Agent · plattformsarbete-2024-2831-12
PLATFORM-WORK artikel 12: Sicherheit und Gesundheitsschutz
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32024L2831 · 2026-08-22 · Gewicht 67 · minimal-risk
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PLATFORM-WORKOffizielle Quelle
- Was diese Seite ist
- Agent, PLATFORM-WORK artikel 12
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-22Aktuell
- Verantwortlicher Herausgeber
- ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition
Kurze Antwort
What does PLATFORM-WORK Article 12 require, and what outcome does the rule tree give?
PLATFORM-WORK Article 12 is tested here by a deterministic rule tree of 11 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-22 against CELEX 32024L2831. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
PLATFORM-WORK Article 12Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-22Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Unbeschadet der Richtlinie 89/391/EWG und der damit zusammenhängenden Richtlinien im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit müssen digitale Arbeitsplattformen in Bezug auf Plattformbeschäftigte
- Paragraph 2 applies. a)
- Paragraph 3 applies. die Risiken automatisierter Beobachtungssysteme und automatisierter Entscheidungssysteme für deren Sicherheit und Gesundheit beurteilen — insbesondere die Risiken für mögliche Arbeitsunfälle sowie psychosoziale und ergonomische Risiken;
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Unbeschadet der Richtlinie 89/391/EWG und der damit zusammenhängenden Richtlinien im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit müssen digitale Arbeitsplattformen in Bezug auf Plattformbeschäftigte
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
a)
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
die Risiken automatisierter Beobachtungssysteme und automatisierter Entscheidungssysteme für deren Sicherheit und Gesundheit beurteilen — insbesondere die Risiken für mögliche Arbeitsunfälle sowie psychosoziale und ergonomische Risiken;
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
b)
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
bewerten, ob die Schutzvorkehrungen dieser Systeme angesichts der besonderen Merkmale der Arbeitsumgebung den ermittelten Risiken angemessen sind;
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
c)
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
geeignete Präventions- und Schutzmaßnahmen einführen.
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
(2) In Bezug auf die Anforderungen gemäß Absatz 1 stellen digitale Arbeitsplattformen eine wirksame Unterrichtung und Anhörung und die Beteiligung von Plattformbeschäftigten und/oder ihren Vertretern gemäß den Artikeln 10 und 11 der Richtlinie 89/391/EWG sicher.
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
(3) Digitale Arbeitsplattformen dürfen automatisierte Beobachtungssysteme oder automatisierte Entscheidungssysteme nicht in einer Weise einsetzen, durch die übermäßiger Druck auf Plattformbeschäftigte ausgeübt oder die Sicherheit und körperliche und psychische Gesundheit von Plattformbeschäftigten auf andere Weise gefährdet wird.
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
(4) Dieser Artikel gilt neben automatisierten Entscheidungssystemen auch für Fälle, in denen digitale Arbeitsplattformen automatisierte Systeme nutzen, um Entscheidungen zu treffen oder zu unterstützen, die sich in irgendeiner Weise auf Plattformbeschäftigte auswirken.
Absatz 10
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)
Paragraph 11 applies
(5) Um die Sicherheit und Gesundheit von Plattformbeschäftigten, einschließlich vor Gewalt und Belästigung, zu gewährleisten, stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass digitale Arbeitsplattformen Präventionsmaßnahmen, einschließlich der Einrichtung wirksamer Meldekanäle, ergreifen.
Absatz 11
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Unbeschadet der Richtlinie 89/391/EWG und der damit zusammenhängenden Richtlinien im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit müssen digitale Arbeitsplattformen in Bezug auf Plattformbeschäftigte
- 2a)
- 3die Risiken automatisierter Beobachtungssysteme und automatisierter Entscheidungssysteme für deren Sicherheit und Gesundheit beurteilen — insbesondere die Risiken für mögliche Arbeitsunfälle sowie psychosoziale und ergonomische Risiken;
- 4b)
- 5bewerten, ob die Schutzvorkehrungen dieser Systeme angesichts der besonderen Merkmale der Arbeitsumgebung den ermittelten Risiken angemessen sind;
- 6c)
- 7geeignete Präventions- und Schutzmaßnahmen einführen.
- 8(2) In Bezug auf die Anforderungen gemäß Absatz 1 stellen digitale Arbeitsplattformen eine wirksame Unterrichtung und Anhörung und die Beteiligung von Plattformbeschäftigten und/oder ihren Vertretern gemäß den Artikeln 10 und 11 der Richtlinie 89/391/EWG sicher.
- 9(3) Digitale Arbeitsplattformen dürfen automatisierte Beobachtungssysteme oder automatisierte Entscheidungssysteme nicht in einer Weise einsetzen, durch die übermäßiger Druck auf Plattformbeschäftigte ausgeübt oder die Sicherheit und körperliche und psychische Gesundheit von Plattformbeschäftigten auf andere Weise gefährdet wird.
- 10(4) Dieser Artikel gilt neben automatisierten Entscheidungssystemen auch für Fälle, in denen digitale Arbeitsplattformen automatisierte Systeme nutzen, um Entscheidungen zu treffen oder zu unterstützen, die sich in irgendeiner Weise auf Plattformbeschäftigte auswirken.
- 11(5) Um die Sicherheit und Gesundheit von Plattformbeschäftigten, einschließlich vor Gewalt und Belästigung, zu gewährleisten, stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass digitale Arbeitsplattformen Präventionsmaßnahmen, einschließlich der Einrichtung wirksamer Meldekanäle, ergreifen.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32024L2831 art. 12, Sicherheit und Gesundheitsschutz. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/plattformsarbete-2024-2831/artikel-12 (hämtad 2026-08-22, bevis sha256:e7aa2cd39356314e, bygge legal-2026-08-25).