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Agent · plattformsarbete-2024-2831-6

PLATFORM-WORK artikel 6: Rahmen für die unterstützenden Maßnahmen

Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.

CELEX 32024L2831 · 2026-08-22 · Gewicht 67 · minimal-risk

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PLATFORM-WORKOffizielle Quelle

Was diese Seite ist
Agent, PLATFORM-WORK artikel 6
Gegen die amtliche Quelle geprüft
2026-08-22Aktuell
Verantwortlicher Herausgeber
ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition

Rechtsordnung

Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.

Eingaben

  • in_scopeThe article applies to the situationboolean
  • punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9)

Regelbaum

  1. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)

    Paragraph 1 applies

    Die Mitgliedstaaten legen einen Rahmen für die unterstützenden Maßnahmen fest, um die wirksame Umsetzung und die Einhaltung der gesetzlichen Vermutung zu gewährleisten. Sie müssen insbesondere

    Absatz 1

  2. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)

    Paragraph 2 applies

    a)

    Absatz 2

  3. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)

    Paragraph 3 applies

    geeignete Leitlinien für digitale Arbeitsplattformen, Personen, die Plattformarbeit leisten, und die Sozialpartner entwickeln, einschließlich in Form von konkreten und praktischen Empfehlungen, damit diese die gesetzliche Vermutung verstehen und umsetzen können, auch in Bezug auf die Verfahren zur Widerlegung dieser Vermutung;

    Absatz 3

  4. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)

    Paragraph 4 applies

    b)

    Absatz 4

  5. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)

    Paragraph 5 applies

    im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten für die zuständigen nationalen Behörden Leitlinien aufstellen und geeignete Verfahren festlegen, einschließlich zur Zusammenarbeit zwischen den zuständigen nationalen Behörden, damit diese digitale Arbeitsplattformen, die die Vorschriften zur korrekten Bestimmung des korrekten Beschäftigungsstatus der Personen, die Plattformarbeit leisten, nicht ei…

    Absatz 5

  6. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)

    Paragraph 6 applies

    c)

    Absatz 6

  7. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)

    Paragraph 7 applies

    wirksame Kontrollen und Überprüfungen, die von den zuständigen nationalen Behörden im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten durchgeführt werden, vorsehen und insbesondere gegebenenfalls Kontrollen und Überprüfungen auf bestimmten digitalen Arbeitsplattformen vorsehen, bei denen das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses zwischen der Plattform und einer Person, die Plattformarbeit leistet,…

    Absatz 7

  8. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)

    Paragraph 8 applies

    d)

    Absatz 8

  9. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)

    Paragraph 9 applies

    geeignete Schulungen für die nationalen zuständigen Behörden bereitstellen und sicherstellen, dass Fachkenntnisse im Bereich des algorithmischen Managements vorhanden sind, um diese Behörden in die Lage zu versetzen, die in Buchstabe b aufgeführten Aufgaben wahrzunehmen.

    Absatz 9

Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.

Der gelesene Artikeltext

  1. 1Die Mitgliedstaaten legen einen Rahmen für die unterstützenden Maßnahmen fest, um die wirksame Umsetzung und die Einhaltung der gesetzlichen Vermutung zu gewährleisten. Sie müssen insbesondere
  2. 2a)
  3. 3geeignete Leitlinien für digitale Arbeitsplattformen, Personen, die Plattformarbeit leisten, und die Sozialpartner entwickeln, einschließlich in Form von konkreten und praktischen Empfehlungen, damit diese die gesetzliche Vermutung verstehen und umsetzen können, auch in Bezug auf die Verfahren zur Widerlegung dieser Vermutung;
  4. 4b)
  5. 5im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten für die zuständigen nationalen Behörden Leitlinien aufstellen und geeignete Verfahren festlegen, einschließlich zur Zusammenarbeit zwischen den zuständigen nationalen Behörden, damit diese digitale Arbeitsplattformen, die die Vorschriften zur korrekten Bestimmung des korrekten Beschäftigungsstatus der Personen, die Plattformarbeit leisten, nicht einhalten, proaktiv ermitteln, erfassen und verfolgen können;
  6. 6c)
  7. 7wirksame Kontrollen und Überprüfungen, die von den zuständigen nationalen Behörden im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten durchgeführt werden, vorsehen und insbesondere gegebenenfalls Kontrollen und Überprüfungen auf bestimmten digitalen Arbeitsplattformen vorsehen, bei denen das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses zwischen der Plattform und einer Person, die Plattformarbeit leistet, von einer nationalen zuständigen Behörde festgestellt wurde, wobei sicherzustellen ist, dass diese Kontrollen und Überprüfungen verhältnismäßig und nichtdiskriminierend sind;
  8. 8d)
  9. 9geeignete Schulungen für die nationalen zuständigen Behörden bereitstellen und sicherstellen, dass Fachkenntnisse im Bereich des algorithmischen Managements vorhanden sind, um diese Behörden in die Lage zu versetzen, die in Buchstabe b aufgeführten Aufgaben wahrzunehmen.

Herkunft

treatyTFEU art. 288 (direktiv)
act32024L2831
chapter
article6
paragraphs9
jurisdictionEuropean Union (EU)
supervisor
national

Schnittstelle

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Artefakte

Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.

Zitierung: 32024L2831 art. 6, Rahmen für die unterstützenden Maßnahmen. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/plattformsarbete-2024-2831/artikel-6 (hämtad 2026-08-22, bevis sha256:4eb28e53d271e8c1, bygge legal-2026-08-25).