Agent · utlandska-subventioner-2022-2560-3
FSR artikel 3: Vorliegen einer drittstaatlichen Subvention
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32022R2560 · 2026-08-22 · Gewicht 66 · minimal-risk
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- Agent, FSR artikel 3
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- 2026-08-22Aktuell
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Kurze Antwort
What does FSR Article 3 require, and what outcome does the rule tree give?
FSR Article 3 is tested here by a deterministic rule tree of 14 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-22 against CELEX 32022R2560. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
FSR Article 3Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-22Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Für die Zwecke dieser Verordnung liegt eine drittstaatliche Subvention vor, wenn ein Drittstaat direkt oder indirekt eine finanzielle Zuwendung gewährt, die einem Unternehmen, das eine wirtschaftliche Tätigkeit auf dem Binnenmarkt ausübt, einen Vorteil verschafft und die rechtlich oder faktisch auf ein einzelnes Unternehmen oder einen einzelnen Wirtschaftszweig oder mehrere Unternehmen oder Wirtschaftszweige besc…
- Paragraph 2 applies. (2) Für die Zwecke dieser Verordnung umfasst der Begriff „finanzielle Zuwendung“ unter anderem
- Paragraph 3 applies. a)
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Für die Zwecke dieser Verordnung liegt eine drittstaatliche Subvention vor, wenn ein Drittstaat direkt oder indirekt eine finanzielle Zuwendung gewährt, die einem Unternehmen, das eine wirtschaftliche Tätigkeit auf dem Binnenmarkt ausübt, einen Vorteil verschafft und die rechtlich oder faktisch auf ein einzelnes Unternehmen oder einen einzelnen Wirtschaftszweig oder mehrere Unternehmen oder Wirtschaftszweige besc…
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) Für die Zwecke dieser Verordnung umfasst der Begriff „finanzielle Zuwendung“ unter anderem
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
a)
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
den Transfer von Geldern oder Verbindlichkeiten, wie etwa Kapitalzuführungen, Zuschüsse, Kredite, Kreditgarantien, Steueranreize, Ausgleich von Betriebsverlusten, den Ausgleich für von Behörden auferlegte finanzielle Belastungen, Schuldenerlass, Schuldenswaps oder eine Umschuldung,
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
b)
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
den Verzicht auf ansonsten fällige Einnahmen, wie etwa Steuerbefreiungen oder die Gewährung besonderer oder ausschließlicher Rechte an ein Unternehmen ohne angemessene Vergütung, oder
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
c)
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
die Bereitstellung oder den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen.
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
Eine finanzielle Zuwendung eines Drittstaats umfasst eine finanzielle Zuwendung folgender Stellen:
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
a)
Absatz 10
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)
Paragraph 11 applies
der Zentralregierung bzw. Behörden aller anderen Ebenen,
Absatz 11
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)
Paragraph 12 applies
b)
Absatz 12
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)
Paragraph 13 applies
einer drittstaatlichen öffentlichen Einrichtung, deren Handlungen — unter anderem angesichts der Merkmale der betreffenden Einrichtung, des rechtlichen und wirtschaftlichen Umfelds in dem Land, in dem die Einrichtung tätig ist, einschließlich der Rolle der Regierung in der Wirtschaft — dem Drittstaat zugerechnet werden können, oder
Absatz 13
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)
Paragraph 14 applies
c)
Absatz 14
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Für die Zwecke dieser Verordnung liegt eine drittstaatliche Subvention vor, wenn ein Drittstaat direkt oder indirekt eine finanzielle Zuwendung gewährt, die einem Unternehmen, das eine wirtschaftliche Tätigkeit auf dem Binnenmarkt ausübt, einen Vorteil verschafft und die rechtlich oder faktisch auf ein einzelnes Unternehmen oder einen einzelnen Wirtschaftszweig oder mehrere Unternehmen oder Wirtschaftszweige beschränkt ist.
- 2(2) Für die Zwecke dieser Verordnung umfasst der Begriff „finanzielle Zuwendung“ unter anderem
- 3a)
- 4den Transfer von Geldern oder Verbindlichkeiten, wie etwa Kapitalzuführungen, Zuschüsse, Kredite, Kreditgarantien, Steueranreize, Ausgleich von Betriebsverlusten, den Ausgleich für von Behörden auferlegte finanzielle Belastungen, Schuldenerlass, Schuldenswaps oder eine Umschuldung,
- 5b)
- 6den Verzicht auf ansonsten fällige Einnahmen, wie etwa Steuerbefreiungen oder die Gewährung besonderer oder ausschließlicher Rechte an ein Unternehmen ohne angemessene Vergütung, oder
- 7c)
- 8die Bereitstellung oder den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen.
- 9Eine finanzielle Zuwendung eines Drittstaats umfasst eine finanzielle Zuwendung folgender Stellen:
- 10a)
- 11der Zentralregierung bzw. Behörden aller anderen Ebenen,
- 12b)
- 13einer drittstaatlichen öffentlichen Einrichtung, deren Handlungen — unter anderem angesichts der Merkmale der betreffenden Einrichtung, des rechtlichen und wirtschaftlichen Umfelds in dem Land, in dem die Einrichtung tätig ist, einschließlich der Rolle der Regierung in der Wirtschaft — dem Drittstaat zugerechnet werden können, oder
- 14c)
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32022R2560 art. 3, Vorliegen einer drittstaatlichen Subvention. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/utlandska-subventioner-2022-2560/artikel-3 (hämtad 2026-08-22, bevis sha256:7039ce5e1bb47753, bygge legal-2026-08-25).