Agent · plattformsarbete-2024-2831-11
PLATFORM-WORK artikel 11: Überprüfung durch Menschen
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32024L2831 · 2026-08-22 · Gewicht 67 · minimal-risk
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PLATFORM-WORKOffizielle Quelle
- Was diese Seite ist
- Agent, PLATFORM-WORK artikel 11
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-22Aktuell
- Verantwortlicher Herausgeber
- ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition
Kurze Antwort
What does PLATFORM-WORK Article 11 require, and what outcome does the rule tree give?
PLATFORM-WORK Article 11 is tested here by a deterministic rule tree of 6 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-22 against CELEX 32024L2831. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
PLATFORM-WORK Article 11Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-22Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Personen, die Plattformarbeit leisten, das Recht haben, von der digitalen Arbeitsplattform unverzüglich eine mündliche oder schriftliche Erklärung für jede von einem automatisierten Entscheidungssystem getroffene oder unterstützte Entscheidung zu erhalten. Die Erklärung ist in transparenter und verständlicher Form in klarer und einfacher Sprache bereitzustellen. Die Mitgli…
- Paragraph 2 applies. Digitale Arbeitsplattformen übermitteln den Personen, die Plattformarbeit leisten, unverzüglich und spätestens an dem Tag, an dem die Entscheidung wirksam wird, eine schriftliche Begründung für jede von einem automatisierten Entscheidungssystem getroffene oder unterstützte Entscheidung in Bezug auf die Beschränkung, Aussetzung oder Beendigung des Kontos der Person, die Plattformarbeit leistet, die Verweigerung der Be…
- Paragraph 3 applies. (2) Personen, die Plattformarbeit leisten, und — im Einklang mit dem nationalen Recht oder den nationalen Gepflogenheiten — Vertreter, die im Namen von Personen, die Plattformarbeit leisten, handeln, haben das Recht, die digitale Arbeitsplattform um Überprüfung der in Absatz 1 genannten Entscheidungen zu ersuchen. Die digitale Arbeitsplattform beantwortet ein solches Ersuchen, indem sie der Person, die Plattformarbei…
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Personen, die Plattformarbeit leisten, das Recht haben, von der digitalen Arbeitsplattform unverzüglich eine mündliche oder schriftliche Erklärung für jede von einem automatisierten Entscheidungssystem getroffene oder unterstützte Entscheidung zu erhalten. Die Erklärung ist in transparenter und verständlicher Form in klarer und einfacher Sprache bereitzustellen. Die Mitgli…
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
Digitale Arbeitsplattformen übermitteln den Personen, die Plattformarbeit leisten, unverzüglich und spätestens an dem Tag, an dem die Entscheidung wirksam wird, eine schriftliche Begründung für jede von einem automatisierten Entscheidungssystem getroffene oder unterstützte Entscheidung in Bezug auf die Beschränkung, Aussetzung oder Beendigung des Kontos der Person, die Plattformarbeit leistet, die Verweigerung der Be…
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
(2) Personen, die Plattformarbeit leisten, und — im Einklang mit dem nationalen Recht oder den nationalen Gepflogenheiten — Vertreter, die im Namen von Personen, die Plattformarbeit leisten, handeln, haben das Recht, die digitale Arbeitsplattform um Überprüfung der in Absatz 1 genannten Entscheidungen zu ersuchen. Die digitale Arbeitsplattform beantwortet ein solches Ersuchen, indem sie der Person, die Plattformarbei…
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
(3) Verstößt die in Absatz 1 genannte Entscheidung gegen die Rechte einer Person, die Plattformarbeit leistet, so berichtigt die digitale Arbeitsplattform diese Entscheidung unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb von zwei Wochen nach Annahme der Entscheidung. Ist eine solche Berichtigung nicht möglich, so bietet die digitale Arbeitsplattform eine angemessene Entschädigung für den entstandenen Schaden an. Die digi…
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
(4) Dieser Artikel lässt die im nationalen Recht festgelegten bzw. gemäß nationalen Kollektiv- bzw. Tarifverträgen und Gepflogenheiten geregelten Disziplinar- und Kündigungsverfahren unberührt.
