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Agent · eidas-910-2014-46a

eIDAS 2.0 artikel 46a: Aufsicht über den Rahmen für die europäischen Brieftasche für die Digitale Identität

Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.

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Agent, eIDAS 2.0 artikel 46a
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Rechtsordnung

Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.

Eingaben

  • in_scopeThe article applies to the situationboolean
  • punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)

Regelbaum

  1. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)

    Paragraph 1 applies

    Die gemäß Unterabsatz 1 benannten Aufsichtsstellen erhalten die erforderlichen Befugnisse und angemessene Ressourcen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf wirksame, effiziente und unabhängige Weise.

    Absatz 1

  2. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)

    Paragraph 2 applies

    Ausübung der Aufsicht über die im Hoheitsgebiet des benennenden Mitgliedstaats niedergelassenen Anbieter von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität, um, im Wege von Ex-ante- und Ex-post-Aufsichtstätigkeiten zu gewährleisten, dass diese Anbieter und von diesen bereitgestellte europäische Brieftaschen für die Digitale Identität den Anforderungen dieser Verordnung entsprechen;

    Absatz 2

  3. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)

    Paragraph 3 applies

    erforderlichenfalls Ergreifen von Maßnahmen in Bezug auf die im Hoheitsgebiet des benennenden Mitgliedstaats niedergelassenen Anbieter von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität im Wege von Ex-post-Aufsichtstätigkeiten, wenn sie Informationen darüber erhalten, dass Anbieter oder von diesen bereitgestellte europäische Brieftaschen für die Digitale Identität gegen diese Verordnung verstoßen.

    Absatz 3

  4. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)

    Paragraph 4 applies

    Zusammenarbeit mit anderen Aufsichtsstellen und Unterstützung dieser Stellen gemäß den Artikeln 46c und 46e;

    Absatz 4

  5. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)

    Paragraph 5 applies

    Anforderung der für die Überwachung der Einhaltung der vorliegenden Verordnung erforderlichen Informationen;

    Absatz 5

  6. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)

    Paragraph 6 applies

    Unterrichtung der nach Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2022/2555 benannten oder eingerichteten zuständigen Behörden der betroffenen Mitgliedstaaten über alle erheblichen Sicherheitsverletzungen oder Fälle von Integritätsverlust, von denen sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben Kenntnis erlangen, und in Fällen, in denen weitere Mitgliedstaaten von einer erheblichen Sicherheitsverletzung oder einem erheblichen I…

    Absatz 6

  7. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)

    Paragraph 7 applies

    Überprüfungen vor Ort und Fernaufsicht;

    Absatz 7

  8. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)

    Paragraph 8 applies

    Verpflichtung der Anbieter von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität, bei jedem Fall von Nichteinhaltung der Anforderungen dieser Verordnung Abhilfe zu schaffen;

    Absatz 8

  9. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)

    Paragraph 9 applies

    Aussetzen oder Widerrufen der Registrierung und der Einbeziehung der vertrauenden Beteiligten in den Mechanismus nach Artikel 5b Absatz 7 im Falle rechtswidriger oder betrügerischer Verwendung der europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität;

    Absatz 9

  10. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)

    Paragraph 10 applies

    Zusammenarbeit mit den gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) 2016/679 eingerichteten zuständigen Aufsichtsbehörden, insbesondere deren unverzügliche Unterrichtung, wenn anscheinend gegen Datenschutzvorschriften verstoßen wurde, sowie über Sicherheitsverletzungen, die anscheinend Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten darstellen.

    Absatz 10

  11. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)

    Paragraph 11 applies

    (1) Die Mitgliedsstaaten benennen eine oder mehrere in ihrem Hoheitsgebiet niedergelassene Aufsichtsstellen.

    Absatz 11

  12. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)

    Paragraph 12 applies

    (2) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission die Namen und die Adressen ihrer nach Absatz 1 benannten Aufsichtsstellen sowie alle nachfolgenden Änderungen daran mit. Die Kommission veröffentlicht eine Liste der benannten Aufsichtsstellen.

    Absatz 12

  13. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)

    Paragraph 13 applies

    (3) Die nach Absatz 1 benannten Aufsichtsstellen nehmen folgende Funktionen wahr: a) Ausübung der Aufsicht über die im Hoheitsgebiet des benennenden Mitgliedstaats niedergelassenen Anbieter von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität, um, im Wege von Ex-ante- und Ex-post-Aufsichtstätigkeiten zu gewährleisten, dass diese Anbieter und von diesen bereitgestellte europäische Brieftaschen für die Digitale Ide…

    Absatz 13

  14. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)

    Paragraph 14 applies

    (4) Die nach Absatz 1 benannten Aufsichtsstellen nehmen unter anderem insbesondere folgende Aufgaben wahr: a) Zusammenarbeit mit anderen Aufsichtsstellen und Unterstützung dieser Stellen gemäß den Artikeln 46c und 46e;

    Absatz 14

Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.

