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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-562/20SIA 'Rodl & Partner' v Valsts ieņēmumu dienests

Entschieden
2022-11-17
ECLI
ECLI:EU:C:2022:883
CELEX
62020CJ0562
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung – Richtlinie (EU) 2015/849 – Art. 18 Abs. 1 und 3 – Anhang III Nr. 3 Buchst. b – Risikobasierter Ansatz – Bewertung der Risiken durch die Verpflichteten – Risikoermittlung durch die Mitgliedstaaten und die Verpflichteten – Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden – Verstärkte Sorgfaltspflichten – Drittland mit hohem Korruptionsrisiko – Art. 13 Abs. 1 Buchst. c und d – Nachweis- und Dokumentationsanforderungen an die Verpflichteten – Art. 14 Abs. 5 – Den Verpflichteten obliegende kontinuierliche Überwachung in Bezug auf Kunden – Veröffentlichung von Entscheidungen, mit denen eine Sanktion verhängt wird.

Legt aus

Artikel in der Entscheidung

Die Vorschriften nennt das Gericht in seiner eigenen Schlagwortzeile. Der Artikeltext hier, die Entscheidung an der Quelle.

Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

Überprüfbare Vertrauenssignale

  • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
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  • Version und Lesedatum an jeder Antwort
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