Agent · penningtvatt-2024-1624-5
AMLR artikel 5: Ausnahmen für bestimmte Profifußballvereine
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32024R1624 · 2026-08-22 · Gewicht 70 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, AMLR artikel 5
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- 2026-08-22Aktuell
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Kurze Antwort
What does AMLR Article 5 require, and what outcome does the rule tree give?
AMLR Article 5 is tested here by a deterministic rule tree of 9 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-22 against CELEX 32024R1624. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
AMLR Article 5Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-22Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Die Mitgliedstaaten können beschließen, Profifußballvereine, die in der höchsten Liga der nationalen Fußballliga spielen und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren jeweils einen jährlichen Gesamtumsatz von weniger als 5 000 000 EUR oder dem Gegenwert in Landeswährung erzielt haben, ganz oder teilweise von den Anforderungen dieser Verordnung auszunehmen, wenn von der Art und dem Umfang der Tätigkeiten dieser…
- Paragraph 2 applies. Die Mitgliedstaaten können beschließen, Profifußballvereine, die in einer Liga unter der höchsten Liga der nationalen Fußballliga spielen, ganz oder teilweise von den Anforderungen dieser Verordnung auszunehmen, wenn von der Art und dem Umfang der Tätigkeiten dieser Profifußballvereine nachgewiesenermaßen ein geringes Risiko ausgeht.
- Paragraph 3 applies. (2) Für die Zwecke von Absatz 1 führen die Mitgliedstaaten eine Risikobewertung von Profifußballvereinen durch, bei der Folgendes bewertet wird:
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Die Mitgliedstaaten können beschließen, Profifußballvereine, die in der höchsten Liga der nationalen Fußballliga spielen und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren jeweils einen jährlichen Gesamtumsatz von weniger als 5 000 000 EUR oder dem Gegenwert in Landeswährung erzielt haben, ganz oder teilweise von den Anforderungen dieser Verordnung auszunehmen, wenn von der Art und dem Umfang der Tätigkeiten dieser…
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
Die Mitgliedstaaten können beschließen, Profifußballvereine, die in einer Liga unter der höchsten Liga der nationalen Fußballliga spielen, ganz oder teilweise von den Anforderungen dieser Verordnung auszunehmen, wenn von der Art und dem Umfang der Tätigkeiten dieser Profifußballvereine nachgewiesenermaßen ein geringes Risiko ausgeht.
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
(2) Für die Zwecke von Absatz 1 führen die Mitgliedstaaten eine Risikobewertung von Profifußballvereinen durch, bei der Folgendes bewertet wird:
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
a)
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
die von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ausgehenden Bedrohungen und die Anfälligkeiten dafür und die diesbezüglichen risikomindernden Faktoren, die bei den Profifußballvereinen bestehen;
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
b)
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
die Risiken im Zusammenhang mit dem Umfang und dem grenzüberschreitenden Charakter der Transaktionen.
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
Bei der Durchführung der in Unterabsatz 1 des vorliegenden Absatzes genannten Risikobewertungen berücksichtigen die Mitgliedstaaten die Ergebnisse der von der Kommission gemäß Artikel 7 der Richtlinie (EU) 2024/1640 durchgeführten Risikobewertungen auf Unionsebene.
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
(3) Die Mitgliedstaaten legen risikoabhängige Überwachungsmaßnahmen fest oder treffen andere geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die nach diesem Artikel gewährten Ausnahmen nicht missbraucht werden.
Absatz 9
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Die Mitgliedstaaten können beschließen, Profifußballvereine, die in der höchsten Liga der nationalen Fußballliga spielen und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren jeweils einen jährlichen Gesamtumsatz von weniger als 5 000 000 EUR oder dem Gegenwert in Landeswährung erzielt haben, ganz oder teilweise von den Anforderungen dieser Verordnung auszunehmen, wenn von der Art und dem Umfang der Tätigkeiten dieser Profifußballvereine nachgewiesenermaßen ein geringes Risiko ausgeht.
- 2Die Mitgliedstaaten können beschließen, Profifußballvereine, die in einer Liga unter der höchsten Liga der nationalen Fußballliga spielen, ganz oder teilweise von den Anforderungen dieser Verordnung auszunehmen, wenn von der Art und dem Umfang der Tätigkeiten dieser Profifußballvereine nachgewiesenermaßen ein geringes Risiko ausgeht.
- 3(2) Für die Zwecke von Absatz 1 führen die Mitgliedstaaten eine Risikobewertung von Profifußballvereinen durch, bei der Folgendes bewertet wird:
- 4a)
- 5die von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ausgehenden Bedrohungen und die Anfälligkeiten dafür und die diesbezüglichen risikomindernden Faktoren, die bei den Profifußballvereinen bestehen;
- 6b)
- 7die Risiken im Zusammenhang mit dem Umfang und dem grenzüberschreitenden Charakter der Transaktionen.
- 8Bei der Durchführung der in Unterabsatz 1 des vorliegenden Absatzes genannten Risikobewertungen berücksichtigen die Mitgliedstaaten die Ergebnisse der von der Kommission gemäß Artikel 7 der Richtlinie (EU) 2024/1640 durchgeführten Risikobewertungen auf Unionsebene.
- 9(3) Die Mitgliedstaaten legen risikoabhängige Überwachungsmaßnahmen fest oder treffen andere geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die nach diesem Artikel gewährten Ausnahmen nicht missbraucht werden.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32024R1624 art. 5, Ausnahmen für bestimmte Profifußballvereine. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/penningtvatt-2024-1624/artikel-5 (hämtad 2026-08-22, bevis sha256:5d327e70bb9f9150, bygge legal-2026-08-25).