eIDAS 2.0, Artikel 46a, NO

Die gemäß Unterabsatz 1 benannten Aufsichtsstellen erhalten die erforderlichen Befugnisse und angemessene Ressourcen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf wirksame, effiziente und unabhängige Weise.

Ausübung der Aufsicht über die im Hoheitsgebiet des benennenden Mitgliedstaats niedergelassenen Anbieter von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität, um, im Wege von Ex-ante- und Ex-post-Aufsichtstätigkeiten zu gewährleisten, dass diese Anbieter und von diesen bereitgestellte europäische Brieftaschen für die Digitale Identität den Anforderungen dieser Verordnung entsprechen;

erforderlichenfalls Ergreifen von Maßnahmen in Bezug auf die im Hoheitsgebiet des benennenden Mitgliedstaats niedergelassenen Anbieter von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität im Wege von Ex-post-Aufsichtstätigkeiten, wenn sie Informationen darüber erhalten, dass Anbieter oder von diesen bereitgestellte europäische Brieftaschen für die Digitale Identität gegen diese Verordnung verstoßen.

Zusammenarbeit mit anderen Aufsichtsstellen und Unterstützung dieser Stellen gemäß den Artikeln 46c und 46e;

Anforderung der für die Überwachung der Einhaltung der vorliegenden Verordnung erforderlichen Informationen;

Unterrichtung der nach Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2022/2555 benannten oder eingerichteten zuständigen Behörden der betroffenen Mitgliedstaaten über alle erheblichen Sicherheitsverletzungen oder Fälle von Integritätsverlust, von denen sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben Kenntnis erlangen, und in Fällen, in denen weitere Mitgliedstaaten von einer erheblichen Sicherheitsverletzung oder einem erheblichen Integritätsverlust betroffen sind, Unterrichtung der benannten oder eingerichteten einheitlichen Anlaufstelle nach Artikel 8 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2022/2555 des betroffenen Mitgliedstaats und der benannten einheitlichen Anlaufstellen nach Artikel 46c Absatz 1 der vorliegenden Verordnung in den anderen betroffenen Mitgliedstaaten sowie Information der Öffentlichkeit oder Verpflichtung von Anbietern der europäischen Brieftasche für die Digitale Identität, dies zu tun, wenn die Aufsichtsstelle feststellt, dass eine Offenlegung der Sicherheitsverletzung oder des Integritätsverlusts im öffentlichen Interesse wäre;

Überprüfungen vor Ort und Fernaufsicht;

Verpflichtung der Anbieter von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität, bei jedem Fall von Nichteinhaltung der Anforderungen dieser Verordnung Abhilfe zu schaffen;

Aussetzen oder Widerrufen der Registrierung und der Einbeziehung der vertrauenden Beteiligten in den Mechanismus nach Artikel 5b Absatz 7 im Falle rechtswidriger oder betrügerischer Verwendung der europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität;

Zusammenarbeit mit den gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) 2016/679 eingerichteten zuständigen Aufsichtsbehörden, insbesondere deren unverzügliche Unterrichtung, wenn anscheinend gegen Datenschutzvorschriften verstoßen wurde, sowie über Sicherheitsverletzungen, die anscheinend Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten darstellen.

(1) Die Mitgliedsstaaten benennen eine oder mehrere in ihrem Hoheitsgebiet niedergelassene Aufsichtsstellen.

(2) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission die Namen und die Adressen ihrer nach Absatz 1 benannten Aufsichtsstellen sowie alle nachfolgenden Änderungen daran mit. Die Kommission veröffentlicht eine Liste der benannten Aufsichtsstellen.

(3) Die nach Absatz 1 benannten Aufsichtsstellen nehmen folgende Funktionen wahr: a) Ausübung der Aufsicht über die im Hoheitsgebiet des benennenden Mitgliedstaats niedergelassenen Anbieter von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität, um, im Wege von Ex-ante- und Ex-post-Aufsichtstätigkeiten zu gewährleisten, dass diese Anbieter und von diesen bereitgestellte europäische Brieftaschen für die Digitale Identität den Anforderungen dieser Verordnung entsprechen;

(4) Die nach Absatz 1 benannten Aufsichtsstellen nehmen unter anderem insbesondere folgende Aufgaben wahr: a) Zusammenarbeit mit anderen Aufsichtsstellen und Unterstützung dieser Stellen gemäß den Artikeln 46c und 46e;

Offizielle Quelle

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Source: NovaCopilot