Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-831/21 PFachverband Spielhallen eV and LM v European Commission
- Entschieden
- 2023-09-21
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:686
- CELEX
- 62021CJ0831
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Art. 107 Abs. 1 AEUV – Begriff der Beihilfe – Voraussetzung des selektiven Vorteils – Steuerliche Behandlung von Spielbanken in Deutschland – Gewinnabschöpfung – Teilweise Abzugsfähigkeit der aufgrund dieser Abschöpfung entrichteten Beträge von der Bemessungsgrundlage der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer – Beschluss der Europäischen Kommission – Zurückweisung einer Beschwerde am Ende der Vorprüfungsphase mit der Begründung, dass diese Abzugsfähigkeit keine staatliche Beihilfe darstelle – Getrennte Feststellung des Nichtvorliegens eines wirtschaftlichen Vorteils und der fehlenden Selektivität – Auf die Feststellung der fehlenden Selektivität beschränkte Klage vor dem Gericht der Europäischen Union – Ins Leere gehende Klage – Ermittlung des Bezugssystems oder der ‚normalen‘ Steuerregelung durch die Kommission – Zu diesem Zweck vorzunehmende Auslegung des geltenden nationalen Steuerrechts – Einstufung der Gewinnabschöpfung als ‚besondere Steuer‘, die als ‚durch den Betrieb veranlasste Aufwendungen‘ abzugsfähig ist – Grundsatz ne ultra petita.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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