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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-180/21VS v Inspektor v Inspektorata kam Visshia sadeben savet

Entschieden
2022-12-08
ECLI
ECLI:EU:C:2022:967
CELEX
62021CJ0180
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016/679 – Art. 2, 4 und 6 – Anwendbarkeit der Verordnung 2016/679 – Begriff ‚berechtigtes Interesse‘ – Wendung ‚Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt‘ – Richtlinie (EU) 2016/680 – Art. 1, 3, 4, 6 und 9 – Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Zuge strafrechtlicher Ermittlungen erhoben wurden – Weiterverarbeitung von Daten in Bezug auf das mutmaßliche Opfer einer Straftat für den Zweck seiner Anklage – Wendung ‚anderer Zweck als der, für den die personenbezogenen Daten erhoben werden‘ – Daten, die von der Staatsanwaltschaft eines Mitgliedstaats für die Zwecke ihrer Verteidigung gegenüber einer Staatshaftungsklage verwendet werden.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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