Agent · plattformsarbete-2024-2831-23
PLATFORM-WORK artikel 23: Kündigungsschutz
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32024L2831 · 2026-08-22 · Gewicht 67 · minimal-risk
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PLATFORM-WORKOffizielle Quelle
- Was diese Seite ist
- Agent, PLATFORM-WORK artikel 23
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-22Aktuell
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Kurze Antwort
What does PLATFORM-WORK Article 23 require, and what outcome does the rule tree give?
PLATFORM-WORK Article 23 is tested here by a deterministic rule tree of 5 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-22 against CELEX 32024L2831. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
PLATFORM-WORK Article 23Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-22Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Die Mitgliedstaaten ergreifen die Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Kündigung oder Beendigung des Vertrags von Personen, die Plattformarbeit leisten oder vergleichbare Maßnahme sowie jegliche Vorbereitungen hierfür zu untersagen, wenn diese Maßnahmen oder Vorbereitungen damit begründet werden, dass diese Personen die in dieser Richtlinie vorgesehenen Rechte in Anspruch genommen haben.
- Paragraph 2 applies. (2) Plattformarbeit leistende Personen, die der Ansicht sind, dass ihnen aufgrund der Inanspruchnahme der in dieser Richtlinie vorgesehenen Rechte gekündigt worden ist, ihr Vertrag deshalb beendet worden ist, oder dass sie deshalb einer Maßnahme gleicher Wirkung ausgesetzt sind, können von der digitalen Arbeitsplattform verlangen, dass sie hinreichend genau bezeichnete Gründe für die Kündigung, die Beendigung des Ver…
- Paragraph 3 applies. (3) Die Mitgliedstaaten ergreifen die Maßnahmen, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass in Fällen, in denen die in Absatz 2 genannten Personen, die Plattformarbeit leisten, vor einem Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde oder Stelle Tatsachen anführen, die darauf schließen lassen, dass eine solche Kündigung, Beendigung des Vertrags oder vergleichbare Maßnahme erfolgt ist, die digitale Arbeitsplattfo…
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Die Mitgliedstaaten ergreifen die Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Kündigung oder Beendigung des Vertrags von Personen, die Plattformarbeit leisten oder vergleichbare Maßnahme sowie jegliche Vorbereitungen hierfür zu untersagen, wenn diese Maßnahmen oder Vorbereitungen damit begründet werden, dass diese Personen die in dieser Richtlinie vorgesehenen Rechte in Anspruch genommen haben.
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) Plattformarbeit leistende Personen, die der Ansicht sind, dass ihnen aufgrund der Inanspruchnahme der in dieser Richtlinie vorgesehenen Rechte gekündigt worden ist, ihr Vertrag deshalb beendet worden ist, oder dass sie deshalb einer Maßnahme gleicher Wirkung ausgesetzt sind, können von der digitalen Arbeitsplattform verlangen, dass sie hinreichend genau bezeichnete Gründe für die Kündigung, die Beendigung des Ver…
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
(3) Die Mitgliedstaaten ergreifen die Maßnahmen, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass in Fällen, in denen die in Absatz 2 genannten Personen, die Plattformarbeit leisten, vor einem Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde oder Stelle Tatsachen anführen, die darauf schließen lassen, dass eine solche Kündigung, Beendigung des Vertrags oder vergleichbare Maßnahme erfolgt ist, die digitale Arbeitsplattfo…
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
(4) Die Mitgliedstaaten sind nicht verpflichtet, Absatz 3 auf Verfahren anzuwenden, in denen die Ermittlung des Sachverhalts dem Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde oder Stelle obliegt.
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
(5) Sofern von den Mitgliedstaaten nicht anders geregelt, findet Absatz 3 in Strafverfahren keine Anwendung.
Absatz 5
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Die Mitgliedstaaten ergreifen die Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Kündigung oder Beendigung des Vertrags von Personen, die Plattformarbeit leisten oder vergleichbare Maßnahme sowie jegliche Vorbereitungen hierfür zu untersagen, wenn diese Maßnahmen oder Vorbereitungen damit begründet werden, dass diese Personen die in dieser Richtlinie vorgesehenen Rechte in Anspruch genommen haben.
- 2(2) Plattformarbeit leistende Personen, die der Ansicht sind, dass ihnen aufgrund der Inanspruchnahme der in dieser Richtlinie vorgesehenen Rechte gekündigt worden ist, ihr Vertrag deshalb beendet worden ist, oder dass sie deshalb einer Maßnahme gleicher Wirkung ausgesetzt sind, können von der digitalen Arbeitsplattform verlangen, dass sie hinreichend genau bezeichnete Gründe für die Kündigung, die Beendigung des Vertrags oder die vergleichbare Maßnahme anführt. Die digitale Arbeitsplattform legt diese Gründe unverzüglich schriftlich dar.
- 3(3) Die Mitgliedstaaten ergreifen die Maßnahmen, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass in Fällen, in denen die in Absatz 2 genannten Personen, die Plattformarbeit leisten, vor einem Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde oder Stelle Tatsachen anführen, die darauf schließen lassen, dass eine solche Kündigung, Beendigung des Vertrags oder vergleichbare Maßnahme erfolgt ist, die digitale Arbeitsplattform nachzuweisen hat, dass die Kündigung, Beendigung des Vertrags oder vergleichbare Maßnahme aus anderen als den in Absatz 1 angeführten Gründen erfolgt ist.
- 4(4) Die Mitgliedstaaten sind nicht verpflichtet, Absatz 3 auf Verfahren anzuwenden, in denen die Ermittlung des Sachverhalts dem Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde oder Stelle obliegt.
- 5(5) Sofern von den Mitgliedstaaten nicht anders geregelt, findet Absatz 3 in Strafverfahren keine Anwendung.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32024L2831 art. 23, Kündigungsschutz. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/plattformsarbete-2024-2831/artikel-23 (hämtad 2026-08-22, bevis sha256:0ec8d9524776ed99, bygge legal-2026-08-25).