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
(5) Dieser Artikel gilt nicht für Personen, die Plattformarbeit leisten und auch „gewerbliche Nutzer“ im Sinne von Artikel 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2019/1150 sind.
Absatz 6
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Personen, die Plattformarbeit leisten, das Recht haben, von der digitalen Arbeitsplattform unverzüglich eine mündliche oder schriftliche Erklärung für jede von einem automatisierten Entscheidungssystem getroffene oder unterstützte Entscheidung zu erhalten. Die Erklärung ist in transparenter und verständlicher Form in klarer und einfacher Sprache bereitzustellen. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass digitale Arbeitsplattformen Personen, die Plattformarbeit leisten, Zugang zu einer von der digitalen Arbeitsplattform benannten Kontaktperson gewähren, mit der sie die Fakten, Umstände und Gründe, die zu der Entscheidung geführt haben, erörtern und klären können. Digitale Arbeitsplattformen stellen sicher, dass diese Kontaktpersonen über die für die Ausübung dieser Funktion erforderliche Kompetenz, Schulung und Befugnis verfügen.
- 2Digitale Arbeitsplattformen übermitteln den Personen, die Plattformarbeit leisten, unverzüglich und spätestens an dem Tag, an dem die Entscheidung wirksam wird, eine schriftliche Begründung für jede von einem automatisierten Entscheidungssystem getroffene oder unterstützte Entscheidung in Bezug auf die Beschränkung, Aussetzung oder Beendigung des Kontos der Person, die Plattformarbeit leistet, die Verweigerung der Bezahlung für von der Person, die Plattformarbeit leistet, geleistete Arbeit, den vertraglichen Status der Person, die Plattformarbeit leistet, für jede Entscheidung mit ähnlicher Wirkung oder für jede andere Entscheidung, die sich auf die zentralen Aspekte des Arbeits- oder sonstigen Vertragsverhältnisses auswirkt.
- 3(2) Personen, die Plattformarbeit leisten, und — im Einklang mit dem nationalen Recht oder den nationalen Gepflogenheiten — Vertreter, die im Namen von Personen, die Plattformarbeit leisten, handeln, haben das Recht, die digitale Arbeitsplattform um Überprüfung der in Absatz 1 genannten Entscheidungen zu ersuchen. Die digitale Arbeitsplattform beantwortet ein solches Ersuchen, indem sie der Person, die Plattformarbeit leistet, unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Ersuchens, eine hinreichend genaue und angemessen begründete Antwort in einem schriftlichen Dokument übermittelt, bei dem es sich auch um ein elektronisches Dokument handeln kann.
- 4(3) Verstößt die in Absatz 1 genannte Entscheidung gegen die Rechte einer Person, die Plattformarbeit leistet, so berichtigt die digitale Arbeitsplattform diese Entscheidung unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb von zwei Wochen nach Annahme der Entscheidung. Ist eine solche Berichtigung nicht möglich, so bietet die digitale Arbeitsplattform eine angemessene Entschädigung für den entstandenen Schaden an. Die digitale Arbeitsplattform leitet in jedem Fall die erforderlichen Schritte ein, gegebenenfalls einschließlich der Änderung des automatisierten Entscheidungssystems oder der Einstellung seiner Nutzung, um solche Entscheidungen in Zukunft zu vermeiden.
- 5(4) Dieser Artikel lässt die im nationalen Recht festgelegten bzw. gemäß nationalen Kollektiv- bzw. Tarifverträgen und Gepflogenheiten geregelten Disziplinar- und Kündigungsverfahren unberührt.
- 6(5) Dieser Artikel gilt nicht für Personen, die Plattformarbeit leisten und auch „gewerbliche Nutzer“ im Sinne von Artikel 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2019/1150 sind.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32024L2831 art. 11, Überprüfung durch Menschen. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/plattformsarbete-2024-2831/artikel-11 (hämtad 2026-08-22, bevis sha256:21a09724490ba5eb, bygge legal-2026-08-25).