Agent · penningtvatt-2024-1624-82
AMLR artikel 82: Auskunftsersuchen an die EUStA
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32024R1624 · 2026-08-22 · Gewicht 62 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, AMLR artikel 82
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-22Aktuell
- Verantwortlicher Herausgeber
- ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition
Kurze Antwort
What does AMLR Article 82 require, and what outcome does the rule tree give?
AMLR Article 82 is tested here by a deterministic rule tree of 2 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-22 against CELEX 32024R1624. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
AMLR Article 82Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-22Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Die EUStA beantwortet begründete Auskunftsersuchen einer zentralen Meldestelle unverzüglich, wenn diese Informationen für die Wahrnehmung der Aufgaben der zentralen Meldestelle gemäß Kapitel III der Richtlinie (EU) 2024/1640 erforderlich sind.
- Paragraph 2 applies. (2) Die EUStA kann die Bereitstellung der in Absatz 1 gennannten Informationen aufschieben oder ablehnen, wenn es wahrscheinlich ist, dass diese Bereitstellung den ordnungsgemäßen Ablauf und die Vertraulichkeit einer laufenden Untersuchung beeinträchtigen würde. Die EUStA teilt der ersuchenden zentralen Meldestelle unter Angabe der Gründe rechtzeitig mit, ob die Bereitstellung solcher Informationen aufgeschoben oder…
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Die EUStA beantwortet begründete Auskunftsersuchen einer zentralen Meldestelle unverzüglich, wenn diese Informationen für die Wahrnehmung der Aufgaben der zentralen Meldestelle gemäß Kapitel III der Richtlinie (EU) 2024/1640 erforderlich sind.
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) Die EUStA kann die Bereitstellung der in Absatz 1 gennannten Informationen aufschieben oder ablehnen, wenn es wahrscheinlich ist, dass diese Bereitstellung den ordnungsgemäßen Ablauf und die Vertraulichkeit einer laufenden Untersuchung beeinträchtigen würde. Die EUStA teilt der ersuchenden zentralen Meldestelle unter Angabe der Gründe rechtzeitig mit, ob die Bereitstellung solcher Informationen aufgeschoben oder…
Absatz 2
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Die EUStA beantwortet begründete Auskunftsersuchen einer zentralen Meldestelle unverzüglich, wenn diese Informationen für die Wahrnehmung der Aufgaben der zentralen Meldestelle gemäß Kapitel III der Richtlinie (EU) 2024/1640 erforderlich sind.
- 2(2) Die EUStA kann die Bereitstellung der in Absatz 1 gennannten Informationen aufschieben oder ablehnen, wenn es wahrscheinlich ist, dass diese Bereitstellung den ordnungsgemäßen Ablauf und die Vertraulichkeit einer laufenden Untersuchung beeinträchtigen würde. Die EUStA teilt der ersuchenden zentralen Meldestelle unter Angabe der Gründe rechtzeitig mit, ob die Bereitstellung solcher Informationen aufgeschoben oder abgelehnt wird.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32024R1624 art. 82, Auskunftsersuchen an die EUStA. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/penningtvatt-2024-1624/artikel-82 (hämtad 2026-08-22, bevis sha256:fe0c8ccbcc009063, bygge legal-2026-08-25).