Agent · psd2-2015-2366-79
PSD2 artikel 79: Ablehnung von Zahlungsaufträgen
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32015L2366 · 2026-08-18 · Gewicht 59 · minimal-risk
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- Agent, PSD2 artikel 79
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-18Aktuell
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Kurze Antwort
What does PSD2 Article 79 require, and what outcome does the rule tree give?
PSD2 Article 79 is tested here by a deterministic rule tree of 5 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-18 against CELEX 32015L2366. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
PSD2 Article 79Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-18Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Lehnt der Zahlungsdienstleister es ab, einen Zahlungsauftrag auszuführen oder einen Zahlungsvorgang auszulösen, so zeigt er das dem Zahlungsdienstnutzer, sofern möglich unter Angabe der Gründe, an und teilt ihm mit, nach welchem Verfahren sachliche Fehler, die zur Ablehnung des Auftrags geführt haben, berichtigt werden können, sofern das nicht gegen sonstiges einschlägiges Recht der Union oder der Mitgliedstaaten…
- Paragraph 2 applies. Der Zahlungsdienstleister hat diese Unterrichtung so rasch wie möglich, auf jeden Fall aber innerhalb der Fristen gemäß Artikel 83, vorzunehmen oder in einer vereinbarten Form zugänglich zu machen.
- Paragraph 3 applies. Der Rahmenvertrag kann vorsehen, dass der Zahlungsdienstleister für diese Ablehnung ein angemessenes Entgelt in Rechnung stellen darf, sofern die Ablehnung sachlich gerechtfertigt ist.
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Lehnt der Zahlungsdienstleister es ab, einen Zahlungsauftrag auszuführen oder einen Zahlungsvorgang auszulösen, so zeigt er das dem Zahlungsdienstnutzer, sofern möglich unter Angabe der Gründe, an und teilt ihm mit, nach welchem Verfahren sachliche Fehler, die zur Ablehnung des Auftrags geführt haben, berichtigt werden können, sofern das nicht gegen sonstiges einschlägiges Recht der Union oder der Mitgliedstaaten…
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
Der Zahlungsdienstleister hat diese Unterrichtung so rasch wie möglich, auf jeden Fall aber innerhalb der Fristen gemäß Artikel 83, vorzunehmen oder in einer vereinbarten Form zugänglich zu machen.
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
Der Rahmenvertrag kann vorsehen, dass der Zahlungsdienstleister für diese Ablehnung ein angemessenes Entgelt in Rechnung stellen darf, sofern die Ablehnung sachlich gerechtfertigt ist.
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
(2) Sind alle im Rahmenvertrag des Zahlers festgelegten Bedingungen erfüllt, so darf der kontoführende Zahlungsdienstleister des Zahlers die Ausführung eines autorisierten Zahlungsauftrages, unabhängig davon, ob der Zahlungsauftrag von einem Zahler, auch durch einen Zahlungsauslösedienstleister, oder von einem Zahlungsempfänger oder über diesen ausgelöst wurde, nicht ablehnen, sofern das nicht gegen sonstiges einschl…
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
(3) Für die Zwecke der Artikel 83und 89 gilt ein Zahlungsauftrag, dessen Ausführung abgelehnt wurde, als nicht eingegangen.
Absatz 5
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Lehnt der Zahlungsdienstleister es ab, einen Zahlungsauftrag auszuführen oder einen Zahlungsvorgang auszulösen, so zeigt er das dem Zahlungsdienstnutzer, sofern möglich unter Angabe der Gründe, an und teilt ihm mit, nach welchem Verfahren sachliche Fehler, die zur Ablehnung des Auftrags geführt haben, berichtigt werden können, sofern das nicht gegen sonstiges einschlägiges Recht der Union oder der Mitgliedstaaten verstößt.
- 2Der Zahlungsdienstleister hat diese Unterrichtung so rasch wie möglich, auf jeden Fall aber innerhalb der Fristen gemäß Artikel 83, vorzunehmen oder in einer vereinbarten Form zugänglich zu machen.
- 3Der Rahmenvertrag kann vorsehen, dass der Zahlungsdienstleister für diese Ablehnung ein angemessenes Entgelt in Rechnung stellen darf, sofern die Ablehnung sachlich gerechtfertigt ist.
- 4(2) Sind alle im Rahmenvertrag des Zahlers festgelegten Bedingungen erfüllt, so darf der kontoführende Zahlungsdienstleister des Zahlers die Ausführung eines autorisierten Zahlungsauftrages, unabhängig davon, ob der Zahlungsauftrag von einem Zahler, auch durch einen Zahlungsauslösedienstleister, oder von einem Zahlungsempfänger oder über diesen ausgelöst wurde, nicht ablehnen, sofern das nicht gegen sonstiges einschlägiges Recht der Union oder der Mitgliedstaaten verstößt.
- 5(3) Für die Zwecke der Artikel 83und 89 gilt ein Zahlungsauftrag, dessen Ausführung abgelehnt wurde, als nicht eingegangen.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32015L2366 art. 79, Ablehnung von Zahlungsaufträgen. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/psd2-2015-2366/artikel-79 (hämtad 2026-08-18, bevis sha256:3d41fd4d02fd8a23, bygge legal-2026-08-25).