Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-617/12Astrazeneca AB v Comptroller General of Patents, Designs and Trade Marks
- Entschieden
- 2013-11-14
- ECLI
- ECLI:EU:C:2013:761
- CELEX
- 62012CO0617
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Humanarzneimittel – Ergänzendes Schutzzertifikat – Verordnung (EG) Nr. 469/2009 – Art. 13 Abs. 1 – Begriff ‚erste Genehmigung für das Inverkehrbringen in der Gemeinschaft‘ – Vom Schweizerischen Heilmittelinstitut (Swissmedic) erteilte Genehmigung – Automatische Anerkennung in Liechtenstein – Von der Europäischen Arzneimittel-Agentur erteilte Genehmigung – Laufzeit eines Zertifikats.
Legt aus
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