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Agent · penningtvatt-2024-1624-64

AMLR artikel 64: Pflichten der Trustees

Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.

CELEX 32024R1624 · 2026-08-22 · Gewicht 62 · minimal-risk

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AMLROffizielle Quelle

Was diese Seite ist
Agent, AMLR artikel 64
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2026-08-22Aktuell
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Rechtsordnung

Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.

Eingaben

  • in_scopeThe article applies to the situationboolean
  • punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)

Regelbaum

  1. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)

    Paragraph 1 applies

    (1) Im Fall einer Rechtsvereinbarung, die in einem Mitgliedstaat verwaltet wird oder deren Trustee oder die Person, die bei einer ähnlichen Rechtsvereinbarung eine entsprechende Position innehat, in einem Mitgliedstaat ansässig oder niedergelassen ist, holen Trustees und Personen, die bei einer ähnlichen Rechtsvereinbarung eine entsprechende Position innehaben, folgende Informationen in Bezug auf die Rechtsvereinbaru…

    Absatz 1

  2. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)

    Paragraph 2 applies

    a)

    Absatz 2

  3. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)

    Paragraph 3 applies

    grundlegende Informationen über die Rechtsvereinbarung;

    Absatz 3

  4. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)

    Paragraph 4 applies

    b)

    Absatz 4

  5. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)

    Paragraph 5 applies

    angemessene, zutreffende und aktuelle Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer gemäß Artikel 62;

    Absatz 5

  6. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)

    Paragraph 6 applies

    c)

    Absatz 6

  7. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)

    Paragraph 7 applies

    wenn juristische Personen oder Rechtsvereinbarungen Parteien der Rechtsvereinbarung sind, grundlegende Informationen und Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer in Bezug auf diese juristischen Personen und Rechtsvereinbarungen;

    Absatz 7

  8. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)

    Paragraph 8 applies

    d)

    Absatz 8

  9. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)

    Paragraph 9 applies

    Informationen über alle Vertreter mit der Befugnis, im Namen der Rechtsvereinbarung zu handeln oder etwaige Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen, und über die Verpflichteten, mit denen der Trustee oder die Person, die bei einer ähnlichen Rechtsvereinbarung eine entsprechende Position innehat, eine Geschäftsbeziehung im Namen der Rechtsvereinbarung aufnehmen.

    Absatz 9

  10. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)

    Paragraph 10 applies

    Die in Unterabsatz 1 genannten Informationen sind nach Beendigung der Beteiligung des Trustees oder der Person in entsprechender Position am Express Trust oder einer ähnlichen Rechtsvereinbarung fünf Jahre lang aufzubewahren.

    Absatz 10

  11. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)

    Paragraph 11 applies

    (2) Der Trustee oder die Person, die bei einer ähnlichen Rechtsvereinbarung eine entsprechende Position innehat, erfasst die Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer und die grundlegenden Informationen und übermittelt diese unverzüglich nach Errichtung des Express Trusts oder ähnlicher Rechtsvereinbarungen dem Zentralregister. Der Trustee oder die Person, die bei einer ähnlichen Rechtsvereinbarung eine entsprechende P…

    Absatz 11

  12. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)

    Paragraph 12 applies

    Der Trustee oder die Person, die bei einer ähnlichen Rechtsvereinbarung eine entsprechende Position innehat, überprüft regelmäßig, ob seine bzw. ihre Informationen über die Rechtsvereinbarung gemäß Absatz 1 Unterabsatz 1 aktuell sind. Diese Überprüfung wird mindestens einmal jährlich durchgeführt, sei es als eigenständiges Verfahren oder als Teil anderer regelmäßiger Verfahren.

    Absatz 12

  13. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)

    Paragraph 13 applies

    (3) Die in Absatz 1 genannten Trustees oder Personen, die bei einer ähnlichen Rechtsvereinbarung eine entsprechende Position innehaben, legen ihren Status offen und legen den Verpflichteten, wenn diese Sorgfaltsmaßnahmen gegenüber Kunden gemäß Kapitel III anwenden, die Angaben zu den wirtschaftlichen Eigentümern und zu den Vermögenswerten der Rechtsvereinbarungen, die im Zusammenhang mit einer Geschäftsbeziehung oder…

    Absatz 13

  14. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)

    Paragraph 14 applies

    (4) Die wirtschaftlichen Eigentümer einer Rechtsvereinbarung, bei denen es sich nicht um die Trustees oder Personen, die eine entsprechende Position innehaben, ihre Vertreter und die Verpflichteten, die die Rechtsvereinbarung verwalten, sowie jegliche Person und — bei Rechtsvereinbarungen — deren Trustees, die Teil der vielschichtigen Kontrollstruktur der Rechtsvereinbarung sind, legen den Trustees oder Personen, die…

    Absatz 14

Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.

