Agent · psd2-2015-2366-9
PSD2 artikel 9: Berechnung der Eigenmittel
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32015L2366 · 2026-08-18 · Gewicht 67 · minimal-risk
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- Agent, PSD2 artikel 9
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-18Aktuell
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Kurze Antwort
What does PSD2 Article 9 require, and what outcome does the rule tree give?
PSD2 Article 9 is tested here by a deterministic rule tree of 14 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-18 against CELEX 32015L2366. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
PSD2 Article 9Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-18Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Ungeachtet der Anfangskapitalanforderungen nach Artikel 7 schreiben die Mitgliedstaaten Zahlungsinstituten — mit Ausnahme der Zahlungsinstitute, die lediglich Dienste nach Anhang I Nummer 7 oder 8 oder nach beiden Nummern anbieten — vor, jederzeit Eigenmittel in einer Höhe zu halten, die nach einer der folgenden drei Methoden, wie von den zuständigen Behörden nach Maßgabe des jeweiligen nationalen Rechts festgele…
- Paragraph 2 applies. Methode A
- Paragraph 3 applies. Zahlungsinstitute müssen Eigenmittel in Höhe von mindestens 10 % ihrer fixen Gemeinkosten des Vorjahres aufweisen. Die zuständigen Behörden können diese Anforderung bei einer gegenüber dem Vorjahr erheblich veränderten Geschäftstätigkeit eines Zahlungsinstituts anpassen. Zahlungsinstitute, die ihre Geschäftstätigkeit zum Zeitpunkt der Berechnung seit weniger als einem Jahr ausüben, müssen Eigenmittel in Höhe von 10 %…
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Ungeachtet der Anfangskapitalanforderungen nach Artikel 7 schreiben die Mitgliedstaaten Zahlungsinstituten — mit Ausnahme der Zahlungsinstitute, die lediglich Dienste nach Anhang I Nummer 7 oder 8 oder nach beiden Nummern anbieten — vor, jederzeit Eigenmittel in einer Höhe zu halten, die nach einer der folgenden drei Methoden, wie von den zuständigen Behörden nach Maßgabe des jeweiligen nationalen Rechts festgele…
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
Methode A
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
Zahlungsinstitute müssen Eigenmittel in Höhe von mindestens 10 % ihrer fixen Gemeinkosten des Vorjahres aufweisen. Die zuständigen Behörden können diese Anforderung bei einer gegenüber dem Vorjahr erheblich veränderten Geschäftstätigkeit eines Zahlungsinstituts anpassen. Zahlungsinstitute, die ihre Geschäftstätigkeit zum Zeitpunkt der Berechnung seit weniger als einem Jahr ausüben, müssen Eigenmittel in Höhe von 10 %…
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
Methode B
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
Zahlungsinstitute müssen Eigenmittel aufweisen, die mindestens der Summe der folgenden Elemente multipliziert mit dem Skalierungsfaktor k des Absatzes 2 entspricht, wobei das Zahlungsvolumen (ZV) einem Zwölftel der Gesamtsumme der von dem Zahlungsinstitut im Vorjahr ausgeführten Zahlungsvorgänge entspricht:
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
a)
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
4,0 % der Tranche des ZV bis 5 Mio. EUR
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
plus
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
b)
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
2,5 % der Tranche des ZV von über 5 Mio. EUR bis 10 Mio. EUR
Absatz 10
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)
Paragraph 11 applies
plus
Absatz 11
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)
Paragraph 12 applies
c)
Absatz 12
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)
Paragraph 13 applies
1 % der Tranche des ZV von über 10 Mio. EUR bis 100 Mio. EUR
Absatz 13
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)
Paragraph 14 applies
plus
Absatz 14
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Ungeachtet der Anfangskapitalanforderungen nach Artikel 7 schreiben die Mitgliedstaaten Zahlungsinstituten — mit Ausnahme der Zahlungsinstitute, die lediglich Dienste nach Anhang I Nummer 7 oder 8 oder nach beiden Nummern anbieten — vor, jederzeit Eigenmittel in einer Höhe zu halten, die nach einer der folgenden drei Methoden, wie von den zuständigen Behörden nach Maßgabe des jeweiligen nationalen Rechts festgelegt, berechnet wird:
- 2Methode A
- 3Zahlungsinstitute müssen Eigenmittel in Höhe von mindestens 10 % ihrer fixen Gemeinkosten des Vorjahres aufweisen. Die zuständigen Behörden können diese Anforderung bei einer gegenüber dem Vorjahr erheblich veränderten Geschäftstätigkeit eines Zahlungsinstituts anpassen. Zahlungsinstitute, die ihre Geschäftstätigkeit zum Zeitpunkt der Berechnung seit weniger als einem Jahr ausüben, müssen Eigenmittel in Höhe von 10 % der im Geschäftsplan vorgesehenen entsprechenden fixen Gemeinkosten aufweisen, sofern die zuständigen Behörden nicht eine Anpassung dieses Plans verlangen.
- 4Methode B
- 5Zahlungsinstitute müssen Eigenmittel aufweisen, die mindestens der Summe der folgenden Elemente multipliziert mit dem Skalierungsfaktor k des Absatzes 2 entspricht, wobei das Zahlungsvolumen (ZV) einem Zwölftel der Gesamtsumme der von dem Zahlungsinstitut im Vorjahr ausgeführten Zahlungsvorgänge entspricht:
- 6a)
- 74,0 % der Tranche des ZV bis 5 Mio. EUR
- 8plus
- 9b)
- 102,5 % der Tranche des ZV von über 5 Mio. EUR bis 10 Mio. EUR
- 11plus
- 12c)
- 131 % der Tranche des ZV von über 10 Mio. EUR bis 100 Mio. EUR
- 14plus
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32015L2366 art. 9, Berechnung der Eigenmittel. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/psd2-2015-2366/artikel-9 (hämtad 2026-08-18, bevis sha256:9737e517582ae816, bygge legal-2026-08-25).