Agent · dsa-2022-2065-41
DSA artikel 41: Compliance-Abteilung
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32022R2065 · 2026-08-18 · Gewicht 76 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, DSA artikel 41
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-18Aktuell
- Verantwortlicher Herausgeber
- ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition
Kurze Antwort
What does DSA Article 41 require, and what outcome does the rule tree give?
DSA Article 41 is tested here by a deterministic rule tree of 14 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-18 against CELEX 32022R2065. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
DSA Article 41Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-18Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Anbieter sehr großer Online-Plattformen oder sehr großer Online-Suchmaschinen richten eine Compliance-Abteilung ein, die unabhängig von ihren operativen Abteilungen ist und aus einem oder mehreren Compliance-Beauftragten besteht, einschließlich des Leiters der Compliance-Abteilung. Diese Compliance-Abteilung verfügt über ausreichend Autorität, Befugnisse und Ressourcen sowie über Zugang zum Leitungsorgan des Anbi…
- Paragraph 2 applies. (2) Das Leitungsorgan des Anbieters der sehr großen Online-Plattform oder sehr großen Online-Suchmaschine stellt sicher, dass die Compliance-Beauftragten über die zur Erfüllung der in Absatz 3 genannten Aufgaben erforderlichen beruflichen Qualifikationen, Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten verfügen.
- Paragraph 3 applies. Das Leitungsorgan des Anbieters der sehr großen Online-Plattform oder sehr großen Online-Suchmaschine stellt sicher, dass es sich bei dem Leiter der Compliance-Abteilung um eine unabhängige Führungskraft handelt, die eigens für die Compliance-Abteilung zuständig ist.
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Anbieter sehr großer Online-Plattformen oder sehr großer Online-Suchmaschinen richten eine Compliance-Abteilung ein, die unabhängig von ihren operativen Abteilungen ist und aus einem oder mehreren Compliance-Beauftragten besteht, einschließlich des Leiters der Compliance-Abteilung. Diese Compliance-Abteilung verfügt über ausreichend Autorität, Befugnisse und Ressourcen sowie über Zugang zum Leitungsorgan des Anbi…
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) Das Leitungsorgan des Anbieters der sehr großen Online-Plattform oder sehr großen Online-Suchmaschine stellt sicher, dass die Compliance-Beauftragten über die zur Erfüllung der in Absatz 3 genannten Aufgaben erforderlichen beruflichen Qualifikationen, Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten verfügen.
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
Das Leitungsorgan des Anbieters der sehr großen Online-Plattform oder sehr großen Online-Suchmaschine stellt sicher, dass es sich bei dem Leiter der Compliance-Abteilung um eine unabhängige Führungskraft handelt, die eigens für die Compliance-Abteilung zuständig ist.
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
Der Leiter der Compliance-Abteilung untersteht direkt dem Leitungsorgan des Anbieters der sehr großen Online-Plattform oder sehr großen Online-Suchmaschine und kann Bedenken äußern und dieses Organ warnen, falls in Artikel 34 genannte Risiken oder die Nichteinhaltung dieser Verordnung den Anbieter der sehr großen Online-Plattform oder sehr großen Online-Suchmaschine betreffen oder betreffen könnten, unbeschadet der Z…
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
Der Leiter der Compliance-Abteilung darf nicht ohne vorherige Zustimmung des Leitungsorgans des Anbieters der sehr großen Online-Plattform oder sehr großen Online-Suchmaschine abgelöst werden.
