Agent · tillganglighetsdirektivet-2019-882-15
ACCESSIBILITY artikel 15: Konformitätsvermutung
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32019L0882 · 2026-08-22 · Gewicht 67 · minimal-risk
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- Agent, ACCESSIBILITY artikel 15
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Kurze Antwort
What does ACCESSIBILITY Article 15 require, and what outcome does the rule tree give?
ACCESSIBILITY Article 15 is tested here by a deterministic rule tree of 13 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-22 against CELEX 32019L0882. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
ACCESSIBILITY Article 15Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-22Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Bei Produkten und Dienstleistungen, die den harmonisierten Normen oder Teilen davon, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, entsprechen, wird insofern eine Konformität mit den Barrierefreiheitsanforderungen dieser Richtlinie vermutet, als sich diese Normen oder Teile davon auf diese Anforderungen erstrecken.
- Paragraph 2 applies. (2) Die Kommission beauftragt gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 eine oder mehrere europäische Normungsorganisationen damit, harmonisierte Normen für die in Anhang I genannten Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte auszuarbeiten. Die Kommission legt dem zuständigen Ausschuss den ersten Entwurf für einen derartigen Auftrag bis zum 28. Juni 2021 vor.
- Paragraph 3 applies. (3) Die Kommission kann Durchführungsrechtsakte zur Festlegung technischer Spezifikationen erlassen, die den Barrierefreiheitsanforderungen dieser Richtlinie entsprechen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Bei Produkten und Dienstleistungen, die den harmonisierten Normen oder Teilen davon, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, entsprechen, wird insofern eine Konformität mit den Barrierefreiheitsanforderungen dieser Richtlinie vermutet, als sich diese Normen oder Teile davon auf diese Anforderungen erstrecken.
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) Die Kommission beauftragt gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 eine oder mehrere europäische Normungsorganisationen damit, harmonisierte Normen für die in Anhang I genannten Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte auszuarbeiten. Die Kommission legt dem zuständigen Ausschuss den ersten Entwurf für einen derartigen Auftrag bis zum 28. Juni 2021 vor.
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
(3) Die Kommission kann Durchführungsrechtsakte zur Festlegung technischer Spezifikationen erlassen, die den Barrierefreiheitsanforderungen dieser Richtlinie entsprechen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
a)
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
Im Amtsblatt der Europäischen Union ist keine Fundstelle von harmonisierten Normen im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 veröffentlicht worden, und
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
b)
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
entweder:
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
i)
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
die Kommission hat eine oder mehrere europäische Normungsorganisationen mit der Erarbeitung harmonisierter Normen beauftragt, und beim Normungsverfahren treten übermäßige Verzögerungen auf, oder der Auftrag wurde von keiner der europäischen Normungsorganisationen angenommen, oder:
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
ii)
Absatz 10
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)
Paragraph 11 applies
die Kommission kann nachweisen, dass eine technische Spezifikation den Anforderungen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 mit Ausnahme der Anforderung, dass die technischen Spezifikationen von einer gemeinnützigen Organisation erarbeitet worden sein sollten, entspricht.
Absatz 11
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)
Paragraph 12 applies
Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 27 Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen.
Absatz 12
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)
Paragraph 13 applies
(4) Produkte und Dienstleistungen, die den technischen Spezifikationen oder Teilen davon entsprechen, gelten als konform mit den Barrierefreiheitsanforderungen dieser Richtlinie, sofern diese Anforderungen durch diese technischen Spezifikationen oder Teile davon abgedeckt werden.
Absatz 13
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Bei Produkten und Dienstleistungen, die den harmonisierten Normen oder Teilen davon, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, entsprechen, wird insofern eine Konformität mit den Barrierefreiheitsanforderungen dieser Richtlinie vermutet, als sich diese Normen oder Teile davon auf diese Anforderungen erstrecken.
- 2(2) Die Kommission beauftragt gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 eine oder mehrere europäische Normungsorganisationen damit, harmonisierte Normen für die in Anhang I genannten Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte auszuarbeiten. Die Kommission legt dem zuständigen Ausschuss den ersten Entwurf für einen derartigen Auftrag bis zum 28. Juni 2021 vor.
- 3(3) Die Kommission kann Durchführungsrechtsakte zur Festlegung technischer Spezifikationen erlassen, die den Barrierefreiheitsanforderungen dieser Richtlinie entsprechen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- 4a)
- 5Im Amtsblatt der Europäischen Union ist keine Fundstelle von harmonisierten Normen im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 veröffentlicht worden, und
- 6b)
- 7entweder:
- 8i)
- 9die Kommission hat eine oder mehrere europäische Normungsorganisationen mit der Erarbeitung harmonisierter Normen beauftragt, und beim Normungsverfahren treten übermäßige Verzögerungen auf, oder der Auftrag wurde von keiner der europäischen Normungsorganisationen angenommen, oder:
- 10ii)
- 11die Kommission kann nachweisen, dass eine technische Spezifikation den Anforderungen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 mit Ausnahme der Anforderung, dass die technischen Spezifikationen von einer gemeinnützigen Organisation erarbeitet worden sein sollten, entspricht.
- 12Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 27 Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen.
- 13(4) Produkte und Dienstleistungen, die den technischen Spezifikationen oder Teilen davon entsprechen, gelten als konform mit den Barrierefreiheitsanforderungen dieser Richtlinie, sofern diese Anforderungen durch diese technischen Spezifikationen oder Teile davon abgedeckt werden.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32019L0882 art. 15, Konformitätsvermutung. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/tillganglighetsdirektivet-2019-882/artikel-15 (hämtad 2026-08-22, bevis sha256:fbeada42f51415af, bygge legal-2026-08-25).