Der gelesene Artikeltext

  1. 1Die gemäß Unterabsatz 1 benannten Aufsichtsstellen erhalten die erforderlichen Befugnisse und angemessene Ressourcen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf wirksame, effiziente und unabhängige Weise.
  2. 2Ausübung der Aufsicht über die im Hoheitsgebiet des benennenden Mitgliedstaats niedergelassenen Anbieter von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität, um, im Wege von Ex-ante- und Ex-post-Aufsichtstätigkeiten zu gewährleisten, dass diese Anbieter und von diesen bereitgestellte europäische Brieftaschen für die Digitale Identität den Anforderungen dieser Verordnung entsprechen;
  3. 3erforderlichenfalls Ergreifen von Maßnahmen in Bezug auf die im Hoheitsgebiet des benennenden Mitgliedstaats niedergelassenen Anbieter von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität im Wege von Ex-post-Aufsichtstätigkeiten, wenn sie Informationen darüber erhalten, dass Anbieter oder von diesen bereitgestellte europäische Brieftaschen für die Digitale Identität gegen diese Verordnung verstoßen.
  4. 4Zusammenarbeit mit anderen Aufsichtsstellen und Unterstützung dieser Stellen gemäß den Artikeln 46c und 46e;
  5. 5Anforderung der für die Überwachung der Einhaltung der vorliegenden Verordnung erforderlichen Informationen;
  6. 6Unterrichtung der nach Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2022/2555 benannten oder eingerichteten zuständigen Behörden der betroffenen Mitgliedstaaten über alle erheblichen Sicherheitsverletzungen oder Fälle von Integritätsverlust, von denen sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben Kenntnis erlangen, und in Fällen, in denen weitere Mitgliedstaaten von einer erheblichen Sicherheitsverletzung oder einem erheblichen Integritätsverlust betroffen sind, Unterrichtung der benannten oder eingerichteten einheitlichen Anlaufstelle nach Artikel 8 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2022/2555 des betroffenen Mitgliedstaats und der benannten einheitlichen Anlaufstellen nach Artikel 46c Absatz 1 der vorliegenden Verordnung in den anderen betroffenen Mitgliedstaaten sowie Information der Öffentlichkeit oder Verpflichtung von Anbietern der europäischen Brieftasche für die Digitale Identität, dies zu tun, wenn die Aufsichtsstelle feststellt, dass eine Offenlegung der Sicherheitsverletzung oder des Integritätsverlusts im öffentlichen Interesse wäre;
  7. 7Überprüfungen vor Ort und Fernaufsicht;
  8. 8Verpflichtung der Anbieter von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität, bei jedem Fall von Nichteinhaltung der Anforderungen dieser Verordnung Abhilfe zu schaffen;
  9. 9Aussetzen oder Widerrufen der Registrierung und der Einbeziehung der vertrauenden Beteiligten in den Mechanismus nach Artikel 5b Absatz 7 im Falle rechtswidriger oder betrügerischer Verwendung der europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität;
  10. 10Zusammenarbeit mit den gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) 2016/679 eingerichteten zuständigen Aufsichtsbehörden, insbesondere deren unverzügliche Unterrichtung, wenn anscheinend gegen Datenschutzvorschriften verstoßen wurde, sowie über Sicherheitsverletzungen, die anscheinend Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten darstellen.
  11. 11(1) Die Mitgliedsstaaten benennen eine oder mehrere in ihrem Hoheitsgebiet niedergelassene Aufsichtsstellen.
  12. 12(2) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission die Namen und die Adressen ihrer nach Absatz 1 benannten Aufsichtsstellen sowie alle nachfolgenden Änderungen daran mit. Die Kommission veröffentlicht eine Liste der benannten Aufsichtsstellen.
  13. 13(3) Die nach Absatz 1 benannten Aufsichtsstellen nehmen folgende Funktionen wahr: a) Ausübung der Aufsicht über die im Hoheitsgebiet des benennenden Mitgliedstaats niedergelassenen Anbieter von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität, um, im Wege von Ex-ante- und Ex-post-Aufsichtstätigkeiten zu gewährleisten, dass diese Anbieter und von diesen bereitgestellte europäische Brieftaschen für die Digitale Identität den Anforderungen dieser Verordnung entsprechen;
  14. 14(4) Die nach Absatz 1 benannten Aufsichtsstellen nehmen unter anderem insbesondere folgende Aufgaben wahr: a) Zusammenarbeit mit anderen Aufsichtsstellen und Unterstützung dieser Stellen gemäß den Artikeln 46c und 46e;

Herkunft

treatyTFEU art. 288 (förordning)
act32014R0910
chapter
article46a
paragraphs14
jurisdictionEuropean Union (EU)
supervisor
national

Schnittstelle

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Artefakte

Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.

Zitierung: 32014R0910 art. 46a, Aufsicht über den Rahmen für die europäischen Brieftasche für die Digitale Identität. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/eidas-910-2014/artikel-46a (hämtad 2026-08-26, bevis sha256:679729aaf8690ac4, bygge legal-2026-08-25).