Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-46/23Budapest Főváros IV. Kerület Újpest Önkormányzat Polgármesteri Hivatala v Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság
- Entschieden
- 2024-03-14
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:239
- CELEX
- 62023CJ0046
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Verordnung (UE) 2016/679 – Art. 58 Abs. 2 Buchst. d und g – Befugnisse der Aufsichtsbehörde eines Mitgliedstaats – Art. 17 Abs. 1 – Recht auf Löschung (,Recht auf Vergessenwerden‘) – Löschung personenbezogener Daten, die unrechtmäßig verarbeitet wurden – Befugnis der nationalen Aufsichtsbehörde, den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter ohne vorherigen Antrag der betroffenen Person zur Löschung dieser Daten anzuweisen.
Legt aus
- DSGVO — Verordnung (EU) 2016/67932016R0679
Artikel in der Entscheidung
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Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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