Agent · psd2-2015-2366-80
PSD2 artikel 80: Unwiderruflichkeit eines Zahlungsauftrags
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32015L2366 · 2026-08-18 · Gewicht 59 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, PSD2 artikel 80
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-18Aktuell
- Verantwortlicher Herausgeber
- ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition
Kurze Antwort
What does PSD2 Article 80 require, and what outcome does the rule tree give?
PSD2 Article 80 is tested here by a deterministic rule tree of 5 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-18 against CELEX 32015L2366. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
PSD2 Article 80Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-18Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass der Zahlungsdienstnutzer einen Zahlungsauftrag nach dem Eingang beim Zahlungsdienstleister des Zahlers nicht mehr widerrufen kann, sofern dieser Artikel nichts anderes vorsieht.
- Paragraph 2 applies. (2) Wurde der Zahlungsvorgang von einem Zahlungsauslösedienstleister oder vom Zahlungsempfänger oder über diesen ausgelöst, darf der Zahler den Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen, nachdem er dem Zahlungsauslösedienstleister die Zustimmung zur Auslösung des Zahlungsvorgangs erteilt oder dem Zahlungsempfänger die Zustimmung zur Ausführung des Zahlungsauftrags erteilt hat.
- Paragraph 3 applies. (3) Im Fall einer Lastschrift kann der Zahler den Zahlungsauftrag jedoch unbeschadet etwaiger Erstattungsansprüche spätestens bis zum Ende des Geschäftstages vor dem vereinbarten Belastungstag widerrufen.
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass der Zahlungsdienstnutzer einen Zahlungsauftrag nach dem Eingang beim Zahlungsdienstleister des Zahlers nicht mehr widerrufen kann, sofern dieser Artikel nichts anderes vorsieht.
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) Wurde der Zahlungsvorgang von einem Zahlungsauslösedienstleister oder vom Zahlungsempfänger oder über diesen ausgelöst, darf der Zahler den Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen, nachdem er dem Zahlungsauslösedienstleister die Zustimmung zur Auslösung des Zahlungsvorgangs erteilt oder dem Zahlungsempfänger die Zustimmung zur Ausführung des Zahlungsauftrags erteilt hat.
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
(3) Im Fall einer Lastschrift kann der Zahler den Zahlungsauftrag jedoch unbeschadet etwaiger Erstattungsansprüche spätestens bis zum Ende des Geschäftstages vor dem vereinbarten Belastungstag widerrufen.
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
(4) In dem Fall von Artikel 78 Absatz 2 kann der Zahlungsdienstnutzer einen Zahlungsauftrag spätestens bis zum Ende des Geschäftstages vor dem vereinbarten Tag widerrufen.
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
(5) Nach Ablauf der Fristen der Absätze 1 bis 4 kann der Zahlungsauftrag nur widerrufen werden, wenn der Zahlungsdienstnutzer und die betreffenden Zahlungsdienstleister es vereinbart haben. In den Fällen der Absätze 2 und 3 ist zudem die Zustimmung des Zahlungsempfängers erforderlich. Wenn das im Rahmenvertrag vereinbart ist, kann der betreffende Zahlungsdienstleister den Widerruf in Rechnung stellen.
Absatz 5
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass der Zahlungsdienstnutzer einen Zahlungsauftrag nach dem Eingang beim Zahlungsdienstleister des Zahlers nicht mehr widerrufen kann, sofern dieser Artikel nichts anderes vorsieht.
- 2(2) Wurde der Zahlungsvorgang von einem Zahlungsauslösedienstleister oder vom Zahlungsempfänger oder über diesen ausgelöst, darf der Zahler den Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen, nachdem er dem Zahlungsauslösedienstleister die Zustimmung zur Auslösung des Zahlungsvorgangs erteilt oder dem Zahlungsempfänger die Zustimmung zur Ausführung des Zahlungsauftrags erteilt hat.
- 3(3) Im Fall einer Lastschrift kann der Zahler den Zahlungsauftrag jedoch unbeschadet etwaiger Erstattungsansprüche spätestens bis zum Ende des Geschäftstages vor dem vereinbarten Belastungstag widerrufen.
- 4(4) In dem Fall von Artikel 78 Absatz 2 kann der Zahlungsdienstnutzer einen Zahlungsauftrag spätestens bis zum Ende des Geschäftstages vor dem vereinbarten Tag widerrufen.
- 5(5) Nach Ablauf der Fristen der Absätze 1 bis 4 kann der Zahlungsauftrag nur widerrufen werden, wenn der Zahlungsdienstnutzer und die betreffenden Zahlungsdienstleister es vereinbart haben. In den Fällen der Absätze 2 und 3 ist zudem die Zustimmung des Zahlungsempfängers erforderlich. Wenn das im Rahmenvertrag vereinbart ist, kann der betreffende Zahlungsdienstleister den Widerruf in Rechnung stellen.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32015L2366 art. 80, Unwiderruflichkeit eines Zahlungsauftrags. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/psd2-2015-2366/artikel-80 (hämtad 2026-08-18, bevis sha256:dd0c63739470a251, bygge legal-2026-08-25).