FSR artikel 33
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-22Aktuell
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Kurze Antwort
What does FSR Article 33 require, and what outcome does the rule tree give?
FSR Article 33 is tested here by a deterministic rule tree of 7 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-22 against CELEX 32022R2560. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
FSR Article 33Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-22Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Die Kommission kann Geldbußen oder Zwangsgelder nach Artikel 17 verhängen.
- Paragraph 2 applies. (2) Die Kommission kann durch Beschluss gegen die betreffenden Wirtschaftsteilnehmer auch Geldbußen von höchstens 1 % ihres im vorangegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes verhängen, wenn diese Wirtschaftsteilnehmer in einer Meldung oder Erklärung nach Artikel 29 oder in einer Ergänzung zu einer solchen Meldung oder Erklärung vorsätzlich oder fahrlässig unrichtige oder irreführende Angaben gemacht haben.
- Paragraph 3 applies. (3) Die Kommission kann durch Beschluss gegen die beteiligten Wirtschaftsteilnehmer Geldbußen von höchstens 10 % ihres im vorangegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes verhängen, wenn diese Wirtschaftsteilnehmer vorsätzlich oder fahrlässig
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Die Kommission kann Geldbußen oder Zwangsgelder nach Artikel 17 verhängen.
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) Die Kommission kann durch Beschluss gegen die betreffenden Wirtschaftsteilnehmer auch Geldbußen von höchstens 1 % ihres im vorangegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes verhängen, wenn diese Wirtschaftsteilnehmer in einer Meldung oder Erklärung nach Artikel 29 oder in einer Ergänzung zu einer solchen Meldung oder Erklärung vorsätzlich oder fahrlässig unrichtige oder irreführende Angaben gemacht haben.
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
(3) Die Kommission kann durch Beschluss gegen die beteiligten Wirtschaftsteilnehmer Geldbußen von höchstens 10 % ihres im vorangegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes verhängen, wenn diese Wirtschaftsteilnehmer vorsätzlich oder fahrlässig
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
a)
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
eine drittstaatliche finanzielle Zuwendung während des öffentlichen Vergabeverfahrens nach Artikel 29 nicht gemeldet haben,
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
b)
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
die Meldepflichten nach Artikel 39 Absatz 1 umgangen haben oder versucht haben, diese zu umgehen.
Absatz 7
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Die Kommission kann Geldbußen oder Zwangsgelder nach Artikel 17 verhängen.
- 2(2) Die Kommission kann durch Beschluss gegen die betreffenden Wirtschaftsteilnehmer auch Geldbußen von höchstens 1 % ihres im vorangegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes verhängen, wenn diese Wirtschaftsteilnehmer in einer Meldung oder Erklärung nach Artikel 29 oder in einer Ergänzung zu einer solchen Meldung oder Erklärung vorsätzlich oder fahrlässig unrichtige oder irreführende Angaben gemacht haben.
- 3(3) Die Kommission kann durch Beschluss gegen die beteiligten Wirtschaftsteilnehmer Geldbußen von höchstens 10 % ihres im vorangegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes verhängen, wenn diese Wirtschaftsteilnehmer vorsätzlich oder fahrlässig
- 4a)
- 5eine drittstaatliche finanzielle Zuwendung während des öffentlichen Vergabeverfahrens nach Artikel 29 nicht gemeldet haben,
- 6b)
- 7die Meldepflichten nach Artikel 39 Absatz 1 umgangen haben oder versucht haben, diese zu umgehen.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32022R2560 art. 33, Geldbußen und Zwangsgelder bei finanziellen Zuwendungen im Zusammenhang mit öffentlichen Vergabeverfahren. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/utlandska-subventioner-2022-2560/artikel-33 (hämtad 2026-08-22, bevis sha256:1f5faaa60cb915e4, bygge legal-2026-08-25).