Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-555/21UniCredit Bank Austria AG v Verein für Konsumenteninformation
- Entschieden
- 2023-02-09
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:78
- CELEX
- 62021CJ0555
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Richtlinie 2014/17/EU – Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher – Art. 25 Abs. 1 – Vorzeitige Rückzahlung – Recht des Verbrauchers auf Ermäßigung der Gesamtkosten des Kredits, die sich nach den Zinsen und den Kosten für die verbleibende Laufzeit des Vertrags richtet – Art. 4 Nr. 13 – Begriff ‚Gesamtkosten des Kredits für den Verbraucher‘ – Laufzeitunabhängige Kosten.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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