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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-386/24Centro Petroli Roma Srl v Agenzia delle Dogane e dei Monopoli

Entschieden
2026-06-11
ECLI
ECLI:EU:C:2026:471
CELEX
62024CJ0386
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Rechtsstaatlichkeit – Richterliche Unabhängigkeit – Art. 267 AEUV – Vorlagepflicht nationaler Gerichte, die in letzter Instanz entscheiden – Persönliche Haftung der Richter – Steuerrecht – Allgemeines Verbrauchsteuersystem – Richtlinie 2008/118/EG – Art. 16 Abs. 1 – Steuerlager – Eröffnung und Betrieb – Zulassung – Bedingungen – Festlegung durch die nationale Regelung – Unterscheidung nach der Lagerkapazität der Lager – Kriterium des Bestehens eines ‚tatsächliche[n] Betriebs- und Versorgungsbedarf[s] der Anlage‘, das für alle Lager gilt – Zusätzliches Kriterium der Lieferung einer Mindestmenge von Waren in einem bestimmten Zeitraum oder der Abhängigkeit von einem anderen Steuerlager, das für Lager geringer Kapazität gilt – Rechtfertigung – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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