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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-617/12Astrazeneca AB v Comptroller General of Patents, Designs and Trade Marks

Entschieden
2013-11-14
ECLI
ECLI:EU:C:2013:761
CELEX
62012CO0617
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Humanarzneimittel – Ergänzendes Schutzzertifikat – Verordnung (EG) Nr. 469/2009 – Art. 13 Abs. 1 – Begriff ‚erste Genehmigung für das Inverkehrbringen in der Gemeinschaft‘ – Vom Schweizerischen Heilmittelinstitut (Swissmedic) erteilte Genehmigung – Automatische Anerkennung in Liechtenstein – Von der Europäischen Arzneimittel-Agentur erteilte Genehmigung – Laufzeit eines Zertifikats.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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