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
(3) Compliance-Beauftragte haben folgende Aufgaben:
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
a)
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
Zusammenarbeit mit dem Koordinator für digitale Dienste am Niederlassungsort und mit der Kommission für die Zwecke dieser Verordnung;
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
b)
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
Gewährleistung, dass alle in Artikel 34 genannten Risiken ermittelt und ordnungsgemäß gemeldet werden, und dass angemessene, verhältnismäßige und wirksame Risikominderungsmaßnahmen gemäß Artikel 35 ergriffen werden;
Absatz 10
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)
Paragraph 11 applies
c)
Absatz 11
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)
Paragraph 12 applies
Organisation und Beaufsichtigung der Tätigkeiten des Anbieters der sehr großen Online-Plattform oder sehr großen Online-Suchmaschine im Zusammenhang mit der unabhängigen Prüfung gemäß Artikel 37;
Absatz 12
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)
Paragraph 13 applies
d)
Absatz 13
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)
Paragraph 14 applies
Information und Beratung des Managements und der Mitarbeiter des Anbieters der sehr großen Online-Plattform oder sehr großen Online-Suchmaschine über die einschlägigen Verpflichtungen aus dieser Verordnung;
Absatz 14
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Anbieter sehr großer Online-Plattformen oder sehr großer Online-Suchmaschinen richten eine Compliance-Abteilung ein, die unabhängig von ihren operativen Abteilungen ist und aus einem oder mehreren Compliance-Beauftragten besteht, einschließlich des Leiters der Compliance-Abteilung. Diese Compliance-Abteilung verfügt über ausreichend Autorität, Befugnisse und Ressourcen sowie über Zugang zum Leitungsorgan des Anbieters der sehr großen Online-Plattform oder sehr großen Online-Suchmaschine, um die Einhaltung dieser Verordnung durch den betreffenden Anbieter zu überwachen.
- 2(2) Das Leitungsorgan des Anbieters der sehr großen Online-Plattform oder sehr großen Online-Suchmaschine stellt sicher, dass die Compliance-Beauftragten über die zur Erfüllung der in Absatz 3 genannten Aufgaben erforderlichen beruflichen Qualifikationen, Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten verfügen.
- 3Das Leitungsorgan des Anbieters der sehr großen Online-Plattform oder sehr großen Online-Suchmaschine stellt sicher, dass es sich bei dem Leiter der Compliance-Abteilung um eine unabhängige Führungskraft handelt, die eigens für die Compliance-Abteilung zuständig ist.
- 4Der Leiter der Compliance-Abteilung untersteht direkt dem Leitungsorgan des Anbieters der sehr großen Online-Plattform oder sehr großen Online-Suchmaschine und kann Bedenken äußern und dieses Organ warnen, falls in Artikel 34 genannte Risiken oder die Nichteinhaltung dieser Verordnung den Anbieter der sehr großen Online-Plattform oder sehr großen Online-Suchmaschine betreffen oder betreffen könnten, unbeschadet der Zuständigkeiten des Leitungsorgans in seinen Aufsichts- und Leitungsfunktionen.
- 5Der Leiter der Compliance-Abteilung darf nicht ohne vorherige Zustimmung des Leitungsorgans des Anbieters der sehr großen Online-Plattform oder sehr großen Online-Suchmaschine abgelöst werden.
- 6(3) Compliance-Beauftragte haben folgende Aufgaben:
- 7a)
- 8Zusammenarbeit mit dem Koordinator für digitale Dienste am Niederlassungsort und mit der Kommission für die Zwecke dieser Verordnung;
- 9b)
- 10Gewährleistung, dass alle in Artikel 34 genannten Risiken ermittelt und ordnungsgemäß gemeldet werden, und dass angemessene, verhältnismäßige und wirksame Risikominderungsmaßnahmen gemäß Artikel 35 ergriffen werden;
- 11c)
- 12Organisation und Beaufsichtigung der Tätigkeiten des Anbieters der sehr großen Online-Plattform oder sehr großen Online-Suchmaschine im Zusammenhang mit der unabhängigen Prüfung gemäß Artikel 37;
- 13d)
- 14Information und Beratung des Managements und der Mitarbeiter des Anbieters der sehr großen Online-Plattform oder sehr großen Online-Suchmaschine über die einschlägigen Verpflichtungen aus dieser Verordnung;
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32022R2065 art. 41, Compliance-Abteilung. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/dsa-2022-2065/artikel-41 (hämtad 2026-08-18, bevis sha256:7d94942940fb18dd, bygge legal-2026-08-25).