Agent · penningtvatt-2024-1624-42
AMLR artikel 42: Besondere Bestimmungen für politisch exponierte Personen
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32024R1624 · 2026-08-22 · Gewicht 70 · minimal-risk
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- Agent, AMLR artikel 42
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- 2026-08-22Aktuell
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Kurze Antwort
What does AMLR Article 42 require, and what outcome does the rule tree give?
AMLR Article 42 is tested here by a deterministic rule tree of 12 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-22 against CELEX 32024R1624. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
AMLR Article 42Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-22Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Zusätzlich zu den in Artikel 20 festgelegten Sorgfaltsmaßnahmen gegenüber Kunden wenden die Verpflichteten in Bezug auf gelegentliche Transaktionen oder Geschäftsbeziehungen mit politisch exponierten Personen die folgenden Maßnahmen an:
- Paragraph 2 applies. a)
- Paragraph 3 applies. Sie holen das Einverständnis ihrer Führungsebene ein, bevor sie gelegentliche Transaktionen durchführen oder Geschäftsbeziehungen mit politisch exponierten Personen eingehen oder fortführen;
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Zusätzlich zu den in Artikel 20 festgelegten Sorgfaltsmaßnahmen gegenüber Kunden wenden die Verpflichteten in Bezug auf gelegentliche Transaktionen oder Geschäftsbeziehungen mit politisch exponierten Personen die folgenden Maßnahmen an:
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
a)
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
Sie holen das Einverständnis ihrer Führungsebene ein, bevor sie gelegentliche Transaktionen durchführen oder Geschäftsbeziehungen mit politisch exponierten Personen eingehen oder fortführen;
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
b)
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
sie treffen angemessene Maßnahmen, um die Herkunft des Vermögens und der Gelder, die im Rahmen von Geschäftsbeziehungen oder gelegentlichen Transaktionen mit politisch exponierten Personen eingesetzt werden, zu bestimmen;
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
c)
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
sie unterziehen diese Geschäftsbeziehungen einer verstärkten fortlaufenden Überwachung.
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
(2) Die AMLA gibt bis zum 10. Juli 2027 Leitlinien zu folgenden Punkten aus:
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
a)
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
den Kriterien für die Identifizierung von bekanntermaßen nahestehenden Personen;
Absatz 10
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)
Paragraph 11 applies
b)
Absatz 11
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)
Paragraph 12 applies
der Höhe des Risikos, das mit einer bestimmten Kategorie politisch exponierter Personen, Familienmitglieder oder bekanntermaßen nahestehenden Personen verbunden ist, einschließlich Leitlinien dazu, wie solche Risiken für die Zwecke des Artikels 45 zu bewerten sind, wenn die Person nicht mehr mit einem wichtigen öffentlichen Amt betraut ist.
Absatz 12
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Zusätzlich zu den in Artikel 20 festgelegten Sorgfaltsmaßnahmen gegenüber Kunden wenden die Verpflichteten in Bezug auf gelegentliche Transaktionen oder Geschäftsbeziehungen mit politisch exponierten Personen die folgenden Maßnahmen an:
- 2a)
- 3Sie holen das Einverständnis ihrer Führungsebene ein, bevor sie gelegentliche Transaktionen durchführen oder Geschäftsbeziehungen mit politisch exponierten Personen eingehen oder fortführen;
- 4b)
- 5sie treffen angemessene Maßnahmen, um die Herkunft des Vermögens und der Gelder, die im Rahmen von Geschäftsbeziehungen oder gelegentlichen Transaktionen mit politisch exponierten Personen eingesetzt werden, zu bestimmen;
- 6c)
- 7sie unterziehen diese Geschäftsbeziehungen einer verstärkten fortlaufenden Überwachung.
- 8(2) Die AMLA gibt bis zum 10. Juli 2027 Leitlinien zu folgenden Punkten aus:
- 9a)
- 10den Kriterien für die Identifizierung von bekanntermaßen nahestehenden Personen;
- 11b)
- 12der Höhe des Risikos, das mit einer bestimmten Kategorie politisch exponierter Personen, Familienmitglieder oder bekanntermaßen nahestehenden Personen verbunden ist, einschließlich Leitlinien dazu, wie solche Risiken für die Zwecke des Artikels 45 zu bewerten sind, wenn die Person nicht mehr mit einem wichtigen öffentlichen Amt betraut ist.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32024R1624 art. 42, Besondere Bestimmungen für politisch exponierte Personen. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/penningtvatt-2024-1624/artikel-42 (hämtad 2026-08-22, bevis sha256:b564214d021478df, bygge legal-2026-08-25).