Agent · penningtvatt-2024-1624-18
AMLR artikel 18: Auslagerung
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32024R1624 · 2026-08-22 · Gewicht 70 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, AMLR artikel 18
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-22Aktuell
- Verantwortlicher Herausgeber
- ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition
Kurze Antwort
What does AMLR Article 18 require, and what outcome does the rule tree give?
AMLR Article 18 is tested here by a deterministic rule tree of 14 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-22 against CELEX 32024R1624. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
AMLR Article 18Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-22Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Verpflichtete können Aufgaben, die sich aus dieser Verordnung ergeben, an Dienstleister auslagern. Der Verpflichtete teilt dem Aufseher die Auslagerung mit, bevor der Dienstleister die ausgelagerte Aufgabe ausführt.
- Paragraph 2 applies. (2) Bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach dem vorliegenden Artikel gilt der Dienstleister als Teil des Verpflichteten, auch wenn sie verpflichtet sind, die in Artikel 10 der Richtlinie (EU) 2024/1640 genannten Zentralregister (im Folgenden „Zentralregister“) abzufragen, um die Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden im Namen des Verpflichteten zu erfüllen.
- Paragraph 3 applies. Der Verpflichtete haftet in vollem Umfang für jede Handlung, unabhängig davon, ob es sich um eine Beauftragung oder Unterlassung handelt, die mit den ausgelagerten Aufgaben im Zusammenhang steht und von Dienstleistern ausgeführt wird.
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Verpflichtete können Aufgaben, die sich aus dieser Verordnung ergeben, an Dienstleister auslagern. Der Verpflichtete teilt dem Aufseher die Auslagerung mit, bevor der Dienstleister die ausgelagerte Aufgabe ausführt.
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) Bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach dem vorliegenden Artikel gilt der Dienstleister als Teil des Verpflichteten, auch wenn sie verpflichtet sind, die in Artikel 10 der Richtlinie (EU) 2024/1640 genannten Zentralregister (im Folgenden „Zentralregister“) abzufragen, um die Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden im Namen des Verpflichteten zu erfüllen.
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
Der Verpflichtete haftet in vollem Umfang für jede Handlung, unabhängig davon, ob es sich um eine Beauftragung oder Unterlassung handelt, die mit den ausgelagerten Aufgaben im Zusammenhang steht und von Dienstleistern ausgeführt wird.
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
Für jede ausgelagerte Aufgabe muss der Verpflichtete dem Aufseher nachweisen können, dass er die Hintergründe für die vom Dienstleister durchgeführten Tätigkeiten und den bei ihrer Durchführung verfolgten Ansatz versteht und dass solche Tätigkeiten die spezifischen Risiken, denen der Verpflichtete ausgesetzt ist, mindern.
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
(3) Die nach Absatz 1 dieses Artikels ausgelagerten Aufgaben dürfen nicht in einer Weise ausgeführt werden, die die Qualität der Strategien und Verfahren des Verpflichteten zur Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung und der Verordnung (EU) 2023/1113 sowie der zur Prüfung dieser Strategien und Verfahren bestehenden Kontrollen wesentlich beeinträchtigen. Unter keinen Umständen ausgelagert werden dürfen
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
a)
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
der Vorschlag und die Billigung der unternehmensweiten Risikobewertung des Verpflichteten gemäß Artikel 10 Absatz 2;
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
b)
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
die Billigung der internen Strategien, Verfahren und Kontrollen des Verpflichteten gemäß Artikel 9;
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
c)
Absatz 10
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)
Paragraph 11 applies
die Entscheidung über das dem Kunden zuzuordnende Risikoprofil;
Absatz 11
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)
Paragraph 12 applies
d)
Absatz 12
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)
Paragraph 13 applies
die Entscheidung, eine Geschäftsbeziehung aufzunehmen oder eine gelegentliche Transaktion mit einem Kunden durchzuführen;
Absatz 13
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)
Paragraph 14 applies
e)
Absatz 14
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Verpflichtete können Aufgaben, die sich aus dieser Verordnung ergeben, an Dienstleister auslagern. Der Verpflichtete teilt dem Aufseher die Auslagerung mit, bevor der Dienstleister die ausgelagerte Aufgabe ausführt.
- 2(2) Bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach dem vorliegenden Artikel gilt der Dienstleister als Teil des Verpflichteten, auch wenn sie verpflichtet sind, die in Artikel 10 der Richtlinie (EU) 2024/1640 genannten Zentralregister (im Folgenden „Zentralregister“) abzufragen, um die Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden im Namen des Verpflichteten zu erfüllen.
- 3Der Verpflichtete haftet in vollem Umfang für jede Handlung, unabhängig davon, ob es sich um eine Beauftragung oder Unterlassung handelt, die mit den ausgelagerten Aufgaben im Zusammenhang steht und von Dienstleistern ausgeführt wird.
- 4Für jede ausgelagerte Aufgabe muss der Verpflichtete dem Aufseher nachweisen können, dass er die Hintergründe für die vom Dienstleister durchgeführten Tätigkeiten und den bei ihrer Durchführung verfolgten Ansatz versteht und dass solche Tätigkeiten die spezifischen Risiken, denen der Verpflichtete ausgesetzt ist, mindern.
- 5(3) Die nach Absatz 1 dieses Artikels ausgelagerten Aufgaben dürfen nicht in einer Weise ausgeführt werden, die die Qualität der Strategien und Verfahren des Verpflichteten zur Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung und der Verordnung (EU) 2023/1113 sowie der zur Prüfung dieser Strategien und Verfahren bestehenden Kontrollen wesentlich beeinträchtigen. Unter keinen Umständen ausgelagert werden dürfen
- 6a)
- 7der Vorschlag und die Billigung der unternehmensweiten Risikobewertung des Verpflichteten gemäß Artikel 10 Absatz 2;
- 8b)
- 9die Billigung der internen Strategien, Verfahren und Kontrollen des Verpflichteten gemäß Artikel 9;
- 10c)
- 11die Entscheidung über das dem Kunden zuzuordnende Risikoprofil;
- 12d)
- 13die Entscheidung, eine Geschäftsbeziehung aufzunehmen oder eine gelegentliche Transaktion mit einem Kunden durchzuführen;
- 14e)
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32024R1624 art. 18, Auslagerung. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/penningtvatt-2024-1624/artikel-18 (hämtad 2026-08-22, bevis sha256:023507724f30cd1b, bygge legal-2026-08-25).