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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑669/11ED et F Man Alcohols v Office national interprofessionnel des fruits, des légumes, des vins et de l'horticulture (Viniflhor)

Entschieden
2012-10-04
ECLI
ECLI:EU:C:2012:618
CELEX
62011CJ0669
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Schutz der finanziellen Interessen der Union – Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 – Sachlicher Anwendungsbereich – Begriff ‚Handlung zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union‘ – Einfache Ausschreibung zur Ausfuhr von Weinalkohol aus Beständen der Interventionsstellen – Ausfuhr der Alkoholpartien aus der Union nach Ablauf der gesetzten Frist – Verfall der Sicherheit für die ordnungsgemäße Durchführung – Verwaltungsmaßnahmen – Verwaltungsrechtliche Sanktionen – Verordnung (EG) Nr. 360/95 – Verordnung (EG) Nr. 1623/2000 – Rückwirkende Anwendung der am wenigsten einschneidenden Sanktion.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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