Agent · psd2-2015-2366-76
PSD2 artikel 76: Erstattung eines von einem oder über einen Zahlungsempfänger ausgelösten Zahlungsvorgangs
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32015L2366 · 2026-08-18 · Gewicht 59 · minimal-risk
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- Agent, PSD2 artikel 76
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- 2026-08-18Aktuell
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Kurze Antwort
What does PSD2 Article 76 require, and what outcome does the rule tree give?
PSD2 Article 76 is tested here by a deterministic rule tree of 14 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-18 against CELEX 32015L2366. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
PSD2 Article 76Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-18Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ein Zahler gegen den Zahlungsdienstleister einen Anspruch auf Erstattung eines autorisierten, von einem oder über einen Zahlungsempfänger ausgelösten und bereits ausgeführten Zahlungsvorgangs hat, wenn beide der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Paragraph 2 applies. a)
- Paragraph 3 applies. Bei der Autorisierung wurde der genaue Betrag des Zahlungsvorgangs nicht angegeben,
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ein Zahler gegen den Zahlungsdienstleister einen Anspruch auf Erstattung eines autorisierten, von einem oder über einen Zahlungsempfänger ausgelösten und bereits ausgeführten Zahlungsvorgangs hat, wenn beide der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
a)
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
Bei der Autorisierung wurde der genaue Betrag des Zahlungsvorgangs nicht angegeben,
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
b)
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
der Betrag des Zahlungsvorgangs, übersteigt den Betrag, den der Zahler entsprechend dem bisherigen Ausgabeverhalten, den Bedingungen des Rahmenvertrags und den jeweiligen Umständen des Einzelfalls vernünftigerweise hätte erwarten können.
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
Auf Verlangen des Zahlungsdienstleisters muss der Zahler nachweisen, dass diese Bedingungen erfüllt sind.
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
Erstattet wird der vollständige Betrag des ausgeführten Zahlungsvorgangs. Der Betrag wird auf dem Zahlungskonto des Zahlers spätestens zum Datum der Belastung des Kontos wertgestellt.
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
Unbeschadet des Absatzes 3 stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass der Zahler bei Lastschriften nach Artikel 1 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zusätzlich zu dem Anspruch nach dem vorliegenden Absatz einen bedingungslosen Anspruch auf Erstattung innerhalb der Fristen des Artikels 77 der vorliegenden Richtlinie hat.
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
(2) Jedoch darf der Zahler für die Zwecke des Absatzes 1 Unterabsatz 1 Buchstabe b keine mit dem Währungsumtausch zusammenhängenden Gründe geltend machen, wenn der mit seinem Zahlungsdienstleister nach Maßgabe des Artikels 45 Absatz 1 Buchstabe d und des Artikels 52 Absatz 3 Buchstabe b vereinbarte Referenzwechselkurs zugrunde gelegt wurde.
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
(3) In einem Rahmenvertrag zwischen dem Zahler und dem Zahlungsdienstleister kann vereinbart werden, dass der Zahler keinen Anspruch auf Erstattung hat, wenn
Absatz 10
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)
Paragraph 11 applies
a)
Absatz 11
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)
Paragraph 12 applies
er die Zustimmung zur Ausführung des Zahlungsvorgangs dem Zahlungsdienstleister direkt erteilt hat und
Absatz 12
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)
Paragraph 13 applies
b)
Absatz 13
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)
Paragraph 14 applies
ihm gegebenenfalls die Informationen über den anstehenden Zahlungsvorgang in einer vereinbarten Form mindestens vier Wochen vor dem Fälligkeitstermin vom Zahlungsdienstleister oder vom Zahlungsempfänger mitgeteilt oder zugänglich gemacht wurden.
Absatz 14
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ein Zahler gegen den Zahlungsdienstleister einen Anspruch auf Erstattung eines autorisierten, von einem oder über einen Zahlungsempfänger ausgelösten und bereits ausgeführten Zahlungsvorgangs hat, wenn beide der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- 2a)
- 3Bei der Autorisierung wurde der genaue Betrag des Zahlungsvorgangs nicht angegeben,
- 4b)
- 5der Betrag des Zahlungsvorgangs, übersteigt den Betrag, den der Zahler entsprechend dem bisherigen Ausgabeverhalten, den Bedingungen des Rahmenvertrags und den jeweiligen Umständen des Einzelfalls vernünftigerweise hätte erwarten können.
- 6Auf Verlangen des Zahlungsdienstleisters muss der Zahler nachweisen, dass diese Bedingungen erfüllt sind.
- 7Erstattet wird der vollständige Betrag des ausgeführten Zahlungsvorgangs. Der Betrag wird auf dem Zahlungskonto des Zahlers spätestens zum Datum der Belastung des Kontos wertgestellt.
- 8Unbeschadet des Absatzes 3 stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass der Zahler bei Lastschriften nach Artikel 1 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zusätzlich zu dem Anspruch nach dem vorliegenden Absatz einen bedingungslosen Anspruch auf Erstattung innerhalb der Fristen des Artikels 77 der vorliegenden Richtlinie hat.
- 9(2) Jedoch darf der Zahler für die Zwecke des Absatzes 1 Unterabsatz 1 Buchstabe b keine mit dem Währungsumtausch zusammenhängenden Gründe geltend machen, wenn der mit seinem Zahlungsdienstleister nach Maßgabe des Artikels 45 Absatz 1 Buchstabe d und des Artikels 52 Absatz 3 Buchstabe b vereinbarte Referenzwechselkurs zugrunde gelegt wurde.
- 10(3) In einem Rahmenvertrag zwischen dem Zahler und dem Zahlungsdienstleister kann vereinbart werden, dass der Zahler keinen Anspruch auf Erstattung hat, wenn
- 11a)
- 12er die Zustimmung zur Ausführung des Zahlungsvorgangs dem Zahlungsdienstleister direkt erteilt hat und
- 13b)
- 14ihm gegebenenfalls die Informationen über den anstehenden Zahlungsvorgang in einer vereinbarten Form mindestens vier Wochen vor dem Fälligkeitstermin vom Zahlungsdienstleister oder vom Zahlungsempfänger mitgeteilt oder zugänglich gemacht wurden.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32015L2366 art. 76, Erstattung eines von einem oder über einen Zahlungsempfänger ausgelösten Zahlungsvorgangs. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/psd2-2015-2366/artikel-76 (hämtad 2026-08-18, bevis sha256:a9f0d9b11d3ac902, bygge legal-2026-08-25).