Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-180/21VS v Inspektor v Inspektorata kam Visshia sadeben savet
- Entschieden
- 2022-12-08
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:967
- CELEX
- 62021CJ0180
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016/679 – Art. 2, 4 und 6 – Anwendbarkeit der Verordnung 2016/679 – Begriff ‚berechtigtes Interesse‘ – Wendung ‚Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt‘ – Richtlinie (EU) 2016/680 – Art. 1, 3, 4, 6 und 9 – Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Zuge strafrechtlicher Ermittlungen erhoben wurden – Weiterverarbeitung von Daten in Bezug auf das mutmaßliche Opfer einer Straftat für den Zweck seiner Anklage – Wendung ‚anderer Zweck als der, für den die personenbezogenen Daten erhoben werden‘ – Daten, die von der Staatsanwaltschaft eines Mitgliedstaats für die Zwecke ihrer Verteidigung gegenüber einer Staatshaftungsklage verwendet werden.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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