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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-689/22S. G. v Unione di Comuni Alta Marmilla

Entschieden
2024-07-24
ECLI
ECLI:EU:C:2024:715
CELEX
62022CO0689
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Richtlinie 2003/88/EG – Art. 7 Abs. 2 – Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer – Arbeitszeitgestaltung – Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub – Finanzielle Vergütung für nicht genommenen Urlaub, die am Ende des Arbeitsverhältnisses gezahlt wird – Nationale Regelung, die den Beschäftigten von öffentlichen Verwaltungen, einschließlich des Führungspersonals dieser Verwaltungen, eine solche Vergütung verwehrt.

Legt aus

Artikel in der Entscheidung

Die Vorschriften nennt das Gericht in seiner eigenen Schlagwortzeile. Der Artikeltext hier, die Entscheidung an der Quelle.

Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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