Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑429/11 PGosselin Group NV, formerly Gosselin World Wide Moving NV v European Commission
- Entschieden
- 2013-07-11
- ECLI
- ECLI:EU:C:2013:463
- CELEX
- 62011CJ0429
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Wettbewerb – Kartelle – Art. 81 EG und Art. 53 des EWR-Abkommens – Markt für internationale Umzugsdienste in Belgien – Unmittelbare und mittelbare Festsetzung von Preisen, Aufteilung des Marktes und Manipulation der Verfahren zur Einreichung von Angeboten – Einstufung – Bezweckte Wettbewerbsbeschränkung – Begründungspflicht – Leitlinien über die Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten – Rechtliche Bedeutung – Verpflichtung zur Abgrenzung des relevanten Marktes – Umfang – Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen (2006) – Anteil am Umsatz – Schwere der Zuwiderhandlung – Mildernde Umstände – Begründungspflicht – Verordnung (EG) Nr. 1/2003 – Art. 25 – Verjährung – Wiederholte Zuwiderhandlung.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht