Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Agent · penningtvatt-2024-1624-79

AMLR artikel 79: Anonyme Konten und Inhaberaktien sowie Bezugsscheine für Inhaberaktien

Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.

CELEX 32024R1624 · 2026-08-22 · Gewicht 62 · minimal-risk

OpenOpen reading. No metering is planned for this class.

AMLROffizielle Quelle

Was diese Seite ist
Agent, AMLR artikel 79
Gegen die amtliche Quelle geprüft
2026-08-22Aktuell
Verantwortlicher Herausgeber
ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition

Rechtsordnung

Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.

Eingaben

  • in_scopeThe article applies to the situationboolean
  • punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5)

Regelbaum

  1. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)

    Paragraph 1 applies

    (1) Kreditinstitute, Finanzinstitute und Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen dürfen weder anonyme Bank- und Zahlungskonten, anonyme Sparbücher, anonyme Schließfächer oder anonyme Kryptowertekonten noch sonstige Konten führen, die es in anderer Weise ermöglichen, den Inhaber des betreffenden Kundenkontos zu anonymisieren oder Transaktionen zu anonymisieren oder in hohem Maß zu verschleiern, auch durch anonymität…

    Absatz 1

  2. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)

    Paragraph 2 applies

    Bei bestehenden anonymen Bank- oder Zahlungskonten, anonymen Sparbüchern, anonymen von Kredit- oder Finanzinstituten gehaltenen Schließfächern oder Kryptowertekonten werden vor jedweder Nutzung dieser Konten, Sparbücher oder Schließfächer in Bezug auf die Inhaber und Begünstigten Sorgfaltsmaßnahmen gegenüber Kunden durchgeführt.

    Absatz 2

  3. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)

    Paragraph 3 applies

    (2) Treten Kreditinstitute und Finanzinstitute als Acquirer im Sinne von Artikel 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2015/751 des Europäischen Parlaments und des Rates (46) auf, so akzeptieren sie keine Zahlungen, die mit in Drittländern ausgegebenen anonymen Guthabenkarten vorgenommen werden, es sei denn, die von der Kommission gemäß Artikel 28 der vorliegenden Verordnung erlassenen technischen Regulierungsstandards lass…

    Absatz 3

  4. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)

    Paragraph 4 applies

    (3) Unternehmen dürfen keine Inhaberaktien ausgeben und müssen bis zum 10. Juli 2029 alle vorhandenen Inhaberaktien in Namensaktien umwandeln, sie im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 3 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 immobilisieren oder sie bei einem Finanzinstitut hinterlegen. Unternehmen, deren Wertpapiere an einem geregelten Markt notiert sind oder deren Aktien als intermediär verwahrte Aktien ausgegeben werde…

    Absatz 4

  5. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)

    Paragraph 5 applies

    Unternehmen dürfen keine Bezugsscheine für nicht intermediär verwahrte Inhaberaktien ausgeben.

    Absatz 5

Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.

Der gelesene Artikeltext

  1. 1(1) Kreditinstitute, Finanzinstitute und Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen dürfen weder anonyme Bank- und Zahlungskonten, anonyme Sparbücher, anonyme Schließfächer oder anonyme Kryptowertekonten noch sonstige Konten führen, die es in anderer Weise ermöglichen, den Inhaber des betreffenden Kundenkontos zu anonymisieren oder Transaktionen zu anonymisieren oder in hohem Maß zu verschleiern, auch durch anonymitätsverstärkende Kryptowährungen.
  2. 2Bei bestehenden anonymen Bank- oder Zahlungskonten, anonymen Sparbüchern, anonymen von Kredit- oder Finanzinstituten gehaltenen Schließfächern oder Kryptowertekonten werden vor jedweder Nutzung dieser Konten, Sparbücher oder Schließfächer in Bezug auf die Inhaber und Begünstigten Sorgfaltsmaßnahmen gegenüber Kunden durchgeführt.
  3. 3(2) Treten Kreditinstitute und Finanzinstitute als Acquirer im Sinne von Artikel 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2015/751 des Europäischen Parlaments und des Rates (46) auf, so akzeptieren sie keine Zahlungen, die mit in Drittländern ausgegebenen anonymen Guthabenkarten vorgenommen werden, es sei denn, die von der Kommission gemäß Artikel 28 der vorliegenden Verordnung erlassenen technischen Regulierungsstandards lassen dies bei nachweislich geringem Risiko zu.
  4. 4(3) Unternehmen dürfen keine Inhaberaktien ausgeben und müssen bis zum 10. Juli 2029 alle vorhandenen Inhaberaktien in Namensaktien umwandeln, sie im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 3 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 immobilisieren oder sie bei einem Finanzinstitut hinterlegen. Unternehmen, deren Wertpapiere an einem geregelten Markt notiert sind oder deren Aktien als intermediär verwahrte Aktien ausgegeben werden, entweder durch Immobilisierung im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 3 der genannten Verordnung oder durch direkte Ausgabe in dematerialisierter Form im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 4 derselben Verordnung, dürfen jedoch neue Inhaberaktien ausgeben und bestehende Inhaberaktien beibehalten. Bei bestehenden Inhaberaktien, die bis zum 10. Juli 2029 nicht umgewandelt, immobilisiert oder hinterlegt wurden, werden alle mit diesen Aktien verbundenen Stimmrechte und Rechte auf Ausschüttungen automatisch bis zu ihrer Umwandlung, Immobilisierung oder Hinterlegung ausgesetzt. Alle diese Aktien, die bis zum 10. Juli 2030 nicht umgewandelt, immobilisiert oder hinterlegt wurden, werden gelöscht, was zu einer Verringerung des Aktienkapitals in entsprechender Höhe führt.
  5. 5Unternehmen dürfen keine Bezugsscheine für nicht intermediär verwahrte Inhaberaktien ausgeben.

Herkunft

treatyTFEU art. 288 (förordning)
act32024R1624
chapter
article79
paragraphs5
jurisdictionEuropean Union (EU)
supervisor
national

Schnittstelle

callhttps://legal.exploreworldai.com/api/public/v1/agents/penningtvatt-2024-1624-79/run
methodGET
outputmatched, outcome, trace, missing, hash
Kontingent60 anrop per minut och adress, utan nyckel
stabilityRegelträdet versioneras. En ändring byter artefakthash, aldrig adress.

Hashes

textsha256:7f90fa6f086bbe50501542bbf4445f9f7144e4e91b4dd78ba9413680d6f9d446
scriptsha256:15357b88f3e9d1a1d00912bd1c67eca0c90f01384d9b478fd475de5161a98f98
enginesha256:0a4bd50d21f8ec9be383fc091511008b76ad61909cbfb674eab56fe567fbd7a0
agentsha256:4947a19c49fc991ab2277721a89a8bf7f1b18485b12e34d7088772ac7f84f5ff
versionagent-engine-1+legal-2026-08-25 / 4947a19c49fc991a

Artefakte

Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.

Zitierung: 32024R1624 art. 79, Anonyme Konten und Inhaberaktien sowie Bezugsscheine für Inhaberaktien. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/penningtvatt-2024-1624/artikel-79 (hämtad 2026-08-22, bevis sha256:f7a9be1f304e1958, bygge legal-2026-08-25).