Agent · eidas-910-2014-46a
eIDAS 2.0 artikel 46a: Aufsicht über den Rahmen für die europäischen Brieftasche für die Digitale Identität
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32014R0910 · 2026-08-26 · Gewicht 80 · minimal-risk
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- Agent, eIDAS 2.0 artikel 46a
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Kurze Antwort
What does eIDAS 2.0 Article 46a require, and what outcome does the rule tree give?
eIDAS 2.0 Article 46a is tested here by a deterministic rule tree of 14 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-26 against CELEX 32014R0910. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
eIDAS 2.0 Article 46aGegen den Herausgeber geprüft 2026-08-26Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. Die gemäß Unterabsatz 1 benannten Aufsichtsstellen erhalten die erforderlichen Befugnisse und angemessene Ressourcen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf wirksame, effiziente und unabhängige Weise.
- Paragraph 2 applies. Ausübung der Aufsicht über die im Hoheitsgebiet des benennenden Mitgliedstaats niedergelassenen Anbieter von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität, um, im Wege von Ex-ante- und Ex-post-Aufsichtstätigkeiten zu gewährleisten, dass diese Anbieter und von diesen bereitgestellte europäische Brieftaschen für die Digitale Identität den Anforderungen dieser Verordnung entsprechen;
- Paragraph 3 applies. erforderlichenfalls Ergreifen von Maßnahmen in Bezug auf die im Hoheitsgebiet des benennenden Mitgliedstaats niedergelassenen Anbieter von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität im Wege von Ex-post-Aufsichtstätigkeiten, wenn sie Informationen darüber erhalten, dass Anbieter oder von diesen bereitgestellte europäische Brieftaschen für die Digitale Identität gegen diese Verordnung verstoßen.
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
Die gemäß Unterabsatz 1 benannten Aufsichtsstellen erhalten die erforderlichen Befugnisse und angemessene Ressourcen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf wirksame, effiziente und unabhängige Weise.
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
Ausübung der Aufsicht über die im Hoheitsgebiet des benennenden Mitgliedstaats niedergelassenen Anbieter von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität, um, im Wege von Ex-ante- und Ex-post-Aufsichtstätigkeiten zu gewährleisten, dass diese Anbieter und von diesen bereitgestellte europäische Brieftaschen für die Digitale Identität den Anforderungen dieser Verordnung entsprechen;
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
erforderlichenfalls Ergreifen von Maßnahmen in Bezug auf die im Hoheitsgebiet des benennenden Mitgliedstaats niedergelassenen Anbieter von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität im Wege von Ex-post-Aufsichtstätigkeiten, wenn sie Informationen darüber erhalten, dass Anbieter oder von diesen bereitgestellte europäische Brieftaschen für die Digitale Identität gegen diese Verordnung verstoßen.
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
Zusammenarbeit mit anderen Aufsichtsstellen und Unterstützung dieser Stellen gemäß den Artikeln 46c und 46e;
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
Anforderung der für die Überwachung der Einhaltung der vorliegenden Verordnung erforderlichen Informationen;
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
Unterrichtung der nach Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2022/2555 benannten oder eingerichteten zuständigen Behörden der betroffenen Mitgliedstaaten über alle erheblichen Sicherheitsverletzungen oder Fälle von Integritätsverlust, von denen sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben Kenntnis erlangen, und in Fällen, in denen weitere Mitgliedstaaten von einer erheblichen Sicherheitsverletzung oder einem erheblichen I…
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
Überprüfungen vor Ort und Fernaufsicht;
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
Verpflichtung der Anbieter von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität, bei jedem Fall von Nichteinhaltung der Anforderungen dieser Verordnung Abhilfe zu schaffen;
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
Aussetzen oder Widerrufen der Registrierung und der Einbeziehung der vertrauenden Beteiligten in den Mechanismus nach Artikel 5b Absatz 7 im Falle rechtswidriger oder betrügerischer Verwendung der europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität;
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
Zusammenarbeit mit den gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) 2016/679 eingerichteten zuständigen Aufsichtsbehörden, insbesondere deren unverzügliche Unterrichtung, wenn anscheinend gegen Datenschutzvorschriften verstoßen wurde, sowie über Sicherheitsverletzungen, die anscheinend Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten darstellen.
Absatz 10
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)
Paragraph 11 applies
(1) Die Mitgliedsstaaten benennen eine oder mehrere in ihrem Hoheitsgebiet niedergelassene Aufsichtsstellen.
Absatz 11
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)
Paragraph 12 applies
(2) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission die Namen und die Adressen ihrer nach Absatz 1 benannten Aufsichtsstellen sowie alle nachfolgenden Änderungen daran mit. Die Kommission veröffentlicht eine Liste der benannten Aufsichtsstellen.
