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Agent · utlandska-subventioner-2022-2560-31

FSR artikel 31: Beschlüsse der Kommission

Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.

CELEX 32022R2560 · 2026-08-22 · Gewicht 70 · minimal-risk

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Was diese Seite ist
Agent, FSR artikel 31
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2026-08-22Aktuell
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Rechtsordnung

Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.

Eingaben

  • in_scopeThe article applies to the situationboolean
  • punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4)

Regelbaum

  1. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)

    Paragraph 1 applies

    (1) Stellt die Kommission nach einer eingehenden Prüfung fest, dass ein Wirtschaftsteilnehmer von einer drittstaatlichen Subvention profitiert, die nach den Artikeln 4, 5 und 6 den Binnenmarkt verzerrt, und bietet das betreffende Wirtschaftsteilnehmer Verpflichtungen an, die die Verzerrung auf dem Binnenmarkt vollständig und wirksam beseitigen, erlässt sie einen Durchführungsrechtsakt in Form eines Verpflichtungsbesc…

    Absatz 1

  2. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)

    Paragraph 2 applies

    (2) Bietet der betreffende Wirtschaftsteilnehmer keine Verpflichtungen an oder ist die Kommission der Auffassung, dass die in Absatz 1 genannten Verpflichtungen weder geeignet noch hinreichend sind, um die Verzerrung vollständig und wirksam zu beseitigen, so erlässt die Kommission einen Durchführungsrechtsakt in Form eines Beschlusses, mit dem die Vergabe des Auftrags an den betreffenden Wirtschaftsteilnehmer untersa…

    Absatz 2

  3. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)

    Paragraph 3 applies

    (3) Stellt die Kommission nach einer eingehenden Prüfung nicht fest, dass ein Wirtschaftsteilnehmer von einer den Binnenmarkt verzerrenden drittstaatlichen Subvention profitiert, so erlässt sie einen Durchführungsrechtsakt in der Form eines Beschlusses nach Artikel 11 Absatz 4. Dieser Durchführungsrechtsakt wird gemäß dem in Artikel 48 Absatz 2 genannten Beratungsverfahren erlassen.

    Absatz 3

  4. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)

    Paragraph 4 applies

    (4) Die Beurteilung nach Artikel 6 darf nicht zu einer mit dem Unionsrecht unvereinbaren Änderung des von dem Wirtschaftsteilnehmer eingereichten Angebots oder endgültigen Angebots führen.

    Absatz 4

Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.

Der gelesene Artikeltext

  1. 1(1) Stellt die Kommission nach einer eingehenden Prüfung fest, dass ein Wirtschaftsteilnehmer von einer drittstaatlichen Subvention profitiert, die nach den Artikeln 4, 5 und 6 den Binnenmarkt verzerrt, und bietet das betreffende Wirtschaftsteilnehmer Verpflichtungen an, die die Verzerrung auf dem Binnenmarkt vollständig und wirksam beseitigen, erlässt sie einen Durchführungsrechtsakt in Form eines Verpflichtungsbeschlusses nach Artikel 11 Absatz 3. Dieser Durchführungsrechtsakt wird gemäß dem in Artikel 48 Absatz 2 genannten Beratungsverfahren erlassen.
  2. 2(2) Bietet der betreffende Wirtschaftsteilnehmer keine Verpflichtungen an oder ist die Kommission der Auffassung, dass die in Absatz 1 genannten Verpflichtungen weder geeignet noch hinreichend sind, um die Verzerrung vollständig und wirksam zu beseitigen, so erlässt die Kommission einen Durchführungsrechtsakt in Form eines Beschlusses, mit dem die Vergabe des Auftrags an den betreffenden Wirtschaftsteilnehmer untersagt wird („Beschluss zur Untersagung der Zuschlagserteilung“). Dieser Durchführungsrechtsakt wird gemäß dem in Artikel 48 Absatz 2 genannten Beratungsverfahren erlassen. Infolge dieses Beschlusses lehnt der öffentliche Auftraggeber bzw. der Auftraggeber das Angebot ab.
  3. 3(3) Stellt die Kommission nach einer eingehenden Prüfung nicht fest, dass ein Wirtschaftsteilnehmer von einer den Binnenmarkt verzerrenden drittstaatlichen Subvention profitiert, so erlässt sie einen Durchführungsrechtsakt in der Form eines Beschlusses nach Artikel 11 Absatz 4. Dieser Durchführungsrechtsakt wird gemäß dem in Artikel 48 Absatz 2 genannten Beratungsverfahren erlassen.
  4. 4(4) Die Beurteilung nach Artikel 6 darf nicht zu einer mit dem Unionsrecht unvereinbaren Änderung des von dem Wirtschaftsteilnehmer eingereichten Angebots oder endgültigen Angebots führen.

Herkunft

treatyTFEU art. 288 (förordning)
act32022R2560
chapter
article31
paragraphs4
jurisdictionEuropean Union (EU)
supervisor
national

Schnittstelle

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Artefakte

Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.

Zitierung: 32022R2560 art. 31, Beschlüsse der Kommission. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/utlandska-subventioner-2022-2560/artikel-31 (hämtad 2026-08-22, bevis sha256:db56895550e0cdde, bygge legal-2026-08-25).