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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑429/11 PGosselin Group NV, formerly Gosselin World Wide Moving NV v European Commission

Entschieden
2013-07-11
ECLI
ECLI:EU:C:2013:463
CELEX
62011CJ0429
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Wettbewerb – Kartelle – Art. 81 EG und Art. 53 des EWR-Abkommens – Markt für internationale Umzugsdienste in Belgien – Unmittelbare und mittelbare Festsetzung von Preisen, Aufteilung des Marktes und Manipulation der Verfahren zur Einreichung von Angeboten – Einstufung – Bezweckte Wettbewerbsbeschränkung – Begründungspflicht – Leitlinien über die Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten – Rechtliche Bedeutung – Verpflichtung zur Abgrenzung des relevanten Marktes – Umfang – Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen (2006) – Anteil am Umsatz – Schwere der Zuwiderhandlung – Mildernde Umstände – Begründungspflicht – Verordnung (EG) Nr. 1/2003 – Art. 25 – Verjährung – Wiederholte Zuwiderhandlung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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