Agent · dora-2022-2554-50
DORA artikel 50: Verwaltungsrechtliche Sanktionen und Abhilfemaßnahmen
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32022R2554 · 2026-08-18 · Gewicht 86 · minimal-risk
ExtendedOperational weight but lower priority. Metered by volume, not per call, once metering is switched on.
- Was diese Seite ist
- Agent, DORA artikel 50
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-18Aktuell
- Verantwortlicher Herausgeber
- ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition
Kurze Antwort
What does DORA Article 50 require, and what outcome does the rule tree give?
DORA Article 50 is tested here by a deterministic rule tree of 14 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-18 against CELEX 32022R2554. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
DORA Article 50Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-18Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Die zuständigen Behörden verfügen über alle Aufsichts-, Untersuchungs- und Sanktionsbefugnisse, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen dieser Verordnung erforderlich sind.
- Paragraph 2 applies. (2) Die Befugnisse gemäß Absatz 1 umfassen zumindest folgende Befugnisse:
- Paragraph 3 applies. a)
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Die zuständigen Behörden verfügen über alle Aufsichts-, Untersuchungs- und Sanktionsbefugnisse, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen dieser Verordnung erforderlich sind.
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) Die Befugnisse gemäß Absatz 1 umfassen zumindest folgende Befugnisse:
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
a)
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
den Zugriff auf Unterlagen oder Daten jeglicher Form, die nach Ansicht der zuständigen Behörde für die Ausführung ihrer Aufgaben von Belang sind, sowie den Erhalt oder Anfertigung von Kopien von ihnen;
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
b)
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
Durchführung von Vor-Ort-Inspektionen oder Untersuchungen, einschließlich unter anderem
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
i)
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
der Vorladung von Vertretern der Finanzunternehmen, damit diese mündliche oder schriftliche Erklärungen zu Sachverhalten oder Unterlagen abgeben, die mit Gegenstand und Zweck der Untersuchung in Zusammenhang stehen, sowie der Aufzeichnung der Antworten,
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
ii)
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
der Befragung jeder anderen natürlichen oder juristischen Person, die dieser Befragung zum Zweck der Einholung von Informationen über den Gegenstand einer Untersuchung zustimmt;
Absatz 10
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)
Paragraph 11 applies
c)
Absatz 11
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)
Paragraph 12 applies
das Verlangen von Korrektur- und Abhilfemaßnahmen bei Verstößen gegen die Anforderungen dieser Verordnung.
Absatz 12
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)
Paragraph 13 applies
(3) Unbeschadet des Rechts der Mitgliedstaaten, strafrechtliche Sanktionen im Einklang mit Artikel 52 zu verhängen, legen die Mitgliedstaaten angemessene verwaltungsrechtliche Sanktionen und Abhilfemaßnahmen für Verstöße gegen diese Verordnung fest und sorgen für deren wirksame Umsetzung.
Absatz 13
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)
Paragraph 14 applies
Diese Sanktionen und Maßnahmen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.
Absatz 14
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Die zuständigen Behörden verfügen über alle Aufsichts-, Untersuchungs- und Sanktionsbefugnisse, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen dieser Verordnung erforderlich sind.
- 2(2) Die Befugnisse gemäß Absatz 1 umfassen zumindest folgende Befugnisse:
- 3a)
- 4den Zugriff auf Unterlagen oder Daten jeglicher Form, die nach Ansicht der zuständigen Behörde für die Ausführung ihrer Aufgaben von Belang sind, sowie den Erhalt oder Anfertigung von Kopien von ihnen;
- 5b)
- 6Durchführung von Vor-Ort-Inspektionen oder Untersuchungen, einschließlich unter anderem
- 7i)
- 8der Vorladung von Vertretern der Finanzunternehmen, damit diese mündliche oder schriftliche Erklärungen zu Sachverhalten oder Unterlagen abgeben, die mit Gegenstand und Zweck der Untersuchung in Zusammenhang stehen, sowie der Aufzeichnung der Antworten,
- 9ii)
- 10der Befragung jeder anderen natürlichen oder juristischen Person, die dieser Befragung zum Zweck der Einholung von Informationen über den Gegenstand einer Untersuchung zustimmt;
- 11c)
- 12das Verlangen von Korrektur- und Abhilfemaßnahmen bei Verstößen gegen die Anforderungen dieser Verordnung.
- 13(3) Unbeschadet des Rechts der Mitgliedstaaten, strafrechtliche Sanktionen im Einklang mit Artikel 52 zu verhängen, legen die Mitgliedstaaten angemessene verwaltungsrechtliche Sanktionen und Abhilfemaßnahmen für Verstöße gegen diese Verordnung fest und sorgen für deren wirksame Umsetzung.
- 14Diese Sanktionen und Maßnahmen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32022R2554 art. 50, Verwaltungsrechtliche Sanktionen und Abhilfemaßnahmen. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/dora-2022-2554/artikel-50 (hämtad 2026-08-18, bevis sha256:a5b7d451eb01a0b1, bygge legal-2026-08-25).