Der gelesene Artikeltext

  1. 1(1) Im Fall einer Rechtsvereinbarung, die in einem Mitgliedstaat verwaltet wird oder deren Trustee oder die Person, die bei einer ähnlichen Rechtsvereinbarung eine entsprechende Position innehat, in einem Mitgliedstaat ansässig oder niedergelassen ist, holen Trustees und Personen, die bei einer ähnlichen Rechtsvereinbarung eine entsprechende Position innehaben, folgende Informationen in Bezug auf die Rechtsvereinbarung ein und halten diese vor:
  2. 2a)
  3. 3grundlegende Informationen über die Rechtsvereinbarung;
  4. 4b)
  5. 5angemessene, zutreffende und aktuelle Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer gemäß Artikel 62;
  6. 6c)
  7. 7wenn juristische Personen oder Rechtsvereinbarungen Parteien der Rechtsvereinbarung sind, grundlegende Informationen und Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer in Bezug auf diese juristischen Personen und Rechtsvereinbarungen;
  8. 8d)
  9. 9Informationen über alle Vertreter mit der Befugnis, im Namen der Rechtsvereinbarung zu handeln oder etwaige Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen, und über die Verpflichteten, mit denen der Trustee oder die Person, die bei einer ähnlichen Rechtsvereinbarung eine entsprechende Position innehat, eine Geschäftsbeziehung im Namen der Rechtsvereinbarung aufnehmen.
  10. 10Die in Unterabsatz 1 genannten Informationen sind nach Beendigung der Beteiligung des Trustees oder der Person in entsprechender Position am Express Trust oder einer ähnlichen Rechtsvereinbarung fünf Jahre lang aufzubewahren.
  11. 11(2) Der Trustee oder die Person, die bei einer ähnlichen Rechtsvereinbarung eine entsprechende Position innehat, erfasst die Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer und die grundlegenden Informationen und übermittelt diese unverzüglich nach Errichtung des Express Trusts oder ähnlicher Rechtsvereinbarungen dem Zentralregister. Der Trustee oder die Person, die bei einer ähnlichen Rechtsvereinbarung eine entsprechende Position innehat, stellt sicher, dass jede Änderung zum wirtschaftlichen Eigentümer oder der grundlegenden Informationen in Bezug auf die Rechtsvereinbarung dem Zentralregister unverzüglich und in jedem Fall innerhalb von 28 Kalendertagen gemeldet wird.
  12. 12Der Trustee oder die Person, die bei einer ähnlichen Rechtsvereinbarung eine entsprechende Position innehat, überprüft regelmäßig, ob seine bzw. ihre Informationen über die Rechtsvereinbarung gemäß Absatz 1 Unterabsatz 1 aktuell sind. Diese Überprüfung wird mindestens einmal jährlich durchgeführt, sei es als eigenständiges Verfahren oder als Teil anderer regelmäßiger Verfahren.
  13. 13(3) Die in Absatz 1 genannten Trustees oder Personen, die bei einer ähnlichen Rechtsvereinbarung eine entsprechende Position innehaben, legen ihren Status offen und legen den Verpflichteten, wenn diese Sorgfaltsmaßnahmen gegenüber Kunden gemäß Kapitel III anwenden, die Angaben zu den wirtschaftlichen Eigentümern und zu den Vermögenswerten der Rechtsvereinbarungen, die im Zusammenhang mit einer Geschäftsbeziehung oder einer gelegentlichen Transaktion verwaltet werden sollen, vor.
  14. 14(4) Die wirtschaftlichen Eigentümer einer Rechtsvereinbarung, bei denen es sich nicht um die Trustees oder Personen, die eine entsprechende Position innehaben, ihre Vertreter und die Verpflichteten, die die Rechtsvereinbarung verwalten, sowie jegliche Person und — bei Rechtsvereinbarungen — deren Trustees, die Teil der vielschichtigen Kontrollstruktur der Rechtsvereinbarung sind, legen den Trustees oder Personen, die in einer ähnlichen Rechtsvereinbarung eine entsprechende Position innehaben, alle Informationen und Unterlagen vor, die die Trustees und die Personen, die eine entsprechende Position innehaben, zur Erfüllung der Anforderungen dieses Kapitels benötigen.

Herkunft

treatyTFEU art. 288 (förordning)
act32024R1624
chapter
article64
paragraphs14
jurisdictionEuropean Union (EU)
supervisor
national

Schnittstelle

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Artefakte

Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.

Zitierung: 32024R1624 art. 64, Pflichten der Trustees. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/penningtvatt-2024-1624/artikel-64 (hämtad 2026-08-22, bevis sha256:8763cbb2834cc367, bygge legal-2026-08-25).