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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-770/24DB InfraGO AG and DB RegioNetz Infrastruktur GmbH v Bundesrepublik Deutschland

Entschieden
2026-03-19
ECLI
ECLI:EU:C:2026:218
CELEX
62024CJ0770
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Eisenbahnverkehr – Richtlinie 2012/34/EG – Eisenbahninfrastruktur – Unabhängigkeit der Geschäftsführung – Art. 4 Abs. 2 – Unabhängigkeit der Infrastrukturbetreiber – Wege- und Dienstleistungsentgelte – Art. 29 Abs. 1 – Festsetzung, Berechnung und Erhebung von Entgelten – Entgeltregelung für die Wegeentgelte der deutschen Eisenbahninfrastruktur – Schienenpersonennahverkehr – Berechnung der Entgelte – Multiplikation des Betrags der durchschnittlichen, während eines Basiszeitraums erhobenen Entgelte mit einer gesetzlich vorgegebenen jährlichen Dynamisierungsrate.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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