Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Agent · psd2-2015-2366-101

PSD2 artikel 101: Streitbeilegung

Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.

CELEX 32015L2366 · 2026-08-18 · Gewicht 59 · minimal-risk

OpenOpen reading. No metering is planned for this class.

PSD2Offizielle Quelle

Was diese Seite ist
Agent, PSD2 artikel 101
Gegen die amtliche Quelle geprüft
2026-08-18Aktuell
Verantwortlicher Herausgeber
ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition

Rechtsordnung

Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.

Eingaben

  • in_scopeThe article applies to the situationboolean
  • punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6)

Regelbaum

  1. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)

    Paragraph 1 applies

    (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher und überprüfen, dass Zahlungsdienstleister angemessene und wirksame Beschwerdeverfahren für die Abhilfe bei Beschwerden von Zahlungsdienstnutzern in Bezug auf aus Titel III und IV dieser Richtlinie erwachsende Rechte und Pflichten schaffen und anwenden.

    Absatz 1

  2. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)

    Paragraph 2 applies

    Diese Verfahren gelten in jedem Mitgliedstaat, in dem der Zahlungsdienstleister die Zahlungsdienste anbietet, und stehen in einer Amtssprache des betreffenden Mitgliedstaats oder in einer anderen zwischen dem Zahlungsdienstleister und dem Zahlungsdienstnutzer vereinbarten Sprache zur Verfügung.

    Absatz 2

  3. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)

    Paragraph 3 applies

    (2) Die Mitgliedstaaten schreiben vor, dass Zahlungsdienstleister jede Anstrengung unternehmen, um Beschwerden der Zahlungsdienstnutzer in Papierform oder — bei entsprechender Vereinbarung zwischen Zahlungsdienstleister und Zahlungsdienstnutzer — auf einem anderen dauerhaften Datenträger zu beantworten. In dieser Antwort, die innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens aber innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Einga…

    Absatz 3

  4. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)

    Paragraph 4 applies

    Die Mitgliedstaaten können Vorschriften über Streitbeilegungsverfahren einführen oder beibehalten, die für den Zahlungsdienstnutzer vorteilhafter sind als die in Unterabsatz 1 genannten. In diesem Fall gelten jene Vorschriften.

    Absatz 4

  5. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)

    Paragraph 5 applies

    (3) Der Zahlungsdienstleister informiert den Zahlungsdienstnutzer über mindestens eine Stelle zur alternativen Streitbeilegung, die für die Beilegung von Streitigkeiten über aus Titel III und IV erwachsende Rechte und Pflichten zuständig ist.

    Absatz 5

  6. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)

    Paragraph 6 applies

    (4) Die Informationen nach Absatz 3 müssen klar, umfassend und leicht zugänglich auf der Website des Zahlungsdienstleisters, sofern vorhanden, in der Zweigniederlassung sowie in den Allgemeinen Bedingungen des Vertrags zwischen dem Zahlungsdienstleister und dem Zahlungsdienstnutzer genannt werden. Dabei ist auch anzugeben, wo weitere Informationen über die betreffende Stelle zur alternativen Streitbeilegung und über…

    Absatz 6

Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.

Der gelesene Artikeltext

  1. 1(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher und überprüfen, dass Zahlungsdienstleister angemessene und wirksame Beschwerdeverfahren für die Abhilfe bei Beschwerden von Zahlungsdienstnutzern in Bezug auf aus Titel III und IV dieser Richtlinie erwachsende Rechte und Pflichten schaffen und anwenden.
  2. 2Diese Verfahren gelten in jedem Mitgliedstaat, in dem der Zahlungsdienstleister die Zahlungsdienste anbietet, und stehen in einer Amtssprache des betreffenden Mitgliedstaats oder in einer anderen zwischen dem Zahlungsdienstleister und dem Zahlungsdienstnutzer vereinbarten Sprache zur Verfügung.
  3. 3(2) Die Mitgliedstaaten schreiben vor, dass Zahlungsdienstleister jede Anstrengung unternehmen, um Beschwerden der Zahlungsdienstnutzer in Papierform oder — bei entsprechender Vereinbarung zwischen Zahlungsdienstleister und Zahlungsdienstnutzer — auf einem anderen dauerhaften Datenträger zu beantworten. In dieser Antwort, die innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens aber innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Eingang der Beschwerde zu erfolgen hat, ist auf alle angesprochenen Fragen einzugehen. Kann der Zahlungsdienstleister in Ausnahmefällen aus Gründen, die er nicht zu verantworten hat, nicht innerhalb von 15 Arbeitstagen antworten, ist er verpflichtet, ein vorläufiges Antwortschreiben mit eindeutiger Angabe der Gründe für die Verzögerung bei der Beantwortung der Beschwerde zu versenden und darin einen Zeitpunkt zu nennen, bis zu dem der Zahlungsdienstnutzer die endgültige Antwort spätestens erhält. Die Frist für den Erhalt der endgültigen Antwort darf 35 Arbeitstage in keinem Fall überschreiten.
  4. 4Die Mitgliedstaaten können Vorschriften über Streitbeilegungsverfahren einführen oder beibehalten, die für den Zahlungsdienstnutzer vorteilhafter sind als die in Unterabsatz 1 genannten. In diesem Fall gelten jene Vorschriften.
  5. 5(3) Der Zahlungsdienstleister informiert den Zahlungsdienstnutzer über mindestens eine Stelle zur alternativen Streitbeilegung, die für die Beilegung von Streitigkeiten über aus Titel III und IV erwachsende Rechte und Pflichten zuständig ist.
  6. 6(4) Die Informationen nach Absatz 3 müssen klar, umfassend und leicht zugänglich auf der Website des Zahlungsdienstleisters, sofern vorhanden, in der Zweigniederlassung sowie in den Allgemeinen Bedingungen des Vertrags zwischen dem Zahlungsdienstleister und dem Zahlungsdienstnutzer genannt werden. Dabei ist auch anzugeben, wo weitere Informationen über die betreffende Stelle zur alternativen Streitbeilegung und über die Bedingungen für deren Anrufung erhältlich sind.

Herkunft

treatyTFEU art. 288 (direktiv)
act32015L2366
chapter
article101
paragraphs6
jurisdictionEuropean Union (EU)
supervisorFinansinspektionen — Sweden
national

Schnittstelle

callhttps://legal.exploreworldai.com/api/public/v1/agents/psd2-2015-2366-101/run
methodGET
outputmatched, outcome, trace, missing, hash
Kontingent60 anrop per minut och adress, utan nyckel
stabilityRegelträdet versioneras. En ändring byter artefakthash, aldrig adress.

Hashes

textsha256:eefd2efeee31e54da4c06b884caa56e2e8ffba6eadca3c1567d302462745ae36
scriptsha256:fb43d6a83dd5c046bcf04a07585f161ed4ba7bf16dd5454eee904e645ac279ed
enginesha256:0a4bd50d21f8ec9be383fc091511008b76ad61909cbfb674eab56fe567fbd7a0
agentsha256:9146282a0ac05f968ade666af65038b640f13b1ae85146f88f19d1510d2412ad
versionagent-engine-1+legal-2026-08-25 / 9146282a0ac05f96

Artefakte

Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.

Zitierung: 32015L2366 art. 101, Streitbeilegung. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/psd2-2015-2366/artikel-101 (hämtad 2026-08-18, bevis sha256:66ae190c68a307e4, bygge legal-2026-08-25).