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Agent · penningtvattsdirektivet-2024-1640-42

AMLD6 artikel 42: Offenlegung gegenüber zentralen Meldestellen

Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.

CELEX 32024L1640 · 2026-08-31 · Gewicht 67 · minimal-risk

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AMLD6Offizielle Quelle

Was diese Seite ist
Agent, AMLD6 artikel 42
Gegen die amtliche Quelle geprüft
2026-08-31Aktuell
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ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition

Rechtsordnung

Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.

Eingaben

  • in_scopeThe article applies to the situationboolean
  • punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3)

Regelbaum

  1. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)

    Paragraph 1 applies

    (1) Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die Aufseher die zentrale Meldestelle unverzüglich in Kenntnis setzen, wenn sie im Zuge von Kontrollen von Verpflichteten oder auf andere Weise Tatsachen feststellen, die mit Geldwäsche, damit zusammenhängenden Vortaten oder Terrorismusfinanzierung zusammenhängen könnten.

    Absatz 1

  2. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)

    Paragraph 2 applies

    (2) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Aufseher, die befugt sind, die Aktien-, Devisen- und Finanzderivatmärkte zu überwachen, die zentrale Meldestelle unterrichten, wenn sie auf Informationen stoßen, die mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zusammenhängen könnten.

    Absatz 2

  3. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)

    Paragraph 3 applies

    (3) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Einhaltung der Anforderungen dieses Artikels nicht die Verpflichtung der Aufsichtsbehörden ersetzt, den jeweils zuständigen Behörden jede kriminelle Tätigkeit zu melden, die sie im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeiten aufdecken oder von denen sie Kenntnis erlangen.

    Absatz 3

Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.

Der gelesene Artikeltext

  1. 1(1) Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die Aufseher die zentrale Meldestelle unverzüglich in Kenntnis setzen, wenn sie im Zuge von Kontrollen von Verpflichteten oder auf andere Weise Tatsachen feststellen, die mit Geldwäsche, damit zusammenhängenden Vortaten oder Terrorismusfinanzierung zusammenhängen könnten.
  2. 2(2) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Aufseher, die befugt sind, die Aktien-, Devisen- und Finanzderivatmärkte zu überwachen, die zentrale Meldestelle unterrichten, wenn sie auf Informationen stoßen, die mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zusammenhängen könnten.
  3. 3(3) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Einhaltung der Anforderungen dieses Artikels nicht die Verpflichtung der Aufsichtsbehörden ersetzt, den jeweils zuständigen Behörden jede kriminelle Tätigkeit zu melden, die sie im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeiten aufdecken oder von denen sie Kenntnis erlangen.

Herkunft

treatyTFEU art. 288 (direktiv)
act32024L1640
chapter
article42
paragraphs3
jurisdictionEuropean Union (EU)
supervisor
national

Schnittstelle

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Kontingent60 anrop per minut och adress, utan nyckel
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Artefakte

Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.

Zitierung: 32024L1640 art. 42, Offenlegung gegenüber zentralen Meldestellen. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/penningtvattsdirektivet-2024-1640/artikel-42 (hämtad 2026-08-31, bevis sha256:b8090d74114e691a, bygge legal-2026-08-25).