Agent · penningtvatt-2024-1624-33
AMLR artikel 33: Vereinfachte Sorgfaltsmaßnahmen
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32024R1624 · 2026-08-22 · Gewicht 70 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, AMLR artikel 33
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-22Aktuell
- Verantwortlicher Herausgeber
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Kurze Antwort
What does AMLR Article 33 require, and what outcome does the rule tree give?
AMLR Article 33 is tested here by a deterministic rule tree of 14 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-22 against CELEX 32024R1624. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
AMLR Article 33Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-22Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Ist die Geschäftsbeziehung oder Transaktion unter Berücksichtigung der in den Anhängen II und III festgelegten Risikofaktoren mit einem geringen Risiko verbunden, können die Verpflichteten die nachstehend genannten vereinfachten Sorgfaltsmaßnahmen anwenden:
- Paragraph 2 applies. a)
- Paragraph 3 applies. Überprüfung der Identität des Kunden und des wirtschaftlichen Eigentümers nachdem die Geschäftsbeziehung begründet wurde, sofern das ermittelte geringere Risiko einen solchen Aufschub rechtfertigt; sie müssen dies aber spätestens 60 Tage nach Begründung der Geschäftsbeziehung getan haben;
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Ist die Geschäftsbeziehung oder Transaktion unter Berücksichtigung der in den Anhängen II und III festgelegten Risikofaktoren mit einem geringen Risiko verbunden, können die Verpflichteten die nachstehend genannten vereinfachten Sorgfaltsmaßnahmen anwenden:
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
a)
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
Überprüfung der Identität des Kunden und des wirtschaftlichen Eigentümers nachdem die Geschäftsbeziehung begründet wurde, sofern das ermittelte geringere Risiko einen solchen Aufschub rechtfertigt; sie müssen dies aber spätestens 60 Tage nach Begründung der Geschäftsbeziehung getan haben;
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
b)
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
Vergrößerung der Abstände, in denen die Kundenidentität erneut zu überprüfen ist;
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
c)
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
Verringerung der Menge der Informationen, die zur Feststellung des Zwecks und der angestrebten Art der Geschäftsbeziehung oder gelegentlichen Transaktion eingeholt werden, oder deren Ableitung von der Art der Transaktionen oder begründeten Geschäftsbeziehungen;
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
d)
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
Vergrößerung der Abstände, in denen die Transaktionen des Kunden überprüft werden, oder Verringerung des Umfangs dieser Überprüfungen;
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
e)
Absatz 10
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)
Paragraph 11 applies
Anwendung jeder anderen von der AMLA nach Artikel 28 ermittelten einschlägigen vereinfachten Sorgfaltsmaßnahme.
Absatz 11
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)
Paragraph 12 applies
Die in Unterabsatz 1 genannten Maßnahmen müssen mit Blick auf die Art und den Umfang der Geschäftstätigkeit und die spezifischen Elemente, die zu der niedrigeren Risikoeinstufung geführt haben, verhältnismäßig sein. Allerdings überwachen die Verpflichteten die Transaktionen und die Geschäftsbeziehung in ausreichendem Umfang, um die Aufdeckung ungewöhnlicher oder verdächtiger Transaktionen zu ermöglichen.
Absatz 12
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)
Paragraph 13 applies
(2) Die Verpflichteten stellen sicher, dass die nach Artikel 9 eingerichteten internen Verfahren die speziellen Maßnahmen für eine vereinfachte Überprüfung enthalten, die bei den verschiedenen Arten von Kunden mit geringerem Risiko einzuleiten sind. Wenn Verpflichtete beschließen, zusätzliche Faktoren für eine geringeres Risiko zu berücksichtigen, müssen sie diese Entscheidung dokumentieren.
Absatz 13
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)
Paragraph 14 applies
(3) Zwecks Anwendung der in Absatz 1 Buchstabe a genannten vereinfachten Sorgfaltsmaßnahmen legen die Verpflichteten Risikomanagementverfahren für die Voraussetzungen fest, unter denen sie Leistungen für einen Kunden erbringen oder Transaktionen für diesen durchführen können, bevor die Überprüfung stattgefunden hat, wozu u. a. eine Begrenzung der Höhe, der Anzahl oder der Arten der möglichen Transaktionen oder die Üb…
Absatz 14
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Ist die Geschäftsbeziehung oder Transaktion unter Berücksichtigung der in den Anhängen II und III festgelegten Risikofaktoren mit einem geringen Risiko verbunden, können die Verpflichteten die nachstehend genannten vereinfachten Sorgfaltsmaßnahmen anwenden:
- 2a)
- 3Überprüfung der Identität des Kunden und des wirtschaftlichen Eigentümers nachdem die Geschäftsbeziehung begründet wurde, sofern das ermittelte geringere Risiko einen solchen Aufschub rechtfertigt; sie müssen dies aber spätestens 60 Tage nach Begründung der Geschäftsbeziehung getan haben;
- 4b)
- 5Vergrößerung der Abstände, in denen die Kundenidentität erneut zu überprüfen ist;
- 6c)
- 7Verringerung der Menge der Informationen, die zur Feststellung des Zwecks und der angestrebten Art der Geschäftsbeziehung oder gelegentlichen Transaktion eingeholt werden, oder deren Ableitung von der Art der Transaktionen oder begründeten Geschäftsbeziehungen;
- 8d)
- 9Vergrößerung der Abstände, in denen die Transaktionen des Kunden überprüft werden, oder Verringerung des Umfangs dieser Überprüfungen;
- 10e)
- 11Anwendung jeder anderen von der AMLA nach Artikel 28 ermittelten einschlägigen vereinfachten Sorgfaltsmaßnahme.
- 12Die in Unterabsatz 1 genannten Maßnahmen müssen mit Blick auf die Art und den Umfang der Geschäftstätigkeit und die spezifischen Elemente, die zu der niedrigeren Risikoeinstufung geführt haben, verhältnismäßig sein. Allerdings überwachen die Verpflichteten die Transaktionen und die Geschäftsbeziehung in ausreichendem Umfang, um die Aufdeckung ungewöhnlicher oder verdächtiger Transaktionen zu ermöglichen.
- 13(2) Die Verpflichteten stellen sicher, dass die nach Artikel 9 eingerichteten internen Verfahren die speziellen Maßnahmen für eine vereinfachte Überprüfung enthalten, die bei den verschiedenen Arten von Kunden mit geringerem Risiko einzuleiten sind. Wenn Verpflichtete beschließen, zusätzliche Faktoren für eine geringeres Risiko zu berücksichtigen, müssen sie diese Entscheidung dokumentieren.
- 14(3) Zwecks Anwendung der in Absatz 1 Buchstabe a genannten vereinfachten Sorgfaltsmaßnahmen legen die Verpflichteten Risikomanagementverfahren für die Voraussetzungen fest, unter denen sie Leistungen für einen Kunden erbringen oder Transaktionen für diesen durchführen können, bevor die Überprüfung stattgefunden hat, wozu u. a. eine Begrenzung der Höhe, der Anzahl oder der Arten der möglichen Transaktionen oder die Überwachung der Transaktionen mit dem Ziel zählt, sicherzustellen, dass diese den erwarteten Normen für die betreffende Geschäftsbeziehung entsprechen.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32024R1624 art. 33, Vereinfachte Sorgfaltsmaßnahmen. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/penningtvatt-2024-1624/artikel-33 (hämtad 2026-08-22, bevis sha256:01e71375677d6365, bygge legal-2026-08-25).