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Agent · tillganglighetsdirektivet-2019-882-14

ACCESSIBILITY artikel 14: Grundlegende Veränderungen und unverhältnismäßige Belastungen

Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.

CELEX 32019L0882 · 2026-08-22 · Gewicht 67 · minimal-risk

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Agent, ACCESSIBILITY artikel 14
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2026-08-22Aktuell
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Rechtsordnung

Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.

Eingaben

  • in_scopeThe article applies to the situationboolean
  • punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)

Regelbaum

  1. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)

    Paragraph 1 applies

    (1) Die Barrierefreiheitsanforderungen nach Artikel 4 gelten nur insoweit, als deren Einhaltung

    Absatz 1

  2. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)

    Paragraph 2 applies

    a)

    Absatz 2

  3. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)

    Paragraph 3 applies

    keine wesentliche Änderung eines Produkts oder einer Dienstleistung erfordert, die zu einer grundlegenden Veränderung der Wesensmerkmale des Produkts oder der Dienstleistung führt, und

    Absatz 3

  4. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)

    Paragraph 4 applies

    b)

    Absatz 4

  5. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)

    Paragraph 5 applies

    zu keiner unverhältnismäßigen Belastung der betreffenden Wirtschaftsakteure führt.

    Absatz 5

  6. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)

    Paragraph 6 applies

    (2) Die Wirtschaftsakteure nehmen eine Beurteilung vor, ob die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen nach Artikel 4 eine grundlegende Veränderung mit sich bringen würde oder aufgrund der in Anhang VI angeführten einschlägigen Kriterien zu einer unverhältnismäßigen Belastung gemäß Absatz 1 dieses Artikels führen würde.

    Absatz 6

  7. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)

    Paragraph 7 applies

    (3) Die Wirtschaftsakteure dokumentieren die Beurteilung nach Absatz 2. Die Wirtschaftsakteure bewahren alle einschlägigen Ergebnisse für einen Zeitraum von fünf Jahren ab der letzten Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt oder nach der letzten Erbringung einer Dienstleistung, soweit zutreffend, auf. Auf Verlangen der Marktüberwachungsbehörden oder der für die Überprüfung der Konformität der Dienstleistungen zus…

    Absatz 7

  8. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)

    Paragraph 8 applies

    (4) In Abweichung von Absatz 3 sind Kleinstunternehmen, die mit Produkten befasst sind, von der Anforderung, ihre Beurteilung zu dokumentieren, ausgenommen. Auf Verlangen der Marktüberwachungsbehörde übermitteln Kleinstunternehmen, die mit Produkten befasst sind und die entschieden haben, sich auf Absatz 1 zu berufen, der Behörde jedoch die für die Beurteilung nach Absatz 2 maßgeblichen Fakten.

    Absatz 8

  9. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)

    Paragraph 9 applies

    (5) Dienstleistungserbringer, die sich auf Absatz 1 Buchstabe b berufen, führen ihre Beurteilung in Bezug auf das Vorliegen einer unverhältnismäßigen Belastung für jede Dienstleistungskategorie oder -art erneut aus:

    Absatz 9

  10. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)

    Paragraph 10 applies

    a)

    Absatz 10

  11. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)

    Paragraph 11 applies

    wenn die angebotene Dienstleistung verändert wird oder

    Absatz 11

  12. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)

    Paragraph 12 applies

    b)

    Absatz 12

  13. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)

    Paragraph 13 applies

    wenn sie von den für die Prüfung der Konformität der Dienstleistungen zuständigen Behörden dazu aufgefordert werden und

    Absatz 13

  14. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)

    Paragraph 14 applies

    c)

    Absatz 14

Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.

Der gelesene Artikeltext

  1. 1(1) Die Barrierefreiheitsanforderungen nach Artikel 4 gelten nur insoweit, als deren Einhaltung
  2. 2a)
  3. 3keine wesentliche Änderung eines Produkts oder einer Dienstleistung erfordert, die zu einer grundlegenden Veränderung der Wesensmerkmale des Produkts oder der Dienstleistung führt, und
  4. 4b)
  5. 5zu keiner unverhältnismäßigen Belastung der betreffenden Wirtschaftsakteure führt.
  6. 6(2) Die Wirtschaftsakteure nehmen eine Beurteilung vor, ob die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen nach Artikel 4 eine grundlegende Veränderung mit sich bringen würde oder aufgrund der in Anhang VI angeführten einschlägigen Kriterien zu einer unverhältnismäßigen Belastung gemäß Absatz 1 dieses Artikels führen würde.
  7. 7(3) Die Wirtschaftsakteure dokumentieren die Beurteilung nach Absatz 2. Die Wirtschaftsakteure bewahren alle einschlägigen Ergebnisse für einen Zeitraum von fünf Jahren ab der letzten Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt oder nach der letzten Erbringung einer Dienstleistung, soweit zutreffend, auf. Auf Verlangen der Marktüberwachungsbehörden oder der für die Überprüfung der Konformität der Dienstleistungen zuständigen Behörden legen sie den Behörden eine Kopie der in Absatz 2 genannten Beurteilung vor.
  8. 8(4) In Abweichung von Absatz 3 sind Kleinstunternehmen, die mit Produkten befasst sind, von der Anforderung, ihre Beurteilung zu dokumentieren, ausgenommen. Auf Verlangen der Marktüberwachungsbehörde übermitteln Kleinstunternehmen, die mit Produkten befasst sind und die entschieden haben, sich auf Absatz 1 zu berufen, der Behörde jedoch die für die Beurteilung nach Absatz 2 maßgeblichen Fakten.
  9. 9(5) Dienstleistungserbringer, die sich auf Absatz 1 Buchstabe b berufen, führen ihre Beurteilung in Bezug auf das Vorliegen einer unverhältnismäßigen Belastung für jede Dienstleistungskategorie oder -art erneut aus:
  10. 10a)
  11. 11wenn die angebotene Dienstleistung verändert wird oder
  12. 12b)
  13. 13wenn sie von den für die Prüfung der Konformität der Dienstleistungen zuständigen Behörden dazu aufgefordert werden und
  14. 14c)

Herkunft

treatyTFEU art. 288 (direktiv)
act32019L0882
chapter
article14
paragraphs14
jurisdictionEuropean Union (EU)
supervisor
national

Schnittstelle

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Artefakte

Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.

Zitierung: 32019L0882 art. 14, Grundlegende Veränderungen und unverhältnismäßige Belastungen. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/tillganglighetsdirektivet-2019-882/artikel-14 (hämtad 2026-08-22, bevis sha256:058d2bb0ae8b02e0, bygge legal-2026-08-25).