Agent · penningtvattsdirektivet-2024-1640-26
AMLD6 artikel 26: Unterrichtung der Verpflichteten
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32024L1640 · 2026-08-31 · Gewicht 67 · minimal-risk
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- Agent, AMLD6 artikel 26
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- 2026-08-31Aktuell
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Kurze Antwort
What does AMLD6 Article 26 require, and what outcome does the rule tree give?
AMLD6 Article 26 is tested here by a deterministic rule tree of 9 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-31 against CELEX 32024L1640. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
AMLD6 Article 26Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-31Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zentralen Meldestellen die Verpflichteten über Informationen unterrichten können, die für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden gemäß Kapitel III der Verordnung (EU) 2024/1624 relevant sind. Diese Informationen umfassen
- Paragraph 2 applies. a)
- Paragraph 3 applies. Arten von Transaktionen oder Tätigkeiten, bei denen ein erhebliches Risiko der Geldwäsche, damit zusammenhängender Vortaten und der Terrorismusfinanzierung besteht;
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zentralen Meldestellen die Verpflichteten über Informationen unterrichten können, die für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden gemäß Kapitel III der Verordnung (EU) 2024/1624 relevant sind. Diese Informationen umfassen
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
a)
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
Arten von Transaktionen oder Tätigkeiten, bei denen ein erhebliches Risiko der Geldwäsche, damit zusammenhängender Vortaten und der Terrorismusfinanzierung besteht;
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
b)
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
bestimmte Personen, bei denen ein erhebliches Risiko der Geldwäsche, damit zusammenhängender Vortaten und der Terrorismusfinanzierung besteht;
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
c)
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
bestimmte geografische Gebiete, in denen ein erhebliches Risiko der Geldwäsche, damit zusammenhängender Vortaten und der Terrorismusfinanzierung besteht.
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
(2) Die in Absatz 1 genannte Anforderung wird für einen im nationalen Recht festgelegten Zeitraum angewendet, der sechs Monate nicht überschreiten darf.
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
(3) Die zentralen Meldestellen stellen den Verpflichteten jährlich strategische Informationen über Typologien, Risikoindikatoren und Trends im Bereich der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zur Verfügung.
Absatz 9
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zentralen Meldestellen die Verpflichteten über Informationen unterrichten können, die für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden gemäß Kapitel III der Verordnung (EU) 2024/1624 relevant sind. Diese Informationen umfassen
- 2a)
- 3Arten von Transaktionen oder Tätigkeiten, bei denen ein erhebliches Risiko der Geldwäsche, damit zusammenhängender Vortaten und der Terrorismusfinanzierung besteht;
- 4b)
- 5bestimmte Personen, bei denen ein erhebliches Risiko der Geldwäsche, damit zusammenhängender Vortaten und der Terrorismusfinanzierung besteht;
- 6c)
- 7bestimmte geografische Gebiete, in denen ein erhebliches Risiko der Geldwäsche, damit zusammenhängender Vortaten und der Terrorismusfinanzierung besteht.
- 8(2) Die in Absatz 1 genannte Anforderung wird für einen im nationalen Recht festgelegten Zeitraum angewendet, der sechs Monate nicht überschreiten darf.
- 9(3) Die zentralen Meldestellen stellen den Verpflichteten jährlich strategische Informationen über Typologien, Risikoindikatoren und Trends im Bereich der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zur Verfügung.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32024L1640 art. 26, Unterrichtung der Verpflichteten. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/penningtvattsdirektivet-2024-1640/artikel-26 (hämtad 2026-08-31, bevis sha256:72139b21a390f984, bygge legal-2026-08-25).