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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-46/23Budapest Főváros IV. Kerület Újpest Önkormányzat Polgármesteri Hivatala v Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság

Entschieden
2024-03-14
ECLI
ECLI:EU:C:2024:239
CELEX
62023CJ0046
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Verordnung (UE) 2016/679 – Art. 58 Abs. 2 Buchst. d und g – Befugnisse der Aufsichtsbehörde eines Mitgliedstaats – Art. 17 Abs. 1 – Recht auf Löschung (,Recht auf Vergessenwerden‘) – Löschung personenbezogener Daten, die unrechtmäßig verarbeitet wurden – Befugnis der nationalen Aufsichtsbehörde, den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter ohne vorherigen Antrag der betroffenen Person zur Löschung dieser Daten anzuweisen.

Legt aus

Artikel in der Entscheidung

Die Vorschriften nennt das Gericht in seiner eigenen Schlagwortzeile. Der Artikeltext hier, die Entscheidung an der Quelle.

Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

Überprüfbare Vertrauenssignale

  • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
  • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
  • Version und Lesedatum an jeder Antwort
  • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
  • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

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