Agent · psd2-2015-2366-97
PSD2 artikel 97: Authentifizierung
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32015L2366 · 2026-08-18 · Gewicht 59 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, PSD2 artikel 97
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-18Aktuell
- Verantwortlicher Herausgeber
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Kurze Antwort
What does PSD2 Article 97 require, and what outcome does the rule tree give?
PSD2 Article 97 is tested here by a deterministic rule tree of 11 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-18 against CELEX 32015L2366. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
PSD2 Article 97Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-18Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ein Zahlungsdienstleister eine starke Kundenauthentifizierung verlangt, wenn der Zahler
- Paragraph 2 applies. a)
- Paragraph 3 applies. online auf sein Zahlungskonto zugreift,
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ein Zahlungsdienstleister eine starke Kundenauthentifizierung verlangt, wenn der Zahler
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
a)
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
online auf sein Zahlungskonto zugreift,
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
b)
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
einen elektronischen Zahlungsvorgang auslöst,
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
c)
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
über einen Fernzugang eine Handlung vornimmt, die das Risiko eines Betrugs im Zahlungsverkehr oder anderen Missbrauchs birgt.
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
(2) Im Fall der Einleitung elektronischer Fernzahlungsvorgänge nach Absatz 1 Buchstabe b stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die Zahlungsdienstleister für elektronische Fernzahlungsvorgänge eine starke Kundenauthentifizierung verlangen, die Elemente umfasst, die den Zahlungsvorgang dynamisch mit einem bestimmten Betrag und einem bestimmten Zahlungsempfänger verknüpfen.
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
(3) Im Fall des Absatzes 1 stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die Zahlungsdienstleister über angemessene Sicherheitsvorkehrungen verfügen, um die Vertraulichkeit und die Integrität der personalisierten Sicherheitsmerkmale der Zahlungsdienstnutzer zu schützen.
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
(4) Die Absätze 2 und 3 gelten auch, wenn Zahlungen über einen Zahlungsauslösedienstleister ausgelöst werden. Die Absätze 1 und 3 gelten auch, wenn die Informationen über einen Kontoinformationsdienstleister angefordert werden.
Absatz 10
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)
Paragraph 11 applies
(5) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass der kontoführende Zahlungsdienstleister dem Zahlungsauslösedienstleister und dem Kontoinformationsdienstleister gestattet, sich auf die Authentifizierungsverfahren zu stützen, die er dem Zahlungsdienstnutzer gemäß den Absätzen 1 und 3 sowie — in Fällen, in denen der Zahlungsauslösedienstleister beteiligt ist — auch gemäß den Absätzen 1, 2 und 3 bereitstellt.
Absatz 11
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ein Zahlungsdienstleister eine starke Kundenauthentifizierung verlangt, wenn der Zahler
- 2a)
- 3online auf sein Zahlungskonto zugreift,
- 4b)
- 5einen elektronischen Zahlungsvorgang auslöst,
- 6c)
- 7über einen Fernzugang eine Handlung vornimmt, die das Risiko eines Betrugs im Zahlungsverkehr oder anderen Missbrauchs birgt.
- 8(2) Im Fall der Einleitung elektronischer Fernzahlungsvorgänge nach Absatz 1 Buchstabe b stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die Zahlungsdienstleister für elektronische Fernzahlungsvorgänge eine starke Kundenauthentifizierung verlangen, die Elemente umfasst, die den Zahlungsvorgang dynamisch mit einem bestimmten Betrag und einem bestimmten Zahlungsempfänger verknüpfen.
- 9(3) Im Fall des Absatzes 1 stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die Zahlungsdienstleister über angemessene Sicherheitsvorkehrungen verfügen, um die Vertraulichkeit und die Integrität der personalisierten Sicherheitsmerkmale der Zahlungsdienstnutzer zu schützen.
- 10(4) Die Absätze 2 und 3 gelten auch, wenn Zahlungen über einen Zahlungsauslösedienstleister ausgelöst werden. Die Absätze 1 und 3 gelten auch, wenn die Informationen über einen Kontoinformationsdienstleister angefordert werden.
- 11(5) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass der kontoführende Zahlungsdienstleister dem Zahlungsauslösedienstleister und dem Kontoinformationsdienstleister gestattet, sich auf die Authentifizierungsverfahren zu stützen, die er dem Zahlungsdienstnutzer gemäß den Absätzen 1 und 3 sowie — in Fällen, in denen der Zahlungsauslösedienstleister beteiligt ist — auch gemäß den Absätzen 1, 2 und 3 bereitstellt.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32015L2366 art. 97, Authentifizierung. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/psd2-2015-2366/artikel-97 (hämtad 2026-08-18, bevis sha256:ba23c43718b4a273, bygge legal-2026-08-25).