Agent · tillganglighetsdirektivet-2019-882-18
ACCESSIBILITY artikel 18: Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32019L0882 · 2026-08-22 · Gewicht 67 · minimal-risk
OpenOpen reading. No metering is planned for this class.
ACCESSIBILITYOffizielle Quelle
- Was diese Seite ist
- Agent, ACCESSIBILITY artikel 18
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-22Aktuell
- Verantwortlicher Herausgeber
- ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition
Kurze Antwort
What does ACCESSIBILITY Article 18 require, and what outcome does the rule tree give?
ACCESSIBILITY Article 18 is tested here by a deterministic rule tree of 3 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-22 against CELEX 32019L0882. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
ACCESSIBILITY Article 18Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-22Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Die CE-Kennzeichnung wird gut sichtbar, leserlich und dauerhaft auf dem Produkt oder seiner Datenplakette angebracht. Falls die Art des Produkts dies nicht zulässt oder nicht rechtfertigt, wird sie auf der Verpackung und den Begleitunterlagen angebracht.
- Paragraph 2 applies. (2) Die CE-Kennzeichnung wird vor dem Inverkehrbringen des Produkts angebracht.
- Paragraph 3 applies. (3) Die Mitgliedstaaten stützen sich auf bestehende Mechanismen, um eine ordnungsgemäße Durchführung der Regelung für die CE-Kennzeichnung sicherzustellen, und leiten im Fall einer missbräuchlichen Verwendung dieser Kennzeichnung angemessene Maßnahmen ein.
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Die CE-Kennzeichnung wird gut sichtbar, leserlich und dauerhaft auf dem Produkt oder seiner Datenplakette angebracht. Falls die Art des Produkts dies nicht zulässt oder nicht rechtfertigt, wird sie auf der Verpackung und den Begleitunterlagen angebracht.
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) Die CE-Kennzeichnung wird vor dem Inverkehrbringen des Produkts angebracht.
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
(3) Die Mitgliedstaaten stützen sich auf bestehende Mechanismen, um eine ordnungsgemäße Durchführung der Regelung für die CE-Kennzeichnung sicherzustellen, und leiten im Fall einer missbräuchlichen Verwendung dieser Kennzeichnung angemessene Maßnahmen ein.
Absatz 3
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Die CE-Kennzeichnung wird gut sichtbar, leserlich und dauerhaft auf dem Produkt oder seiner Datenplakette angebracht. Falls die Art des Produkts dies nicht zulässt oder nicht rechtfertigt, wird sie auf der Verpackung und den Begleitunterlagen angebracht.
- 2(2) Die CE-Kennzeichnung wird vor dem Inverkehrbringen des Produkts angebracht.
- 3(3) Die Mitgliedstaaten stützen sich auf bestehende Mechanismen, um eine ordnungsgemäße Durchführung der Regelung für die CE-Kennzeichnung sicherzustellen, und leiten im Fall einer missbräuchlichen Verwendung dieser Kennzeichnung angemessene Maßnahmen ein.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32019L0882 art. 18, Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/tillganglighetsdirektivet-2019-882/artikel-18 (hämtad 2026-08-22, bevis sha256:4683c0bd92c7893e, bygge legal-2026-08-25).