Absatz 12
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)
Paragraph 13 applies
(3) Die nach Absatz 1 benannten Aufsichtsstellen nehmen folgende Funktionen wahr: a) Ausübung der Aufsicht über die im Hoheitsgebiet des benennenden Mitgliedstaats niedergelassenen Anbieter von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität, um, im Wege von Ex-ante- und Ex-post-Aufsichtstätigkeiten zu gewährleisten, dass diese Anbieter und von diesen bereitgestellte europäische Brieftaschen für die Digitale Ide…
Absatz 13
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)
Paragraph 14 applies
(4) Die nach Absatz 1 benannten Aufsichtsstellen nehmen unter anderem insbesondere folgende Aufgaben wahr: a) Zusammenarbeit mit anderen Aufsichtsstellen und Unterstützung dieser Stellen gemäß den Artikeln 46c und 46e;
Absatz 14
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1Die gemäß Unterabsatz 1 benannten Aufsichtsstellen erhalten die erforderlichen Befugnisse und angemessene Ressourcen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf wirksame, effiziente und unabhängige Weise.
- 2Ausübung der Aufsicht über die im Hoheitsgebiet des benennenden Mitgliedstaats niedergelassenen Anbieter von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität, um, im Wege von Ex-ante- und Ex-post-Aufsichtstätigkeiten zu gewährleisten, dass diese Anbieter und von diesen bereitgestellte europäische Brieftaschen für die Digitale Identität den Anforderungen dieser Verordnung entsprechen;
- 3erforderlichenfalls Ergreifen von Maßnahmen in Bezug auf die im Hoheitsgebiet des benennenden Mitgliedstaats niedergelassenen Anbieter von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität im Wege von Ex-post-Aufsichtstätigkeiten, wenn sie Informationen darüber erhalten, dass Anbieter oder von diesen bereitgestellte europäische Brieftaschen für die Digitale Identität gegen diese Verordnung verstoßen.
- 4Zusammenarbeit mit anderen Aufsichtsstellen und Unterstützung dieser Stellen gemäß den Artikeln 46c und 46e;
- 5Anforderung der für die Überwachung der Einhaltung der vorliegenden Verordnung erforderlichen Informationen;
- 6Unterrichtung der nach Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2022/2555 benannten oder eingerichteten zuständigen Behörden der betroffenen Mitgliedstaaten über alle erheblichen Sicherheitsverletzungen oder Fälle von Integritätsverlust, von denen sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben Kenntnis erlangen, und in Fällen, in denen weitere Mitgliedstaaten von einer erheblichen Sicherheitsverletzung oder einem erheblichen Integritätsverlust betroffen sind, Unterrichtung der benannten oder eingerichteten einheitlichen Anlaufstelle nach Artikel 8 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2022/2555 des betroffenen Mitgliedstaats und der benannten einheitlichen Anlaufstellen nach Artikel 46c Absatz 1 der vorliegenden Verordnung in den anderen betroffenen Mitgliedstaaten sowie Information der Öffentlichkeit oder Verpflichtung von Anbietern der europäischen Brieftasche für die Digitale Identität, dies zu tun, wenn die Aufsichtsstelle feststellt, dass eine Offenlegung der Sicherheitsverletzung oder des Integritätsverlusts im öffentlichen Interesse wäre;
- 7Überprüfungen vor Ort und Fernaufsicht;
- 8Verpflichtung der Anbieter von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität, bei jedem Fall von Nichteinhaltung der Anforderungen dieser Verordnung Abhilfe zu schaffen;
- 9Aussetzen oder Widerrufen der Registrierung und der Einbeziehung der vertrauenden Beteiligten in den Mechanismus nach Artikel 5b Absatz 7 im Falle rechtswidriger oder betrügerischer Verwendung der europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität;
- 10Zusammenarbeit mit den gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) 2016/679 eingerichteten zuständigen Aufsichtsbehörden, insbesondere deren unverzügliche Unterrichtung, wenn anscheinend gegen Datenschutzvorschriften verstoßen wurde, sowie über Sicherheitsverletzungen, die anscheinend Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten darstellen.
- 11(1) Die Mitgliedsstaaten benennen eine oder mehrere in ihrem Hoheitsgebiet niedergelassene Aufsichtsstellen.
- 12(2) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission die Namen und die Adressen ihrer nach Absatz 1 benannten Aufsichtsstellen sowie alle nachfolgenden Änderungen daran mit. Die Kommission veröffentlicht eine Liste der benannten Aufsichtsstellen.
- 13(3) Die nach Absatz 1 benannten Aufsichtsstellen nehmen folgende Funktionen wahr: a) Ausübung der Aufsicht über die im Hoheitsgebiet des benennenden Mitgliedstaats niedergelassenen Anbieter von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität, um, im Wege von Ex-ante- und Ex-post-Aufsichtstätigkeiten zu gewährleisten, dass diese Anbieter und von diesen bereitgestellte europäische Brieftaschen für die Digitale Identität den Anforderungen dieser Verordnung entsprechen;
- 14(4) Die nach Absatz 1 benannten Aufsichtsstellen nehmen unter anderem insbesondere folgende Aufgaben wahr: a) Zusammenarbeit mit anderen Aufsichtsstellen und Unterstützung dieser Stellen gemäß den Artikeln 46c und 46e;
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32014R0910 art. 46a, Aufsicht über den Rahmen für die europäischen Brieftasche für die Digitale Identität. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/eidas-910-2014/artikel-46a (hämtad 2026-08-26, bevis sha256:679729aaf8690ac4, bygge legal-2026-08-25).