Agent · dora-2022-2554-36
DORA artikel 36: Ausübung der Befugnisse der federführenden Überwachungsbehörde außerhalb der Union
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32022R2554 · 2026-08-18 · Gewicht 86 · minimal-risk
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- Agent, DORA artikel 36
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-18Aktuell
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Kurze Antwort
What does DORA Article 36 require, and what outcome does the rule tree give?
DORA Article 36 is tested here by a deterministic rule tree of 14 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-18 against CELEX 32022R2554. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
DORA Article 36Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-18Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Wenn sich die Überwachungsziele im Wege der Interaktion mit dem für die Zwecke des Artikels 31 Absatz 12 gegründeten Tochterunternehmen oder durch Überwachungstätigkeiten an Standorten in der Union nicht erreichen lassen, kann die federführende Überwachungsbehörde an allen Standorten in einem Drittland, die sich im Eigentum eines kritischen IKT-Drittdienstleisters befinden oder von ihm zur Erbringung von Dienstle…
- Paragraph 2 applies. a)
- Paragraph 3 applies. in Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe a und
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Wenn sich die Überwachungsziele im Wege der Interaktion mit dem für die Zwecke des Artikels 31 Absatz 12 gegründeten Tochterunternehmen oder durch Überwachungstätigkeiten an Standorten in der Union nicht erreichen lassen, kann die federführende Überwachungsbehörde an allen Standorten in einem Drittland, die sich im Eigentum eines kritischen IKT-Drittdienstleisters befinden oder von ihm zur Erbringung von Dienstle…
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
a)
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
in Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe a und
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
b)
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
in Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe b im Einklang mit Artikel 38 Absatz 2 Buchstaben a, b und d sowie in Artikel 39 Absatz 1 und Absatz 2 Buchstabe a.
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
Die in Unterabsatz 1 genannten Befugnisse können unter den folgenden Bedingungen ausgeübt werden:
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
i)
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
Die federführende Überwachungsbehörde erachtet die Durchführung einer Inspektion in einem Drittland als notwendig, damit sie ihre Aufgaben entsprechend dieser Verordnung vollständig und wirksam wahrnehmen kann;
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
ii)
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
die Inspektion in einem Drittland steht in direktem Zusammenhang mit der Bereitstellung von IKT-Dienstleistungen für Finanzunternehmen in der Union;
Absatz 10
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)
Paragraph 11 applies
iii)
Absatz 11
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)
Paragraph 12 applies
der betreffende kritische IKT-Drittdienstleister stimmt der Durchführung einer Inspektion in einem Drittland zu; und
Absatz 12
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)
Paragraph 13 applies
iv)
Absatz 13
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)
Paragraph 14 applies
die einschlägige Behörde des betreffenden Drittlands wurde von der federführenden Überwachungsbehörde offiziell unterrichtet und hat keine Einwände dagegen erhoben.
Absatz 14
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Wenn sich die Überwachungsziele im Wege der Interaktion mit dem für die Zwecke des Artikels 31 Absatz 12 gegründeten Tochterunternehmen oder durch Überwachungstätigkeiten an Standorten in der Union nicht erreichen lassen, kann die federführende Überwachungsbehörde an allen Standorten in einem Drittland, die sich im Eigentum eines kritischen IKT-Drittdienstleisters befinden oder von ihm zur Erbringung von Dienstleistungen für Finanzunternehmen der Union in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit seiner Geschäftstätigkeit, seinen Funktionen oder seinen Dienstleistungen genutzt werden, wozu alle Verwaltungs-, Geschäfts- oder Betriebsstellen, Räumlichkeiten, Grundstücke, Gebäude oder andere Immobilien gehören, die Befugnisse ausüben, die in folgenden Bestimmungen genannt werden:
- 2a)
- 3in Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe a und
- 4b)
- 5in Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe b im Einklang mit Artikel 38 Absatz 2 Buchstaben a, b und d sowie in Artikel 39 Absatz 1 und Absatz 2 Buchstabe a.
- 6Die in Unterabsatz 1 genannten Befugnisse können unter den folgenden Bedingungen ausgeübt werden:
- 7i)
- 8Die federführende Überwachungsbehörde erachtet die Durchführung einer Inspektion in einem Drittland als notwendig, damit sie ihre Aufgaben entsprechend dieser Verordnung vollständig und wirksam wahrnehmen kann;
- 9ii)
- 10die Inspektion in einem Drittland steht in direktem Zusammenhang mit der Bereitstellung von IKT-Dienstleistungen für Finanzunternehmen in der Union;
- 11iii)
- 12der betreffende kritische IKT-Drittdienstleister stimmt der Durchführung einer Inspektion in einem Drittland zu; und
- 13iv)
- 14die einschlägige Behörde des betreffenden Drittlands wurde von der federführenden Überwachungsbehörde offiziell unterrichtet und hat keine Einwände dagegen erhoben.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32022R2554 art. 36, Ausübung der Befugnisse der federführenden Überwachungsbehörde außerhalb der Union. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/dora-2022-2554/artikel-36 (hämtad 2026-08-18, bevis sha256:54f8b8dc1429a3e5, bygge legal-2026-08-25).