Agent · utlandska-subventioner-2022-2560-28
FSR artikel 28: Schwellenwerte für die Meldung in öffentlichen Vergabeverfahren
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32022R2560 · 2026-08-22 · Gewicht 70 · minimal-risk
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- Agent, FSR artikel 28
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-22Aktuell
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Kurze Antwort
What does FSR Article 28 require, and what outcome does the rule tree give?
FSR Article 28 is tested here by a deterministic rule tree of 10 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-22 against CELEX 32022R2560. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
FSR Article 28Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-22Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Für die Zwecke dieser Verordnung liegt eine meldepflichtige drittstaatliche finanzielle Zuwendung im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens vor, wenn
- Paragraph 2 applies. a)
- Paragraph 3 applies. der geschätzte Wert des Auftrags oder der Rahmenvereinbarung ohne Mehrwertsteuer, der gemäß den Bestimmungen von Artikel 8 der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 5 der Richtlinie 2014/24/EU und Artikel 16 der Richtlinie 2014/25/EU berechnet wird, oder einer einzelnen Auftragsvergabe über das dynamische Beschaffungssystem mindestens 250 Mio. EUR beträgt und
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Für die Zwecke dieser Verordnung liegt eine meldepflichtige drittstaatliche finanzielle Zuwendung im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens vor, wenn
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
a)
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
der geschätzte Wert des Auftrags oder der Rahmenvereinbarung ohne Mehrwertsteuer, der gemäß den Bestimmungen von Artikel 8 der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 5 der Richtlinie 2014/24/EU und Artikel 16 der Richtlinie 2014/25/EU berechnet wird, oder einer einzelnen Auftragsvergabe über das dynamische Beschaffungssystem mindestens 250 Mio. EUR beträgt und
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
b)
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
dem Wirtschaftsteilnehmer, einschließlich seiner wirtschaftlich unselbständigen Tochtergesellschaften, seiner Beteiligungsgesellschaften und gegebenenfalls seiner Hauptunterauftragnehmer und Hauptlieferanten, die an demselben Angebot im Rahmen des öffentlichen Vergabeverfahrens beteiligt sind, in den drei Jahren vor der Meldung oder gegebenenfalls der aktualisierten Meldung finanzielle Zuwendungen von insgesamt minde…
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
(2) Beschließt der öffentliche Auftraggeber bzw. der Auftraggeber, den Auftrag in Lose zu unterteilen, so liegt eine meldepflichtige drittstaatliche finanzielle Zuwendung im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens vor, wenn der geschätzte Wert des Auftrags ohne Mehrwertsteuer den in Absatz 1 Buchstabe a genannten Schwellenwert übersteigt und der Wert des Loses oder der Gesamtwert aller Lose, um die sich der Biete…
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
(3) Dieses Kapitel gilt nicht für Verfahren zur Vergabe von Aufträgen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG fallen.
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
(4) Die Verfahren zur Vergabe von Aufträgen nach Artikel 32 Absatz 2 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU und Artikel 50 Buchstabe d der Richtlinie 2014/25/EU fallen unter die Bestimmungen von Kapitel 2 dieser Verordnung und sind von der Anwendung von Kapitel 4 dieser Verordnung ausgenommen.
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
(5) Können die Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen gemäß Artikel 31 Absatz 4 der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 32 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU und Artikel 50 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer erbracht bzw. bereitgestellt werden und beträgt der geschätzte Wert des Auftrags mindestens den in Absatz 1 Buchstabe a des vorliegenden Artikels…
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
(6) Die öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeber geben in der Auftragsbekanntmachung oder — im Fall eines Verfahrens ohne vorherige Bekanntmachung — in den Auftragsunterlagen an, dass die Wirtschaftsteilnehmer der Meldepflicht nach Artikel 29 unterliegen. Das Fehlen einer solchen Erklärung berührt jedoch nicht die Anwendung dieser Verordnung auf Aufträge, die in ihren Anwendungsbereich fallen.
