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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-328/24 PConstantin Mincu Pătrașcu Brâncuși v European Public Prosecutor’s Office

Entschieden
2026-04-16
ECLI
ECLI:EU:C:2026:302
CELEX
62024CJ0328
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Institutionelles Recht – Verordnung (EU) 2017/1939 – Europäische Staatsanwaltschaft – Art. 42 Abs. 1 – Verfahrenshandlungen der Europäischen Staatsanwaltschaft mit Rechtswirkung gegenüber Dritten – Gerichtliche Kontrolle durch die nationalen Gerichte – Einrede der Rechtswidrigkeit – Zulässigkeit – Ausschließliche Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union für die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Handlungen der Union – Art. 86 Abs. 2 und 3 AEUV – Ausübung der Strafverfolgung vor den nationalen Gerichten – Ermächtigung des Unionsgesetzgebers zur Festlegung der Regeln für die gerichtliche Kontrolle der Verfahrenshandlungen der Europäischen Staatsanwaltschaft – Nicht zugelassene Abweichung von Art. 263 AEUV – Fehlen – Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz – Verstoß – Fehlen – Unzuständigkeit des Gerichts.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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