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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-469/24B.F. (1) and B.F. (2) v Z. sp. z o.o

Entschieden
2025-10-23
ECLI
ECLI:EU:C:2025:833
CELEX
62024CJ0469
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie (EU) 2015/2302 – Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen – Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen – Vertragswidrigkeit – Art. 14 Abs. 1 – Anspruch auf eine angemessene Preisminderung – Art. 14 Abs. 2 – Anspruch auf angemessenen Ersatz des Schadens – Art. 14 Abs. 3 Buchst. b – Umstände, die den Anspruch des Reisenden auf Schadensersatz ausschließen – Vertragswidrigkeit, die einem Dritten zuzurechnen ist, der an der Erbringung der in dem Pauschalreisevertrag inbegriffenen Reiseleistungen nicht beteiligt ist, und die weder vorhersehbar noch vermeidbar war – Nachweis von Verschulden – Art. 4 – Grad der Harmonisierung – Volle Erstattung trotz teilweiser Erbringung der Leistungen – Art. 1 – Hohes Verbraucherschutzniveau – Art. 25 – Sanktionen – Art. 3 Nr. 12 – Begriff ‚unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände‘ – Akt der öffentlichen Gewalt.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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