Agent · penningtvatt-2024-1624-45
AMLR artikel 45: Maßnahmen bei Personen, die keine politisch exponierten Personen mehr sind
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32024R1624 · 2026-08-22 · Gewicht 70 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, AMLR artikel 45
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-22Aktuell
- Verantwortlicher Herausgeber
- ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition
Kurze Antwort
What does AMLR Article 45 require, and what outcome does the rule tree give?
AMLR Article 45 is tested here by a deterministic rule tree of 3 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-22 against CELEX 32024R1624. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
AMLR Article 45Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-22Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Ist eine politisch exponierte Person nicht mehr mit einem wichtigen öffentlichen Amt bei der Union, einem Mitgliedstaat, einem Drittland oder einer internationalen Organisation betraut, tragen die Verpflichteten dem von dieser Person weiterhin ausgehenden Risiko als Ergebnis ihres früheren Amtes Rechnung, wenn sie gemäß Artikel 20 die Risiken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bewerten.
- Paragraph 2 applies. (2) Zur Minderung der mit der politisch exponierten Person verbundenen Risiken wenden die Verpflichteten eine oder mehrere der in Artikel 34 Absatz 4 genannten Maßnahmen an, und zwar so lange, bis die in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannten Risiken nicht mehr bestehen, auf jeden Fall aber mindestens zwölf Monate ab dem Zeitpunkt, zu dem die Person nicht mehr mit einem wichtigen öffentlichen Amt betraut ist.
- Paragraph 3 applies. (3) Führt ein Verpflichteter eine gelegentliche Transaktion durch oder geht er eine Geschäftsbeziehung mit einer Person ein, die in der Vergangenheit mit einem wichtigen öffentlichen Amt bei der Union, einem Mitgliedstaat, einem Drittland oder einer internationalen Organisation betraut war, gilt die in Absatz 2 genannte Pflicht entsprechend.
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Ist eine politisch exponierte Person nicht mehr mit einem wichtigen öffentlichen Amt bei der Union, einem Mitgliedstaat, einem Drittland oder einer internationalen Organisation betraut, tragen die Verpflichteten dem von dieser Person weiterhin ausgehenden Risiko als Ergebnis ihres früheren Amtes Rechnung, wenn sie gemäß Artikel 20 die Risiken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bewerten.
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) Zur Minderung der mit der politisch exponierten Person verbundenen Risiken wenden die Verpflichteten eine oder mehrere der in Artikel 34 Absatz 4 genannten Maßnahmen an, und zwar so lange, bis die in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannten Risiken nicht mehr bestehen, auf jeden Fall aber mindestens zwölf Monate ab dem Zeitpunkt, zu dem die Person nicht mehr mit einem wichtigen öffentlichen Amt betraut ist.
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
(3) Führt ein Verpflichteter eine gelegentliche Transaktion durch oder geht er eine Geschäftsbeziehung mit einer Person ein, die in der Vergangenheit mit einem wichtigen öffentlichen Amt bei der Union, einem Mitgliedstaat, einem Drittland oder einer internationalen Organisation betraut war, gilt die in Absatz 2 genannte Pflicht entsprechend.
Absatz 3
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Ist eine politisch exponierte Person nicht mehr mit einem wichtigen öffentlichen Amt bei der Union, einem Mitgliedstaat, einem Drittland oder einer internationalen Organisation betraut, tragen die Verpflichteten dem von dieser Person weiterhin ausgehenden Risiko als Ergebnis ihres früheren Amtes Rechnung, wenn sie gemäß Artikel 20 die Risiken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bewerten.
- 2(2) Zur Minderung der mit der politisch exponierten Person verbundenen Risiken wenden die Verpflichteten eine oder mehrere der in Artikel 34 Absatz 4 genannten Maßnahmen an, und zwar so lange, bis die in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannten Risiken nicht mehr bestehen, auf jeden Fall aber mindestens zwölf Monate ab dem Zeitpunkt, zu dem die Person nicht mehr mit einem wichtigen öffentlichen Amt betraut ist.
- 3(3) Führt ein Verpflichteter eine gelegentliche Transaktion durch oder geht er eine Geschäftsbeziehung mit einer Person ein, die in der Vergangenheit mit einem wichtigen öffentlichen Amt bei der Union, einem Mitgliedstaat, einem Drittland oder einer internationalen Organisation betraut war, gilt die in Absatz 2 genannte Pflicht entsprechend.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32024R1624 art. 45, Maßnahmen bei Personen, die keine politisch exponierten Personen mehr sind. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/penningtvatt-2024-1624/artikel-45 (hämtad 2026-08-22, bevis sha256:720776dc0104e316, bygge legal-2026-08-25).