Absatz 10
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Für die Zwecke dieser Verordnung liegt eine meldepflichtige drittstaatliche finanzielle Zuwendung im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens vor, wenn
- 2a)
- 3der geschätzte Wert des Auftrags oder der Rahmenvereinbarung ohne Mehrwertsteuer, der gemäß den Bestimmungen von Artikel 8 der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 5 der Richtlinie 2014/24/EU und Artikel 16 der Richtlinie 2014/25/EU berechnet wird, oder einer einzelnen Auftragsvergabe über das dynamische Beschaffungssystem mindestens 250 Mio. EUR beträgt und
- 4b)
- 5dem Wirtschaftsteilnehmer, einschließlich seiner wirtschaftlich unselbständigen Tochtergesellschaften, seiner Beteiligungsgesellschaften und gegebenenfalls seiner Hauptunterauftragnehmer und Hauptlieferanten, die an demselben Angebot im Rahmen des öffentlichen Vergabeverfahrens beteiligt sind, in den drei Jahren vor der Meldung oder gegebenenfalls der aktualisierten Meldung finanzielle Zuwendungen von insgesamt mindestens 4 Mio. EUR pro Drittstaat gewährt wurden.
- 6(2) Beschließt der öffentliche Auftraggeber bzw. der Auftraggeber, den Auftrag in Lose zu unterteilen, so liegt eine meldepflichtige drittstaatliche finanzielle Zuwendung im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens vor, wenn der geschätzte Wert des Auftrags ohne Mehrwertsteuer den in Absatz 1 Buchstabe a genannten Schwellenwert übersteigt und der Wert des Loses oder der Gesamtwert aller Lose, um die sich der Bieter bewirbt, mindestens 125 Mio. EUR beträgt und die drittstaatliche finanzielle Zuwendung mindestens dem in Absatz 1 Buchstabe b genannten Schwellenwert entspricht.
- 7(3) Dieses Kapitel gilt nicht für Verfahren zur Vergabe von Aufträgen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG fallen.
- 8(4) Die Verfahren zur Vergabe von Aufträgen nach Artikel 32 Absatz 2 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU und Artikel 50 Buchstabe d der Richtlinie 2014/25/EU fallen unter die Bestimmungen von Kapitel 2 dieser Verordnung und sind von der Anwendung von Kapitel 4 dieser Verordnung ausgenommen.
- 9(5) Können die Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen gemäß Artikel 31 Absatz 4 der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 32 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU und Artikel 50 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer erbracht bzw. bereitgestellt werden und beträgt der geschätzte Wert des Auftrags mindestens den in Absatz 1 Buchstabe a des vorliegenden Artikels festgelegten Wert, so informieren die Wirtschaftsteilnehmer, die ein Angebot oder einen Teilnahmeantrag einreichen, abweichend von Artikel 29 Absatz 1 die Kommission über alle drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen, sofern die Bedingung gemäß Absatz 1 Buchstabe b des vorliegenden Artikels erfüllt ist. Unbeschadet der Möglichkeit zur Einleitung einer Prüfung nach Kapitel 2 der vorliegenden Verordnung gilt die Übermittlung solcher Informationen nicht als Meldung und ist nicht Gegenstand von Prüfungen nach dem vorliegenden Kapitel.
- 10(6) Die öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeber geben in der Auftragsbekanntmachung oder — im Fall eines Verfahrens ohne vorherige Bekanntmachung — in den Auftragsunterlagen an, dass die Wirtschaftsteilnehmer der Meldepflicht nach Artikel 29 unterliegen. Das Fehlen einer solchen Erklärung berührt jedoch nicht die Anwendung dieser Verordnung auf Aufträge, die in ihren Anwendungsbereich fallen.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32022R2560 art. 28, Schwellenwerte für die Meldung in öffentlichen Vergabeverfahren. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/utlandska-subventioner-2022-2560/artikel-28 (hämtad 2026-08-22, bevis sha256:07a398c4820c4c33, bygge legal-2026-08-25).