Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-649/23Institutul de Istorie şi Teorie Literară „G. Călinescu” and Fundaţia Naţională pentru Ştiinţă şi Artă v HK, en qualité d'héritier de TB and Others
- Entschieden
- 2026-03-19
- ECLI
- ECLI:EU:C:2026:213
- CELEX
- 62023CJ0649
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Rechtsangleichung – Richtlinie 2001/29/EG – Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft – Vervielfältigungsrecht – Art. 2 Buchst. a – Begriff ‚Werk‘ – Urheberrechtlicher Schutz von Werken – Voraussetzungen – Richtlinie 2006/116/EG – Art. 5 – Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst – Art. 2 – Kritische Ausgabe eines bereits bestehenden Werks mit dem Ziel, ein lateinisches Manuskript wiederzugeben – Geistige Schöpfung, die die Persönlichkeit ihres Urhebers widerspiegelt, indem sie dessen freie kreative Entscheidungen zum Ausdruck bringt – Mit hinreichender Genauigkeit und Objektivität identifizierbarer Gegenstand.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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