Agent · penningtvatt-2024-1624-47
AMLR artikel 47: Spezifikationen für den Sektor Lebensversicherungen und andere Versicherungen mit Anlagezweck
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32024R1624 · 2026-08-22 · Gewicht 70 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, AMLR artikel 47
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-22Aktuell
- Verantwortlicher Herausgeber
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Kurze Antwort
What does AMLR Article 47 require, and what outcome does the rule tree give?
AMLR Article 47 is tested here by a deterministic rule tree of 6 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-22 against CELEX 32024R1624. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
AMLR Article 47Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-22Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. Für Lebensversicherungen oder andere Versicherungen mit Anlagezweck treffen die Verpflichteten zusätzlich zu den in Bezug auf den Kunden und den wirtschaftlichen Eigentümer verlangten Sorgfaltsmaßnahmen gegenüber Kunden auch in Bezug auf die Begünstigten von Lebensversicherungs- und anderen Versicherungspolicen mit Anlagezweck die nachstehend genannten Sorgfaltsmaßnahmen gegenüber Kunden, sobald die Begünstigten ermi…
- Paragraph 2 applies. a)
- Paragraph 3 applies. Bei Begünstigten, die als namentlich genannte Personen oder Rechtsvereinbarungen ermittelt werden, halten sie den Namen dieser Person oder Rechtsvereinbarung fest;
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
Für Lebensversicherungen oder andere Versicherungen mit Anlagezweck treffen die Verpflichteten zusätzlich zu den in Bezug auf den Kunden und den wirtschaftlichen Eigentümer verlangten Sorgfaltsmaßnahmen gegenüber Kunden auch in Bezug auf die Begünstigten von Lebensversicherungs- und anderen Versicherungspolicen mit Anlagezweck die nachstehend genannten Sorgfaltsmaßnahmen gegenüber Kunden, sobald die Begünstigten ermi…
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
a)
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
Bei Begünstigten, die als namentlich genannte Personen oder Rechtsvereinbarungen ermittelt werden, halten sie den Namen dieser Person oder Rechtsvereinbarung fest;
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
b)
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
bei Begünstigten, die nach Merkmalen oder nach Kategorie oder auf andere Weise bestimmt werden, holen sie ausreichende Informationen über diese Begünstigten ein, sodass zum Zeitpunkt der Auszahlung die Identität des Begünstigten festgestellt werden kann.
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
Für die Zwecke des Unterabsatzes 1 wird die Identität der Begünstigten sowie gegebenenfalls deren wirtschaftlicher Eigentümer zum Zeitpunkt der Auszahlung überprüft. Wird die Lebens- oder andere Versicherung mit Anlagezweck ganz oder teilweise an einen Dritten abgetreten, stellen die Verpflichteten, wenn sie über diese Abtretung auf dem Laufenden sind, die Identität des wirtschaftlichen Eigentümers zum Zeitpunkt der…
Absatz 6
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1Für Lebensversicherungen oder andere Versicherungen mit Anlagezweck treffen die Verpflichteten zusätzlich zu den in Bezug auf den Kunden und den wirtschaftlichen Eigentümer verlangten Sorgfaltsmaßnahmen gegenüber Kunden auch in Bezug auf die Begünstigten von Lebensversicherungs- und anderen Versicherungspolicen mit Anlagezweck die nachstehend genannten Sorgfaltsmaßnahmen gegenüber Kunden, sobald die Begünstigten ermittelt oder bestimmt sind:
- 2a)
- 3Bei Begünstigten, die als namentlich genannte Personen oder Rechtsvereinbarungen ermittelt werden, halten sie den Namen dieser Person oder Rechtsvereinbarung fest;
- 4b)
- 5bei Begünstigten, die nach Merkmalen oder nach Kategorie oder auf andere Weise bestimmt werden, holen sie ausreichende Informationen über diese Begünstigten ein, sodass zum Zeitpunkt der Auszahlung die Identität des Begünstigten festgestellt werden kann.
- 6Für die Zwecke des Unterabsatzes 1 wird die Identität der Begünstigten sowie gegebenenfalls deren wirtschaftlicher Eigentümer zum Zeitpunkt der Auszahlung überprüft. Wird die Lebens- oder andere Versicherung mit Anlagezweck ganz oder teilweise an einen Dritten abgetreten, stellen die Verpflichteten, wenn sie über diese Abtretung auf dem Laufenden sind, die Identität des wirtschaftlichen Eigentümers zum Zeitpunkt der Abtretung der Ansprüche aus der übertragenen Police an die natürliche oder juristische Person oder die Rechtsvereinbarung fest.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32024R1624 art. 47, Spezifikationen für den Sektor Lebensversicherungen und andere Versicherungen mit Anlagezweck. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/penningtvatt-2024-1624/artikel-47 (hämtad 2026-08-22, bevis sha256:515e93f784cdf4e5, bygge legal-2026-08-25).